Menu
  • Tel.: 02241 - 9 42 42 11
  • Fax.: 02241 - 9 42 42 99
  • info@bct-touristik.de
  • Kurze Mitteilung o. Rückruf
  • Katalogbestellung
  • Reiseanmeldung
  • www.bct-touristik.de
  • Teilnahme- und Reisebedingungen
    BCT-Touristik  GmbH
    Ulurus GmbH
    Gültig für alle Buchungen ab 01.09.2024
    Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für die folgenden Reiseveranstalter. Bei jeder Reise / auf jedem Anmeldeformular ist der Reiseveranstalter klar genannt.

    Reiseveranstalter

    BCT-Touristik GmbH,  Bonner Str. 37, 53721 Siegburg. Sitz: Siegburg, Amtsgericht Siegburg HRB 13381. Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5783 / 0787. Telefon 02241-9424211. Fax 02241-9424299, email: info@bct-touristik.de, nachfolgend Reiseveranstalter  genannt.

    Reisepreisabsicherung/Sicherungs-schein:  Die Reisen der BCT-Touristik GmbH sind abgesichert  bei der Hanse Merkur Versicherungs AG. Kontakt über
    Tourvers, Touristik Versicherungs Service  GmbH, Borsteler Chausee 51, 22453 Hamburg, Telefon: (040)-244 2880, Fax (040) 24428899, Internet: www.tourvers.de.

    Datenschutzbeauftragter: Nilay Shah. BCT-Touristik GmbH, Tel 02241-9424211. datenschutz@bct-touristik.com.

    Reiseveranstalter

    Ulurus GmbH, Bonnerstr. 37, 53721 Siegburg. Sitz: Siegburg, Amtsgericht Siegburg HRB 13160. Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5864 / 1032, UST-ID.: DE 29 75 68 332. Telefon 02241-9424243. Fax 02241-9424299, email: ulurus@t-online.de, nachfolgend Reiseveranstalter  genannt.

      b) Zu den Australien & Neuseelandreisen der Ulurus GmbH kommen Sie auf ulurus.de

      c) Zu den Travel4Youth Reisen der Ulurus GmbH gehören Japan4Youth (J4Y), Korea4Youth (K4Y), Taiwan4Youth, Australia4Youth und die weiteren Länderreisen  und Internetseiten „Land“4Youth.

    Reisepreisabsicherung/Sicherungs- schein: Die Reisen der  Ulurus GmbH sind  bei der Zurich Insurance abgesichert. Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Solmsstrasse 27-37, 60252 Frankfurt. VersicherungsvertragNr. 2.008.190. Kontakt: Kaera Service Center Tel 06172-99761-0, Fax 06172-9976120.

    Datenschutzbeauftragter: Nilay Shah. Ulurus GmbH, Tel 02241-9424243. datenschutz@ulurus.de

    Abkürzungen &  Definitionen

    RV = Reiseveranstalter, BGB Bürgerliches Gesetzbuch,  Kunde = Teilnehmer/in = Reisende/r  (unabhängig von Geschlecht). 
    Dauerhafter Datenträger (welcher gesichert werden kann und in kurz Zeit lesbar gemacht werden kann): Email mit/ohne PDF oder  Papier.

    Wir haben zu Ihrer Information Links angegeben. Falls ein Link nicht funktionieren, bitte den RV kontaktieren und wir senden Ihnen den aktuellen Link.

    A. Reiseveranstalter

    Diese Reisebedingungen gelten gleichlautend für alle Reiseveranstalter Firmen der Bexte Touristik Group. Bei jeder Reise und auf jedem Anmeldeformular ist klar aufgeführt, welches Unternehmen Reiseveranstalter ist und  die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise hat.

    B. Pauschalreise

    Bei allen Reisen bzw.  angebotenen Kombination von Reiseleistungen im Katalog oder Internet handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 bzw. Pauschalreise nach § 651a BGB. Das vorgeschriebene Formblatt (§250, Anlage 11) finden Sie im Anhang und im Internet unter

    www.bct-touristik.de/eu-richtlinie
    www.ulurus.de/eu-richtlinie

    1. Sprache der Reise: deutsch
    a) Wir bieten Reisen für Kunden aus Europa und der ganzen Welt an. Reisen die wir über Deutschland, Österreich und der Schweiz verkaufen werden deutschsprachig durchgesführt. Dies betrifft sowohl die Reiseunterlagen als auch die Reiseleitung vor Ort.

    b) Die im deutschsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen werden auf Deutsch durchgeführt.

    c) Die im französischsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen für unsere Kunden aus Frankreich werden auf Französisch durchgeführt, die Jugendreisen Travel4Youth auf Französisch oder Englisch.

    d) Die im englischsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen werden auf Englisch durchgeführt.

    e) Gibt es einzelne Programmpunkte die aufgrund örtlicher Bestimmungen nur mit lokalen Reiseleiter in Englisch durchgeführt werden können (zB. Parlamentsführungen), wird dies in der Beschreibung vorher erwähnt und unser BCT Reiseleiter erklärt Ihnen vorab das Wichtigste auf Deutsch.

    2. Anmeldung & Abschluss des Reisevertrages

    a) Durch seine Anmeldung bietet der Reiseinteressent dem RV den Abschluss eines Reisevertrages an (Anmeldung). Dieser ist bis zur schriftlichen Bestätigung durch den RV zunächst einseitig. Erst mit der Bestätigung durch den RV gilt der Reisevertrag als abgeschlossen.

    b) Online Reiseanmeldung

    Wenn Sie sich über das Anmeldeformularen auf unseren Internetseiten anmelden, füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und klicken Sie anschließend auf den Button „Anmeldung“.

    Ihre Daten werden damit an den RV übermittelt., und Sie erhalten eine Versandtbestätigung. Diese Antwortseite stellt noch keine Reisebestätigung dar. Sie erhalten die verbindliche Reisebestätigung per Post..
     Vor dem Absenden können Sie noch alle Ihre Eingaben ändern. Verlassen Sie die Seite ohne auf den Button Anmeldung gedrückt zu haben, werden Ihre Daten automatisch gelöscht und nicht gespeichert.

      c) Sofern ein Teilnehmer mehrere Teilnehmer zusammen anmeldet, steht er notfalls selbst für die Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein und erkennt zugleich für diese, die hier aufgeführten Reisebedingungen an. Dies gilt nicht, wenn der/die anderen Teilnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung ausdrücklich selbst die entsprechenden Verpflichtungen übernimmt.

      d) Der Reiseveranstalter kann in jedem Fall verlangen, dass sich jeder Teilnehmer persönlich anmeldet, sofern dem keine besonderen Umstände entgegenstehen.

      e) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei, oder unverzüglich nach, Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Teilnehmer die schriftliche Reisebestätigung aushändigen (Papier nach Art.250 § 6 Abs. 1 S.2 EGBGB) oder zusenden (per Post oder Email mit PDF).

      f) Die Reisebestätigung wird auf einen dauerhaften Datenträger übermittelt, welches es den Kunden/Teilnehmer ermöglicht, diese unverändert aufzubewahren, zu speichern und in kurzer Zeit zugänglich (lesbar) zu machen. Als dauerhafter Datenträger gelten hierbei: Papier oder Email mit/ohne PDF.

      f) Sollte aus irgendwelchen Gründen eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, bemüht sich der Reiseveranstalter dies umgehend mitzuteilen. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da wir oft mehr Interessenten als Plätze haben.

    3. Spezialfall - Widerrufsrecht a) Online - Kein Widerrufsrecht

    Bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages im  Fernabsatz ( Internet, Email, Fax, Telefon, SMS, App, Post …) gibt es kein Widerrufsrecht.

      b) Reiseanmeldung außerhalb von Geschäftsräumen – Widerrufsrecht
      Nur bei Reiseanmeldung außerhalb von Geschäftsräumen bei einem Treffen zwischen Kunden und Reisemittler/RV besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden nach §312BGB, soweit das Treffen nicht auf Bitten des Kunden stattgefunden hat.

    4. Richtiger Name in Anmeldung bitte wie im Reisepass

    Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Name in der Anmeldung wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepass geschrieben wird, weil das Flugticket nach dieser Zeile ausgestellt wird. Mehrkosten für Ticketänderungen bei fehlerhaften Namen gehen zu Lasten des Kunden.

    5. Reisebestätigung/Rechnung mit abweichenden Leistungen / Programm / Reisepreis

    a) Weicht der Reisepreis oder die Leistungsbeschreibung/Programm der Reisebestätigung von der Anmeldung / Prospektbeschreibung/Katalog ab, so gilt sie als neues Angebot vom Reiseveranstalter, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Ein Reisevertrag kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist die Teilnahme an der Reise erklärt oder die Anzahlung tätigt.

    6. Bezahlung

    a) Mit dem Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, jedoch höchstens 250 Euro zu leisten

    b) Zahlungen für Versicherungen, Literatur und sonstigem Reisezubehör, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort in voller Höhe fällig.

    c) Sofern die Anmeldung später als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt, ist mit der Anmeldung der gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen. Der Sicherungsschein ist entsprechend sofort auszuhändigen.

    d) Die An- und die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651r. Abs. 4 BGB erfolgen. Es muss ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag bestehen. Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers müssen den Kunden klar, verständlich und in hervorgehobener Form mitgeteilt werden. Sie finden diese Daten u. a. auf dem Sicherungsschein, hier in den AGB und im Pauschalreiseformblatt.   

    e) Der Rest des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten, wenn die Reise nicht mehr nach 28) abgesagt werden kann.

    f) Wenn bis zum Reiseantritt der Teilnahmebeitrag nicht vollständig bezahlt ist, besteht für den Reiseveranstalter keine Pflicht zur Durchführung der Reise. Der Reiseveranstalter hat das Recht auf eine Entschädigung gemäß der Stornogebühren.

    g) Sämtliche Rückzahlungen nach §651 hat der RV innerhalb 14 Tage zu leisten.

    7. Reisepreisänderung nach Vertragsabschluss

    a) Der Reiseveranstalter behält sich eine nachträgliche Änderung des Reisepreis für folgende 3 Fälle vor:
    I. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
    II. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren.
    III. Änderung der für die Pauschalreise geltende Wechselkurse.

    b) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises (a.I.) ist nach Ticketausstellung für ausgestellte Flugtickets nicht mehr möglich.

    c) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises wegen Wechselkurs Änderungen nach (a.III.) ist nur bei Reisen möglich, die vom RV nicht Wechselkurs gesichert sind und die in Fremdwährung eingekauft worden sind.

    d) Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreis verlangen wenn sich die Energiepreise, Abgaben und Wechselkurse nach I. bis III. geändert haben und dies zu niedrigen Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten.

    Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstanden Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welche Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

      e) Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Teilnehmer unverzüglich, spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt, darüber zu informieren. Preiserhöhungen ab 3 Wochen vor Reiseantritt sind nicht zulässig.

      f) Der RV informiert den Kunden in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise über die Gründe und die Berechnung der Preiserhöhung auf einen dauerhaften Datenträger.

      g) Der Kunde ist berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern die Preiserhöhung mehr als 8% ausmacht. Der RV informiert den Kunden über sein Recht in einer gesetzten Frist kostenlos zurückzutreten oder den neuen Reisepreis anzunehmen. Reagiert der Kunden in der gesetzten Frist nicht, wird der neue Reisepreis vereinbart, wenn der Kunde vorher, auf die Folge der Nichtreaktion deutlich hingewiesen worden ist.

      h) Wenn die Studienfahrten mit Mitteln aus Förderungsprogrammen der EU, des Bundes, des Landes NRW, anderer öffentlicher Institutionen etc. gefördert und sind die Teilnehmer vorab über diese Förderung informiert worden, sind die Teilnehmer verpflichtet, an allen Programmpunkten, die zur Förderung der entsprechenden Fahrt notwendig sind, teilzunehmen und alle evtl. sonst notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Kommen die Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, tragen sie die durch den Ausfall der Förderungsmittel entstandenen Mehrkosten. Dies gilt nicht nur für die Studienfahrt selber, sondern auch für Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen.

    Der Reiseveranstalter möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sowohl bei den Studienfahrten als auch bei Tagungen und Seminaren, die Förderungsmittel manchmal das Mehrfache des Teilnehmerbeitrages betragen.

      i) Spezialpreise, Rabatte & Ermäßigungen müssen bereits bei der Buchung beantragt werden. Eine spätere Ermäßigung nach Rechnungsstellung ist nicht möglich.

    8. Leistungen

    a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich die Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen und Internetseiten. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird (siehe 4b).

    b) Zusätzliche Vereinbarungen, die den Umfang der beschriebenen Leistungen ändern, sind nur mit einer Bestätigung vom Reiseveranstalter gültig. Vermittler, Reisebüros, Leistungsträger und Reiseleiter sind hierzu ausdrücklich nicht befugt.

    c) Die Leistungsbeschreibungen entsprechen den örtlichen Gegebenheiten / Standards / Kategorien. Die Leistungen werden immer landes- bzw. ortsüblich erbracht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Länder- und Ortsbeschreibungen. Beachten Sie bitte, dass die meisten Länder außerhalb der EG keine europäischen Verhältnisse haben. Es werden andere Ansprüche an Sauberkeit, Pünktlichkeit und Komfort gestellt.

    d) Entschließen Sie sich nur zu einer Reise in Länder ohne europäischen Standard, wenn Sie ggf. mit einem niedrigen Standard an Sauberkeit und Komfort über längere Zeit klarkommen, ohne den Spaß und die Lust an der Reise zu verlieren. Wer z.B. absoluten Wert auf Sauberkeit und Pünktlichkeit legt, den können wir von einer Reise in die sogenannte "Dritte Welt" nur abraten.

    g) Leistungsbestandteil dieses Vertrages sind nur die unter den Leistungen aufgeführten Programmpunkte.

    h) Der Reiseveranstalter behält sich – auch kurzfristig – vor, die Programmpunkte in einer anderen Reihenfolge / an anderen Tagen zu erbringen, sofern in Reiseausschreibung bzw. Bestätigung hierauf hingewiesen wurde (Programmänderung und Ablauf bleiben vorbehalten) und dies den Reisenden zumutbar ist.

    k) siehe 'Leistungsänderungen'

    l) siehe 6 (e) Wechsel des Orts einer Übernachtung

    m) siehe 'Nicht in Anspruch genommene Leistungen'

    n) siehe 'Nicht erbrachte Leistungen'

    9. Hotelübernachtungen, Zimmer und Ortswechsel

    a) Einzelzimmer sind keine Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.

    b) Nach Möglichkeit bringen wir alle Teilnehmer einer Gruppe in der gleichen Unterkunft unter. Dies kann aber nicht garantiert werden.

    c) Die Zimmer können in den Hotels gemäß internationalen Gepflogenheiten ab ca. 14.00 Uhr bezogen werden und müssen bis 12.00 Uhr geräumt werden. Auch bei Flugankünften am frühen Morgen oder Abflügen am späten Abend gelten diese Regelungen.

    d) Bei Rundreisen behält sich der Reiseveranstalter im Zielland ausdrücklich vor, im Notfall auch kurzfristig, den Aufenthalt einmalig an einem Ort um eine Übernachtung zu verkürzen und an einem anderen Ort verlängern zu dürfen. Über diese Maßnahme sind die Teilnehmer umgehend unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Ihnen dürfen hierdurch keine Mehrkosten entstehen. Sollten wichtige Programmpunkte an einem Ort dadurch ausfallen, muss gewährleistet sein, dass ein mindestens gleichwertiger Ersatz an anderer Stelle angeboten wird. Sollte der neue Programmpunkt / Hotel im Einkauf preiswerter sein, wird die Differenz an den Kunden erstattet (siehe Nr. 10)

    e) Beachten Sie bitte, dass in den Tropen und Subtropen, während und direkt nach dem Monsun / Regenzeit, kleinere Renovierungen vorgenommen werden müssen und Sie kleinere Schäden, insbesondere Wasserflecke an Wänden, Tapeten und Teppichen, hinnehmen müssen.

    10. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss

    a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

    b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Entstehen dem RV geringere Kosten hat er sie zu erstatten.

    c) Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich vor der Reise in Kenntnis zu setzen.

    d) Im Fall erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen hat der Kunde ein kostenloses Rücktrittsrecht. Er kann zurücktreten oder die Vertragsänderung annehmen.

    e) Innerhalb der von Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist muss der Kunde seinen Rücktritt oder die Annahme der Vertragsänderung erklären. Reagiert er nicht, gilt die Änderung als angenommen. Der RV muss hier auf deutlich hinweisen.

    11. Rechte des Reisenden bei Reisemängel & Abhilfe nach BFG §651i und §651k

    a) Der RV hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen.

    b) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn Sie vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Leistungen und Beschaffenheit der Reise wird im Katalog des RV beschrieben.

    c) Eine Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleitungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft.

    d) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Verlangt der Reisende Abhilfe, hat der Reisveranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

    e) Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen des §651K, Absatz 1 Satz nicht innerhalb einer von Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

    f) Kann der Reisveranstalter die Beseitigung des Reisemangels nach §651k Absatz 1 Satz 2 verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Reiseveranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben die Ersatzleistungen zr Folge, dass die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, hat der Reiseveranstalter dem Reisenden eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu gewähren.

    f) Ist die Beförderung des Reisenden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat der RV die Kosten für eine notwenige Beherbergung des Reisenden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist.

    Die Begrenzung auf 3 Nächte entfällt bei Personen mit eingeschränkt Mobilität, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen.

    12. Stellung eines Ersatzteilnehmers

    a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, und in seine Rechten und Pflichten eintritt.

    Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn

    - dieser den besonderen oder vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt

    - seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen

    -  er nicht die Voraussetzung zur öffentlichen Förderung einer Fahrt erfüllt / erfüllen kann (wenn die Fahrt mit öffentlichen Mittel gefördert wird)

    - wenn die Teilnehmer bestimmte Voraussetzungen zur Fahrtteilnahme erfüllen mussten bzw. der Teilnehmerkreis des Reiseveranstalters eingeschränkt war (z.B.. Mitgliedschaft, Altersstruktur etc.).

      d) Der Reiseveranstalter die durch Teilnahme des Dritten evtl. entstehenden Mehrkosten verlangen, soweit diese angemessen sind, tatsächlich entstanden sind und vom Reiseveranstalter nachgewiesen werden.

      f) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reisveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

      Ausschluss von der Fahrt

      a) Verhält sich ein Teilnehmer grob fahrlässig, gesetzwidrig, stört die Fahrt trotz mehrmaliger Ermahnungen nachhaltig, befolgt nicht die Anweisungen des Reiseleiters / Studienfahrtleiters oder erfüllt die Verpflichtungen bei öffentlich oder sonstwie geförderten Fahrten nicht, kann er nach ein oder mehrmaliger Abmahnung oder in schweren Fällen sofort von der Reise ohne weitere Rechtsansprüche ausgeschlossen werden. Die Reiseleiter sind für diesen Fall ausdrücklich zur Kündigung des Reisevertrages ermächtigt. Der Reiseveranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Reiseveranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich des Reiseveranstalters von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

      b) Evtl. hierbei anfallende Kosten für Rückreisen bei Minderjährigen (+ evtl. Kosten für einen Begleiter) tragen die Erziehungsberechtigten.

      c) Bei Ausschluss von der Fahrt entfällt die Möglichkeit der Stellung eines Ersatzteilnehmers.

      14. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer

      a) Sofern Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn noch nicht im Besitz der vollständigen Reiseunterlagen/Visa sind, informieren Sie bitte umgehend den Reiseveranstalter.

      b) Bei Leistungsstörungen während der Fahrt ist sofort die Reiseleitung oder die Agenturvertretung des Reiseveranstalters zu informieren. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sind beide nicht erreichbar, ist der Reiseveranstalter zu informieren. Sofern ein Mangel nicht angezeigt wird, tritt kein Anspruch auf Minderung auf.

      c) Die Reiseleitung des Reiseveranstalters und Agenturvertretungen sind nicht befugt, Gewährleistungsansprüche der Teilnehmer anzuerkennen.

      d) Bei auftretenden Leistungsstörungen sind die Teilnehmer verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen dazu beizutragen, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

      e) Falls eine Fahrt aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, an allen Veranstaltungen vor, während und nach der Fahrt teilzunehmen und alle sonstige Verpflichtungen zu erfüllen, die zum Erlangen der Förderungswürdigkeit notwendig sind.

      f) Bei Busreisen, Übernachtungen in Jugendunterkünften, Sporthallen oder Zeltlagern sind die Teilnehmer angehalten, mit zur Sauberkeit beizutragen und verpflichtet an der Endreinigung teilzunehmen bzw. an allen sonstigen von der Gruppe gemeinsam durchgeführten Arbeiten mitzuhelfen.

      15. Jugendreisen/Studienfahrten

      a) Einige der vom Reiseveranstalter durchgeführten Reisen / Studienfahrten wenden sich an jugendliche Teilnehmer. Diese Fahrten verlaufen naturgemäß etwas lebhafter, insbesondere während der An- und Abreise als auch nachts. Aus den sich hieraus ableitenden Folgen und Nebenerscheinungen können die Teilnehmer kein Minderungsanspruch ableiten.

      b) Die vorherige Regelung behält auch ihre Gültigkeit soweit nicht nur vereinzelte sondern auch eine größere Anzahl erwachsener bzw. älterer Personen an der Reise / Studienfahrt teilnehmen.

    16. Teilnahme Minderjähriger

    a) Eine Anmeldung Minderjähriger muss von diesen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigen unterzeichnet werden.

    b) Sofern in der jeweiligen Ausschreibung keine anderen Altersstufen angegeben sind, gelten folgende Mindestteilnahmealter: 1) für allein reisende Jugendliche innerhalb der EU 16 Jahre, außerhalb der EU 18 Jahre. 2) in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen reisende Kinder oder Jugendliche innerhalb der EU 12 Jahre, außerhalb der EU 14 Jahre. Ausnahmen hiervon sind nur für Punkt 2 in Abhängigkeit der jeweiligen Fahrteigenschaften nach Rücksprache mit dem Reiseveranstalter möglich.

    c) Mit der Anmeldung zur Fahrt geben die Erziehungsberechtigten die Einwilligung, dass sich die minderjährigen Teilnehmer, während der ganzen Reise frei, alleine und auf eigene Gefahr bewegen dürfen.

    d) Dies gilt auch dann, wenn Teilnahmebestätigungen für minderjährige Teilnehmer in einem Alter gegeben werden, das unter dem ausgeschriebenen Mindestalter liegt.

    e) Die Erziehungsberechtigten erlauben, dass die Minderjährigen abends bis zu den von den Reiseleitern / Studienfahrtleiter festgesetzten Zeiten aufbleiben dürfen.

    f) Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen bei Antritt einer Reise ins Ausland eine Einverständniserklärung beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten. Diese ist bei der Ein- und Ausreise den Grenzbeamten auf Wunsch vorzulegen.

    17. Einschränkte Mobilität

    Alle unsere Pauschalreisen sind für Teilnehmer mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.

    18. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    a) Nimmt ein Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, die Aufwendungen hierzu in keinem Verhältnis stehen oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Anordnungen oder die örtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.

    b) Bei denen von dem Reiseveranstalter pauschal gebuchten Unterkünften, Transportmitteln und Programmen, bei denen auch bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl, die Kosten in gleicher Höhe erhalten bleiben, kann keine Erstattung wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgen.

    19. Reiseleitung – Hilfestellung, Rechte & Pflichten

    a) Wenn Sie während der Reise in Schwierigkeiten geraten, wird Ihnen der Reiseleiter nach BGB § 651 q unverzüglich in angemessener Weise Beistand leisten (u.a. Gesundheitsinfos, Behörden/Botschaft, Kommunikationsmittel, andere Reise- oder Rückreisemöglichkeiten).

    20. Vermittlung von Fremdleistungen & Flüge vor Ort

    a) Bei Buchung von Fremdleistungen, die nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, haftet der RV nur für ordnungsgemäße Vermittlung, nicht aber für die Leistungserbringung selber.

    b) Folgende Aktivitäten sind immer Fremdleistungen: Ballonfahrten, Rundflüge mit Kleinflugzeugen oder Hubschrauber, Bungee Jumping. (Tandem-) Fallschirmspringen, Parasailing.

    21. Fluggesellschaften/Anreise Flughafen / EU-Liste

    a) Der RV informiert die Kunden über die geplante Fluggesellschaft. Steht bei Reisebuchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, informiert der RV über wahrscheinliche/n Fluggesellschaft/en. Sobald die Fluggesellschaft fest steht oder ein Wechsel erfolgt ist, informiert der RV sofort den Kunden.
    b) Bei Flügen sollten Sie mindestens 3 Stunden vor Abflug am Check In Schalter am Flughafen sein. Planen Sie bei RailFly Zugfahrten Verspätungen und verpasste Anschlusszüge mit ein, um 3 Stunden vor Abflug da zu sein.
    c) Die von EU erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften die nicht in der EU landen dürfen) finden Sie unter: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de .

    Gepäck - Flug & Rundreise

    a) Bei Flugreisen kann jeder Teilnehmer 20 kg Reisegepäck in üblichen Reisekoffern für Flug und Rundreise mitnehmen.

    b) Ist bei einigen Ziel die Gepäckmenge oder - art abweichend, finden Sie den Hinweis in der Reisebeschreibung (zB. Papua Neu Guinea nur 15kg in Softgepäck).

    c) Die Beförderung von Sportgeräten (Surfbrettern, Tauchausrüstung, Skier, Fahrräder etc.), Rollstühlen und anderen Sondertransporten ist nicht Bestandteil des Reisevertrages. Dies gilt sowohl für den Flug, als auch für die Transfers, Touren und Rundreisen im Zielgebiet.

    Jeder Teilnehmer muss sich selbst mit der Fluggesellschaft wegen des Transportes von Übergewicht oder Sondertransporten in Verbindung setzten bzw. sich um dessen Transport vor Ort kümmern. Sofern Ihnen unsere Mitarbeiter hierbei behilflich sind, geschieht dies ohne Gewährleistungsanspruch und Haftung gegenüber des Reiseveranstalters.

      d) Schäden oder Verlust vom Gepäck sind sofort nach der Ankunft der zuständigen Fluggesellschaft im Flughafengebäude zu melden. Sie brauchen hierfür den Flugschein mit dem eingetragenen Gepäck, der Gewichtssumme und dem Gepäckabschnitt. Die Fluggesellschaften haften nur bis zu einer gewissen Höhe pro kg Gepäck laut Flugschein, wobei Wertgegenstände und das Handgepäck nicht mitversichert sind. Der Vorfall muss auf dem Schadensfallformular (P.I.R.) aufgenommen werden, dessen Kopie Sie benötigen um einen Schadenersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft stellen zu können.

    23. Visum / Behördliche Genehmigungen

    a) Sie benötigen für alle unsere Reisen einen Reisepass (EU-Bürger für Reisen in der EU nur einen gültigen Personalausweis). Der Reisepass muss mindestens bis 6 Monate nach Reiseende gültig sein.

    b) Die Gesundheitsvorschriften finden Sie im Katalog ihrer Reise.

    c) Die Visum- und Einreisevorschriften für EU-Bürger und Schweizer finden Sie im Katalog ihrer Reise.

    d) Nicht EU-Bürger werden gebeten uns vor der Anmeldung zu kontaktieren. Für die meisten Länder benötigen Sie ein Visum, welches vor Reise bei der Botschaft beantragt werden muss. Wir informieren Sie vorher welche Einreisebestimmungen für Sie gelten.

    Email: pass@bct-touristik.com

    Email: pass@ulurus.de

      e) Sie müssen uns aktiv vor Anmeldung informieren wenn besondere Passumstände (doppelte Staatsbürgerschaft mit mindestens 1 Nicht EU-Land, frühere Ausweisung oder Einreiseverweigerung durch Transfer- oder Zielreiseland, persona non grata, Passeintragungen etc.) vorliegen, damit wir die Botschaft/en der Zielländer kontaktieren können, ob Sie an der Reise teilnehmen können.

      e) Sofern der Reiseveranstalter für die Teilnehmer die Organisation und Beschaffung von Visa oder anderen Formalitäten übernimmt, haftet er nicht für die nicht rechtzeitige Erteilung / Bearbeitung durch Botschaften, Konsulate oder sonstigen Behörden, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

      f) Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten und zusätzliche Kosten für eine sofortige Rückreise, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften (z.B.: Nichtantrittsmöglichkeit der Reise, Verweigerung der Einreise, Ausweisung) erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

    24. Gesundheitshinweise, Impfungen etc.

    Die Hinweise zu den vorgeschrieben Impfungen finden Sie bei jeder Reise. Sofern der Reiseveranstalter bei Auslandsreisen die Teilnehmer über weitere empfohlene Schutzmaßnahmen etc. unterrichtet, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Die Hinweise sind nur eine Anregung für ein Gespräch mit ihren Arzt, der unter Berücksichtigung ihrer gesamten Krankengeschichte (Allergie, andere Medikamente etc), die für Sie optimale Auswahl treffen sollte. 

    25. Reiseversicherungen

    a) Wir empfehlen für alle Reisen eine Reiserücktrittskosten- / Reiseabbruchversicherung, eine Auslandskrankenversicherung mit Rückführung im Unfall/Krankheitsfall, eine Gepäckversicherung (je nach Reiseziel) und ggf. eine Reiseunfall- oder –haftpflichtversicherung.

    b) Reiseversicherungen werden vom Reiseveranstalter/Reisebüro nur vermittelt im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß §34d Abs.8 Nr. 1 Gewerbeordnung. Der RV übernimmt nur die Haftung für die ordnungsgemäße Vermittlung. Es gelt die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung, die Sie vor Versicherungsabschluss erhalten.

    c) Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss je nach Versicherung innerhalb von 7 oder 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen Buchungen je nach Versicherung ab 1 bis 2 Monaten vor Reise sofort mit der Reiseanmeldung.

    d) Sie können diese und andere Reiseversicherungen u.a. bei den folgenden Versicherungen abschließen:

      Safety Card, Adler Versicherung AG (Signal Iduna Gruppe), Neue Rabenstraße 15-19,20354 Hamburg,

      Hanse Merkur Reiseversicherung AG, Neue Rabenstraße 28, 20352 Hamburg

      Travelsecure, Würzburger Versicherungs AG, Bahnhofstr.11, 97070 Würzburg

      TAS,(Kravag Logistic Versicherungs AG), Emil-von-Behring Str. 2, 60439 Frankfurt

    26. Haftungsbeschränkung

    a) Die Haftung des Reiseveranstalters aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis für Schäden beschränkt,

    - die nicht Körperschäden sind,

    - nicht schuldhaft herbeigeführt werden.

      b) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber den Reisenden hierauf berufen.

      c) Hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter gegen den Reiseveranstalter Schatzersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Beitrags, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund der desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten oder nach Maßgaben der EU Verordnungen nach BGB §651 p (3).

      d) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die bei Ausflügen, Besichtigungen, Führungen und anderen Sonderleistungen entstehen, die von Reiseleiter zusätzlich kostenlos oder gegen direkte Erstattung der Fahrt- und Eintrittskosten angeboten werden und Nichtbestandteil der Leistungen des Reisevertrages sind.

      e) Für die Richtigkeit von Angaben

     -auf nicht RV Internetseiten und Orts- und Hotelprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen;

    - von uns überreichten Prospekten / Broschüren von Fremdenverkehrsämtern / Tourist Office etc.;

     - von uns empfohlenen oder erhalten Reiseführern eines Verlages

    können wir nicht haften.

    27. Rücktritt durch Teilnehmer

    a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder Reisevermittler, soweit die Reise im Reisebüro gebucht wurde.

    b) Ein kostenloser Rücktritt vor Reisebeginn ist nur möglich, bei

    - einer nachträglichen  Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter von über 8% des Reisepreises (siehe 7.)

    - wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise erheblich geändert wurde (siehe 10d)

    - bei Eintritt außergewöhnliche Umstände, welche die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, beispielweise  wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen

      c) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

    Bei der Berechnung des Entschädigung sind der Zeitpunkt zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, zu  erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalter  sowie ein zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

      a) Nichteinhaltung der Zahlung für eine Reise / Studienfahrt stellt keinen Rücktritt dar.

      d) Die beim Rücktritt entstehenden Kosten variieren je nach Zeitpunkt des Rücktritts. Deshalb sollte ein Rücktritt sofort umgehend angezeigt werden.

      e) Die Rücktrittskosten gestalten sich für jede Fahrt individuell verschieden. Sie bestehen in jedem Fall in den Rücktrittskosten sämtlicher Leistungsträger, den vollen anteiligen Preis der für die Gruppe gesamt gebuchten Leistungen (Führungen, Transportmittel (Bus etc.)) sowie der eventuell entfallenden Vergünstigung bzw. Mehrkosten durch unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl.

      f) Wir können die Rücktrittskosten für jede Reise pauschalisieren, wobei wir bei unseren Berechnungen die eingesparten Reisevorleistungen bzw. ihre anderweitige Verwendung berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, uns nachzuweisen, dass der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendungen / Einsparungen kein oder ein niedriger Kostenaufwand/Schaden entstanden ist. Unterbleibt dies, müssen Sie die nachfolgende Kostenpauschale bei Rücktritten bezahlen:

      g) Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen allgemein mit Ausnahme der nachfolgenden aufgeführten anderen Bestimmungen oder sofern nicht in der Teilnahmebestätigung anders angegeben im Prozent vom Reisepreis:

      h) bei Busreisen in Europa für Einzelreisende im Prozent vom Reisepreis:

    bis 45 Tage vor Reisebeginn:       20%

    45.-25ter Tag vor Reisebeginn:     60%

    24.-16.ter Tag vor Reisebeginn:    70%

    15.ten Tag vor Reisebeginn:          75%

    ab 48 Stunden vor Busstart:          95%

    i)bei Busreisen in Europa für Gruppen ab 5 Personen im % von Reisepreis

    bis 61 Tage vor Reisebeginn:        20%

    60.-25ter Tag vor Reisebeginn:      75%

    24.-16.ter Tag vor Reisebeginn:     85%

    15.ten Tag vor Reisebeginn:           97%

      j) bei sonstigen Reisen:

    bis 45 Tage vor Reisebeginn:        20%

    45.-31.ter Tag vor Reisebeginn:     30%

    30.-25.ter Tag vor Reisebeginn:     50% 

    24.-16.ter Tag vor Reisebeginn:     60%

    ab 15.ten  Tag vor Reisebeginn:     65%

      ab  8.ten  Tag vor Reisebeginn:    70%

    ab 2Tage vor  Reisebeginn:            75%

    des Reisepreises

      k) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina und die arabische Halbinsel für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis:

    bis 45 Tage vor Reisebeginn:         20%

    45.-31.ter Tag vor Reisebeginn:     30%

    30.-25.ter Tag vor Reisebeginn:     35%

    25.-16.ter Tag vor Reisebeginn:     45%

    ab 15.ten Tag vor Reisebeginn:       69%

    am Abreisetag:                                85%

      l) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Afrika, Mittelamerika (Belize, Guatemala, Mexiko, Nicaragua, Costa Rica, Panama) Indien, Nepal, Sri Lanka, Tibet, Mongolei für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis:

    bis 45 Tage vor Reisebeginn:         20%

    45.-31.ter Tag vor Reisebeginn:      45%

    30.-25.ter Tag vor Reisebeginn:       55%

    24.-16.ter Tag vor Reisebeginn:      75%

    ab 15.ten Tag vor Reisebeginn:       85%

    ab 48 Stunden vor Reisebeginn:     95%

      m) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Japan, China, Korea und Südamerika für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis:

    bis 90 Tage vor Reisebeginn:        20%

    89.-60ter Tag vor Reisebeginn:     45%

    59.-35.ter Tag vor Reisebeginn:     65%

    34.-16.ter Tag vor Reisebeginn:     75%

    ab 15.ter Tag vor Reisebeginn:       85%

    ab 48 Stunden vor Reisebeginn:     95%

    bei Nichterscheinen                         98%

    Nach Flugticketausstellung beginnt die Stornogebühr mit folgender Höhe. Dies gilt bis eine höhere Stornostaffel (Prozent vom Reisepreis) erreicht wird.

    bei Reisedauer bis 14 Tage

    Economy Class                                 55%

    Prem Economy Class                       71%

    Business Class                                 75%


    bei Reisedauer von 15 bis 28 Tage

    Economy Class                                 44%

    Prem Economy Class                       60%

    Business Class                                 74%

    In Ostasien erfolgt die Ausstellung der Flugtickets wegen der Sperrung des russischen Luftraumes und deren Folgen (geringere Kapazitäten etc.) immer frühzeitig.

      m) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Australien, Neuseeland, Singapur, Fidschi, Pazifikinseln für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis:

    bis 90 Tage vor Reisebeginn:           20%

    89.-60ter Tag vor Reisebeginn:        55%

    59.-35.ter Tag vor Reisebeginn:       75%

    34.-16.ter Tag vor Reisebeginn:       85%

    ab 15.ter Tag vor Reisebeginn:        90%

    ab 48 Stunden vor Reisebeginn:      95%

      n) Die genannten Rücktrittskosten stellen Werte für Standardreisen dar, die von dem Reiseveranstalter vermindert oder erhöht werden können, wenn die Rücktrittskosten niedriger oder höher ausgefallen als oben aufgeführt. Der RV muss höhere Stornokosten nachweisen.

      o) Höhere Rücktrittskosten entstehen in der Regel, wenn die Flugtickets mehr als 4 Wochen vor der Reise ausgestellt werden.

      p) Auf die bei einigen Reisearten, Ländern, Terminen und Reisezielen höheren Rücktrittskosten wird in Reiseausschreibung vor Anmeldung hin- gewiesen.

      q) Für nach Kundenwunsch zusammengestellte Individualreisen gelten oft abweichende Stornobedingungen, die im jeweiligen Angebot aufgeführt werden.

    28.Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn

    a) Der Reiseveranstalter kann von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl (siehe folgendes Kapital 28.)

    b) Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert. In diesem Fall hat der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter von der Vertrag zurück verliert der den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet geleistete Zahlungen innerhalb 14 Tage.

    29. Mindestteilnehmerzahl

    a) Wird die für eine Fahrt festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter die Reise von mehr als 6 Tage Dauer bis 30 Tage vor Reisebeginn absagen. Bei 2 bis 6 tägigen Kurzfahrten verkürzt sich die Frist auf 7 Tage, bei Mini-Reisen mit weniger als 48 Stunden auf 2 Tage.

    b) Sollte sich zu einem früheren Zeitpunkt das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl absehen lassen, informiert der Reiseveranstalter unverzüglich die Teilnehmer.

    c) Der Ausfall der Fahrt wird den Teilnehmern unverzüglich erklärt. Der Teilnahmebeitrag wird unverzüglich zurücküberwiesen Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

    d) Sofern in der Reisebeschreibung keine anderen Mindestteilnehmerzahlen festgelegt sind, gelten folgende Regelungen:

    - Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Flugreisen und für deren Verlängerungsprogramme, Zusatzausflüge und sonstige Veranstaltungen je 16 Teilnehmer.

    - Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Busreisen in Europa 30 Teilnehmer.

    30) Wenn Sie diesen Punkt vor der Reiseanmeldung gelesen haben, erhalten Sie eine Gutschrift von 5 Euro pro Person bei der Reise.  Schreiben Sie bitte auf dem Anmeldeformular im Katalog  irgendwo  „AGB gelesen“ mit der Hand.  Bei Anmeldung über das Internet schreiben Sie bitte „AGB gelesen“ in das Kommentarfeld.

    31. EDV-Erfassung/Datenschutz

    Die Daten unserer Teilnehmer werden mittels EDV gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur an Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels ..) soweit die zur Durchführung der Reise nötig ist oder soweit es behördliche/gesetzliche Regelungen vorschreiben.  Eine Übersicht unserer Datenschutzbestimmungen (Dauer und Absicherung der Speicherung) und ihrer Rechte (Dateneinsicht & Export, Recht auf Löschung  & Vergessen werden) finden Sie im Anhang und auf unseren Internetseiten .
    www.bct-touristik.de/datenschutz
    www.ulurus.de/datenschutz
    www.bexte-touristik.de/datenschutz

    Wir übersenden unseren (ehemaligen) Teilnehmer der Bexte Touristik Group 1 bis 2 pro Jahr eine Übersicht über unsere Reise der kommenden Jahre. Eine Verwendung ihrer Daten zu diesem „Werbezweck“ können Sie jeder widersprechen.

    Kurze Email oder Anruf genügt. Telefon +49-2241-9424277 oder email:
    keinkatalog@bexte-touristik.de

    32. Irrtümer / Mündliche Absprachen

    a) Alle Vertragsunterlagen werden vom RV nur auf dauerhaften Datenträger den Kunden mitgeteilt. Mündliche Zusagen/Absprachen alleine sind nach der EU Pauschalreiserichtlinie nicht zulässig.

    b) Sämtliche Angaben im Internet, Programmheften, Flugblättern, Plakaten und Rundschreiben etc. entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen (Preise, Leistungen, Termine, Druckfehler, Irrtürmer etc.) sind bis zur Anmeldebestätigung möglich.

    b) Aus Platz- oder anderen Gründen sind die Hinweise bei Kurzprospekten, Messeprospekten, Infoschriften, Rund- schreiben zu Fahrten, deren Teilnahme- oder Sonderbedingungen oft nicht vollständig. Die vollständigen Reisebedingungen und jeweiligen Länder- und Reiseinformationen finden Sie im Länderkatalog. Sie können sich auf jeder Internetseite die Katalog als PDF herunterladen oder sich kostenlos der Post zusenden lassen.

    c) Kein Reisebüro, Vermittler oder Reiseleiter ist befugt Ihnen von den Prospektaussagen oder Reisebedingungen abweichende Zusagen zu machen, Versprechungen zu treffen, oder Garantien zu geben.

    e) Sonderwünsche müssen deutlich gekennzeichnet auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestätigung oder eine Benachrichtigung über die Bearbeitung. Erfolgt dies nicht, können die mit der Anmeldung eingereichten Sonderwünsche nicht realisiert werden. Unsere Reisebestätigung stellt dann ein neues Angebot dar, dass Sie annehmen oder ablehnen können.

    g) Mit Herausgabe eines neuen Programmheftes / Prospektes / Kataloges verlieren alle bisherigen Programmhefte / Prospekte ihre Gültigkeit.

    33. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen/ Inhalte unwirksam oder ungültig sein oder werden, setzt dies nicht die ganzen Teilnahmebedingungen / Reisevertragsinhalte außer Kraft. Alle übrigen Bedingungen behalten gleichwohl ihre Gültigkeit und beeinträchtigen die rechtliche Wirksamkeit nicht.

    34. Gerichtsstand & Verjährung

    a) Gerichtsstand ist bei sämtlichen Klagen gegen den Reiseveranstalter, der Sitz des Unternehmens in 53721Siegburg, bei Klage vom Reiseveranstalter gegen Reisende / Teilnehmer deren Wohnsitz. Bei Vollkaufleuten und Personen, die ihren allgemeinen Gerichtsstand / Wohnsitz / Aufenthaltsort nicht oder nach Abschluss des Vertrages nicht mehr in Deutschland und / oder an einen zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannten Ort haben, gilt bei Klagen vom Reiseveranstalter 53721 Siegburg als vereinbart.

    b) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung der Reise / Studienfahrt / Seminar verjährend in 2 Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

    35. Online Streitbeilegung

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) bereit.

    https://ec.europa.eu/consumers/odr

    Der RV nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle teil.

    36. Vertragsbedingungen

    a) Es gelten oben anstehende Bedingungen, die § 651 BGB und die EU Pauschalreiserichtlinie ergänzen, aber nicht ersetzen. Von den Rechten der Kunden nach § 651 BGB darf nicht abgewichen werden.

    b) Es gilt, soweit nach EU Recht zulässig, nur deutsche Recht.

    c) Sofern bei Spezialveranstaltungen weitere oder von obiger Fassung abweichende Bestimmungen gelten, wird hierauf in der Ausschreibung und vor der Anmeldung ausdrücklich hingewiesen.

    Stand: 01.09.2024 - Irrtum und Änderung vorbehalten.


    Teilnahme- und Reisebedingungen
    BCT-Touristik  GmbH
    Ulurus GmbH
    Gültig für alle Buchungen ab 01.07.2018
    Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für die folgenden Reiseveranstalter. Bei jeder Reise / auf jedem Anmeldeformular ist der Reiseveranstalter klar genannt.

    Reiseveranstalter

    BCT-Touristik GmbH,  Bonner Str. 37, 53721 Siegburg. Sitz: Siegburg, Amtsgericht Siegburg HRB 13381. Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5783 / 0787. Telefon 02241-9424211. Fax 02241-9424299, email: info@bct-touristik.de, nachfolgend Reiseveranstalter  genannt.

    Reisepreisabsicherung/Sicherungs-schein:  Die Reisen der BCT-Touristik GmbH sind abgesichert  bei der Hanse Merkur Versicherungs AG. Kontakt über
    Tourvers, Touristik Versicherungs Service  GmbH, Borsteler Chausee 51, 22453 Hamburg, Telefon: (040)-244 2880, Fax (040) 24428899, Internet: www.tourvers.de.

    Datenschutzbeauftragter: Nilay Shah. BCT-Touristik GmbH, Tel 02241-9424211. datenschutz@bct-touristik.com.

    Reiseveranstalter

    Ulurus GmbH, Bonnerstr. 37, 53721 Siegburg. Sitz: Siegburg, Amtsgericht Siegburg HRB 13160. Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5864 / 1032, UST-ID.: DE 29 75 68 332. Telefon 02241-9424243. Fax 02241-9424299, email: ulurus@t-online.de, nachfolgend Reiseveranstalter  genannt.

      b) Zu den Australien & Neuseelandreisen der Ulurus GmbH kommen Sie auf ulurus.de und über die „älteren“ Internetadressen www.australien.bct-touristik.de bzw. www.neuseeland.bct-touristik.de

      c) Zu den Travel4Youth Reisen der Ulurus GmbH gehören Japan4Youth (J4Y), Korea4Youth (K4Y), Taiwan4Youth, Australia4Youth und die weiteren Länderreisen  und Internetseiten „Land“4Youth.

    Reisepreisabsicherung/Sicherungs- schein: Die Reisen der  Ulurus GmbH sind  bei der Zurich Insurance abgesichert. Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Solmsstrasse 27-37, 60252 Frankfurt. VersicherungsvertragNr. 2.008.190. Kontakt: Kaera Service Center Tel 06172-99761-0, Fax 06172-9976120.

    Datenschutzbeauftragter: Nilay Shah. Ulurus GmbH, Tel 02241-9424243. datenschutz@ulurus.de

    Abkürzungen &  Definitionen

    RV = Reiseveranstalter, BGB Bürgerliches Gesetzbuch,  Kunde = Teilnehmer/in = Reisende/r  (unabhängig von Geschlecht). 
    Dauerhafter Datenträger (welcher gesichert werden kann und in kurz Zeit lesbar gemacht werden kann): Email mit/ohne PDF oder  Papier.

    Wir haben zu Ihrer Information Links angegeben. Falls ein Link nicht funktionieren, bitte den RV kontaktieren und wir senden Ihnen den aktuellen Link.

    1. Reiseveranstalter

    Diese Reisebedingungen gelten gleichlautend für alle Reiseveranstalter Firmen der Bexte Touristik Group. Bei jeder Reise und auf jedem Anmeldeformular ist klar aufgeführt, welches Unternehmen Reiseveranstalter ist und  die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise hat.

    2. Pauschalreise

    Bei allen Reisen bzw.  angebotenen Kombination von Reiseleistungen im Katalog oder Internet handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 bzw. Pauschalreise nach § 651a BGB. Das vorgeschriebene Formblatt (§250, Anlage 11) finden Sie im Anhang und im Internet unter

    www.bct-touristik.de/eu-richtlinie
    www.ulurus.de/eu-richtlinie

    3. Sprache der Reise: deutsch
    a) Wir bieten Reisen für Kunden aus Europa und der ganzen Welt an. Reisen die wir über Deutschland, Österreich und der Schweiz verkaufen werden deutschsprachig durchgesführt. Dies betrifft sowohl die Reiseunterlagen als auch die Reiseleitung vor Ort.

    b) Die im deutschsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen werden auf Deutsch durchgeführt.

    c) Die im französischsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen für unsere Kunden aus Frankreich werden auf Französisch durchgeführt, die Jugendreisen Travel4Youth auf Französisch oder Englisch.

    d) Die im englischsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen werden auf Englisch durchgeführt.

    e) Gibt es einzelne Programmpunkte die aufgrund örtlicher Bestimmungen nur mit lokalen Reiseleiter in Englisch durchgeführt werden können (zB. Parlamentsführungen), wird dies in der Beschreibung vorher erwähnt und unser BCT Reiseleiter erklärt Ihnen vorab das Wichtigste auf Deutsch.

    2. Anmeldung & Abschluss des Reisevertrages

    a) Durch seine Anmeldung bietet der Reiseinteressent dem RV den Abschluss eines Reisevertrages an (Anmeldung). Dieser ist bis zur schriftlichen Bestätigung durch den RV zunächst einseitig. Erst mit der Bestätigung durch den RV gilt der Reisevertrag als abgeschlossen.

    b) Online Reiseanmeldung

    Wenn Sie sich über das Anmeldeformularen auf unseren Internetseiten anmelden, füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und klicken Sie anschließend auf den Button „Anmeldung“.

    Ihre Daten werden damit an den RV übermittelt., und Sie erhalten eine Versandtbestätigung. Diese Antwortseite stellt noch keine Reisebestätigung dar. Sie erhalten die verbindliche Reisebestätigung per Post..
     Vor dem Absenden können Sie noch alle Ihre Eingaben ändern. Verlassen Sie die Seite ohne auf den Button Anmeldung gedrückt zu haben, werden Ihre Daten automatisch gelöscht und nicht gespeichert.

      c) Sofern ein Teilnehmer mehrere Teilnehmer zusammen anmeldet, steht er notfalls selbst für die Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein und erkennt zugleich für diese, die hier aufgeführten Reisebedingungen an. Dies gilt nicht, wenn der/die anderen Teilnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung ausdrücklich selbst die entsprechenden Verpflichtungen übernimmt.

      d) Der Reiseveranstalter kann in jedem Fall verlangen, dass sich jeder Teilnehmer persönlich anmeldet, sofern dem keine besonderen Umstände entgegenstehen.

      e) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei, oder unverzüglich nach, Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Teilnehmer die schriftliche Reisebestätigung aushändigen (Papier nach Art.250 § 6 Abs. 1 S.2 EGBGB) oder zusenden (per Post oder Email mit PDF).

      f) Die Reisebestätigung wird auf einen dauerhaften Datenträger übermittelt, welches es den Kunden/Teilnehmer ermöglicht, diese unverändert aufzubewahren, zu speichern und in kurzer Zeit zugänglich (lesbar) zu machen. Als dauerhafter Datenträger gelten hierbei: Papier oder Email mit/ohne PDF.

      f) Sollte aus irgendwelchen Gründen eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, bemüht sich der Reiseveranstalter dies umgehend mitzuteilen. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da wir oft mehr Interessenten als Plätze haben.

    3. Spezialfall - Widerrufsrecht a) Online - Kein Widerrufsrecht

    Bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages im  Fernabsatz ( Internet, Email, Fax, Telefon, SMS, App, Post …) gibt es kein Widerrufsrecht.

      b) Reiseanmeldung außerhalb von Geschäftsräumen – Widerrufsrecht
      Nur bei Reiseanmeldung außerhalb von Geschäftsräumen bei einem Treffen zwischen Kunden und Reisemittler/RV besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden nach §312BGB, soweit das Treffen nicht auf Bitten des Kunden stattgefunden hat.
    4. Richtiger Name in Anmeldung bitte wie im Reisepass

    Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Name in der Anmeldung wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepass geschrieben wird, weil das Flugticket nach dieser Zeile ausgestellt wird. Mehrkosten für Ticketänderungen bei fehlerhaften Namen gehen zu Lasten des Kunden.

    5. Reisebestätigung/Rechnung mit abweichenden Leistungen / Programm / Reisepreis

    a) Weicht der Reisepreis oder die Leistungsbeschreibung/Programm der Reisebestätigung von der Anmeldung / Prospektbeschreibung/Katalog ab, so gilt sie als neues Angebot vom Reiseveranstalter, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Ein Reisevertrag kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist die Teilnahme an der Reise erklärt oder die Anzahlung tätigt.

    6. Bezahlung

    a) Mit dem Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, jedoch höchstens 250 Euro zu leisten

    b) Zahlungen für Versicherungen, Literatur und sonstigem Reisezubehör, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort in voller Höhe fällig.

    c) Sofern die Anmeldung später als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt, ist mit der Anmeldung der gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen. Der Sicherungsschein ist entsprechend sofort auszuhändigen.

    d) Die An- und die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651r. Abs. 4 BGB erfolgen. Es muss ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag bestehen. Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers müssen den Kunden klar, verständlich und in hervorgehobener Form mitgeteilt werden. Sie finden diese Daten u. a. auf dem Sicherungsschein, hier in den AGB und im Pauschalreiseformblatt.   

    e) Der Rest des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten, wenn die Reise nicht mehr nach 28) abgesagt werden kann.

    f) Wenn bis zum Reiseantritt der Teilnahmebeitrag nicht vollständig bezahlt ist, besteht für den Reiseveranstalter keine Pflicht zur Durchführung der Reise. Der Reiseveranstalter hat das Recht auf eine Entschädigung gemäß der Stornogebühren.

    g) Sämtliche Rückzahlungen nach §651 hat der RV innerhalb 14 Tage zu leisten.

    7. Reisepreisänderung nach Vertragsabschluss

    a) Der Reiseveranstalter behält sich eine nachträgliche Änderung des Reisepreis für folgende 3 Fälle vor:
    I. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
    II. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren.
    III. Änderung der für die Pauschalreise geltende Wechselkurse.

    b) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises (a.I.) ist nach Ticketausstellung für ausgestellte Flugtickets nicht mehr möglich.

    c) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises wegen Wechselkurs Änderungen nach (a.III.) ist nur bei Reisen möglich, die vom RV nicht Wechselkurs gesichert sind und die in Fremdwährung eingekauft worden sind.

    d) Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreis verlangen wenn sich die Energiepreise, Abgaben und Wechselkurse nach I. bis III. geändert haben und dies zu niedrigen Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten.

    Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstanden Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welche Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

      e) Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Teilnehmer unverzüglich, spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt, darüber zu informieren. Preiserhöhungen ab 3 Wochen vor Reiseantritt sind nicht zulässig.

      f) Der RV informiert den Kunden in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise über die Gründe und die Berechnung der Preiserhöhung auf einen dauerhaften Datenträger.

      g) Der Kunde ist berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern die Preiserhöhung mehr als 8% ausmacht. Der RV informiert den Kunden über sein Recht in einer gesetzten Frist kostenlos zurückzutreten oder den neuen Reisepreis anzunehmen. Reagiert der Kunden in der gesetzten Frist nicht, wird der neue Reisepreis vereinbart, wenn der Kunde vorher, auf die Folge der Nichtreaktion deutlich hingewiesen worden ist.

      h) Wenn die Studienfahrten mit Mitteln aus Förderungsprogrammen der EU, des Bundes, des Landes NRW, anderer öffentlicher Institutionen etc. gefördert und sind die Teilnehmer vorab über diese Förderung informiert worden, sind die Teilnehmer verpflichtet, an allen Programmpunkten, die zur Förderung der entsprechenden Fahrt notwendig sind, teilzunehmen und alle evtl. sonst notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Kommen die Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, tragen sie die durch den Ausfall der Förderungsmittel entstandenen Mehrkosten. Dies gilt nicht nur für die Studienfahrt selber, sondern auch für Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen.

    Der Reiseveranstalter möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sowohl bei den Studienfahrten als auch bei Tagungen und Seminaren, die Förderungsmittel manchmal das Mehrfache des Teilnehmerbeitrages betragen.

      i) Spezialpreise, Rabatte & Ermäßigungen müssen bereits bei der Buchung beantragt werden. Eine spätere Ermäßigung nach Rechnungsstellung ist nicht möglich.

    8. Leistungen

    a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich die Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen und Internetseiten. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird (siehe 4b).

    b) Zusätzliche Vereinbarungen, die den Umfang der beschriebenen Leistungen ändern, sind nur mit einer Bestätigung vom Reiseveranstalter gültig. Vermittler, Reisebüros, Leistungsträger und Reiseleiter sind hierzu ausdrücklich nicht befugt.

    c) Die Leistungsbeschreibungen entsprechen den örtlichen Gegebenheiten / Standards / Kategorien. Die Leistungen werden immer landes- bzw. ortsüblich erbracht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Länder- und Ortsbeschreibungen. Beachten Sie bitte, dass die meisten Länder außerhalb der EG keine europäischen Verhältnisse haben. Es werden andere Ansprüche an Sauberkeit, Pünktlichkeit und Komfort gestellt.

    d) Entschließen Sie sich nur zu einer Reise in Länder ohne europäischen Standard, wenn Sie ggf. mit einem niedrigen Standard an Sauberkeit und Komfort über längere Zeit klarkommen, ohne den Spaß und die Lust an der Reise zu verlieren. Wer z.B. absoluten Wert auf Sauberkeit und Pünktlichkeit legt, den können wir von einer Reise in die sogenannte "Dritte Welt" nur abraten.

    g) Leistungsbestandteil dieses Vertrages sind nur die unter den Leistungen aufgeführten Programmpunkte.

    h) Der Reiseveranstalter behält sich – auch kurzfristig – vor, die Programmpunkte in einer anderen Reihenfolge / an anderen Tagen zu erbringen, sofern in Reiseausschreibung bzw. Bestätigung hierauf hingewiesen wurde (Programmänderung und Ablauf bleiben vorbehalten) und dies den Reisenden zumutbar ist.

    k) siehe 'Leistungsänderungen'

    l) siehe 6 (e) Wechsel des Orts einer Übernachtung

    m) siehe 'Nicht in Anspruch genommene Leistungen'

    n) siehe 'Nicht erbrachte Leistungen' 9. Hotelübernachtungen, Zimmer und Ortswechsel

    a) Einzelzimmer sind keine Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.

    b) Nach Möglichkeit bringen wir alle Teilnehmer einer Gruppe in der gleichen Unterkunft unter. Dies kann aber nicht garantiert werden.

    c) Die Zimmer können in den Hotels gemäß internationalen Gepflogenheiten ab ca. 14.00 Uhr bezogen werden und müssen bis 12.00 Uhr geräumt werden. Auch bei Flugankünften am frühen Morgen oder Abflügen am späten Abend gelten diese Regelungen.

    d) Bei Rundreisen behält sich der Reiseveranstalter im Zielland ausdrücklich vor, im Notfall auch kurzfristig, den Aufenthalt einmalig an einem Ort um eine Übernachtung zu verkürzen und an einem anderen Ort verlängern zu dürfen. Über diese Maßnahme sind die Teilnehmer umgehend unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Ihnen dürfen hierdurch keine Mehrkosten entstehen. Sollten wichtige Programmpunkte an einem Ort dadurch ausfallen, muss gewährleistet sein, dass ein mindestens gleichwertiger Ersatz an anderer Stelle angeboten wird. Sollte der neue Programmpunkt / Hotel im Einkauf preiswerter sein, wird die Differenz an den Kunden erstattet (siehe Nr. 10)

    e) Beachten Sie bitte, dass in den Tropen und Subtropen, während und direkt nach dem Monsun / Regenzeit, kleinere Renovierungen vorgenommen werden müssen und Sie kleinere Schäden, insbesondere Wasserflecke an Wänden, Tapeten und Teppichen, hinnehmen müssen.

    10. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss

    a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

    b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Entstehen dem RV geringere Kosten hat er sie zu erstatten.

    c) Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich vor der Reise in Kenntnis zu setzen.

    d) Im Fall erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen hat der Kunde ein kostenloses Rücktrittsrecht. Er kann zurücktreten oder die Vertragsänderung annehmen.

    e) Innerhalb der von Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist muss der Kunde seinen Rücktritt oder die Annahme der Vertragsänderung erklären. Reagiert er nicht, gilt die Änderung als angenommen. Der RV muss hier auf deutlich hinweisen.

    11. Rechte des Reisenden bei Reisemängel & Abhilfe nach BFG §651i und §651k

    a) Der RV hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen.

    b) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn Sie vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Leistungen und Beschaffenheit der Reise wird im Katalog des RV beschrieben.

    c) Eine Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleitungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft.

    d) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Verlangt der Reisende Abhilfe, hat der Reisveranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

    e) Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen des §651K, Absatz 1 Satz nicht innerhalb einer von Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

    f) Kann der Reisveranstalter die Beseitigung des Reisemangels nach §651k Absatz 1 Satz 2 verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Reiseveranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben die Ersatzleistungen zr Folge, dass die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, hat der Reiseveranstalter dem Reisenden eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu gewähren.

    f) Ist die Beförderung des Reisenden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat der RV die Kosten für eine notwenige Beherbergung des Reisenden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist.

    Die Begrenzung auf 3 Nächte entfällt bei Personen mit eingeschränkt Mobilität, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen.

    12. Stellung eines Ersatzteilnehmers

    a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, und in seine Rechten und Pflichten eintritt.

    Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn

    - dieser den besonderen oder vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt

    - seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen

    -  er nicht die Voraussetzung zur öffentlichen Förderung einer Fahrt erfüllt / erfüllen kann (wenn die Fahrt mit öffentlichen Mittel gefördert wird)

    - wenn die Teilnehmer bestimmte Voraussetzungen zur Fahrtteilnahme erfüllen mussten bzw. der Teilnehmerkreis des Reiseveranstalters eingeschränkt war (z.B.. Mitgliedschaft, Altersstruktur etc.).

      d) Der Reiseveranstalter die durch Teilnahme des Dritten evtl. entstehenden Mehrkosten verlangen, soweit diese angemessen sind, tatsächlich entstanden sind und vom Reiseveranstalter nachgewiesen werden.

      f) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reisveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

      Ausschluss von der Fahrt

      a) Verhält sich ein Teilnehmer grob fahrlässig, gesetzwidrig, stört die Fahrt trotz mehrmaliger Ermahnungen nachhaltig, befolgt nicht die Anweisungen des Reiseleiters / Studienfahrtleiters oder erfüllt die Verpflichtungen bei öffentlich oder sonstwie geförderten Fahrten nicht, kann er nach ein oder mehrmaliger Abmahnung oder in schweren Fällen sofort von der Reise ohne weitere Rechtsansprüche ausgeschlossen werden. Die Reiseleiter sind für diesen Fall ausdrücklich zur Kündigung des Reisevertrages ermächtigt. Der Reiseveranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Reiseveranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich des Reiseveranstalters von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

      b) Evtl. hierbei anfallende Kosten für Rückreisen bei Minderjährigen (+ evtl. Kosten für einen Begleiter) tragen die Erziehungsberechtigten.

      c) Bei Ausschluss von der Fahrt entfällt die Möglichkeit der Stellung eines Ersatzteilnehmers.

      14. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer

      a) Sofern Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn noch nicht im Besitz der vollständigen Reiseunterlagen/Visa sind, informieren Sie bitte umgehend den Reiseveranstalter.

      b) Bei Leistungsstörungen während der Fahrt ist sofort die Reiseleitung oder die Agenturvertretung des Reiseveranstalters zu informieren. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sind beide nicht erreichbar, ist der Reiseveranstalter zu informieren. Sofern ein Mangel nicht angezeigt wird, tritt kein Anspruch auf Minderung auf.

      c) Die Reiseleitung des Reiseveranstalters und Agenturvertretungen sind nicht befugt, Gewährleistungsansprüche der Teilnehmer anzuerkennen.

      d) Bei auftretenden Leistungsstörungen sind die Teilnehmer verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen dazu beizutragen, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

      e) Falls eine Fahrt aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, an allen Veranstaltungen vor, während und nach der Fahrt teilzunehmen und alle sonstige Verpflichtungen zu erfüllen, die zum Erlangen der Förderungswürdigkeit notwendig sind.

      f) Bei Busreisen, Übernachtungen in Jugendunterkünften, Sporthallen oder Zeltlagern sind die Teilnehmer angehalten, mit zur Sauberkeit beizutragen und verpflichtet an der Endreinigung teilzunehmen bzw. an allen sonstigen von der Gruppe gemeinsam durchgeführten Arbeiten mitzuhelfen.

      15. Jugendreisen/Studienfahrten

      a) Einige der vom Reiseveranstalter durchgeführten Reisen / Studienfahrten wenden sich an jugendliche Teilnehmer. Diese Fahrten verlaufen naturgemäß etwas lebhafter, insbesondere während der An- und Abreise als auch nachts. Aus den sich hieraus ableitenden Folgen und Nebenerscheinungen können die Teilnehmer kein Minderungsanspruch ableiten.

      b) Die vorherige Regelung behält auch ihre Gültigkeit soweit nicht nur vereinzelte sondern auch eine größere Anzahl erwachsener bzw. älterer Personen an der Reise / Studienfahrt teilnehmen.

    16. Teilnahme Minderjähriger

    a) Eine Anmeldung Minderjähriger muss von diesen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigen unterzeichnet werden.

    b) Sofern in der jeweiligen Ausschreibung keine anderen Altersstufen angegeben sind, gelten folgende Mindestteilnahmealter: 1) für allein reisende Jugendliche innerhalb der EU 16 Jahre, außerhalb der EU 18 Jahre. 2) in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen reisende Kinder oder Jugendliche innerhalb der EU 12 Jahre, außerhalb der EU 14 Jahre. Ausnahmen hiervon sind nur für Punkt 2 in Abhängigkeit der jeweiligen Fahrteigenschaften nach Rücksprache mit dem Reiseveranstalter möglich.

    c) Mit der Anmeldung zur Fahrt geben die Erziehungsberechtigten die Einwilligung, dass sich die minderjährigen Teilnehmer, während der ganzen Reise frei, alleine und auf eigene Gefahr bewegen dürfen.

    d) Dies gilt auch dann, wenn Teilnahmebestätigungen für minderjährige Teilnehmer in einem Alter gegeben werden, das unter dem ausgeschriebenen Mindestalter liegt.

    e) Die Erziehungsberechtigten erlauben, dass die Minderjährigen abends bis zu den von den Reiseleitern / Studienfahrtleiter festgesetzten Zeiten aufbleiben dürfen.

    f) Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen bei Antritt einer Reise ins Ausland eine Einverständniserklärung beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten. Diese ist bei der Ein- und Ausreise den Grenzbeamten auf Wunsch vorzulegen.

    17. Einschränkte Mobilität

    Alle unsere Pauschalreisen sind für Teilnehmer mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.

    18. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    a) Nimmt ein Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, die Aufwendungen hierzu in keinem Verhältnis stehen oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Anordnungen oder die örtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.

    b) Bei denen von dem Reiseveranstalter pauschal gebuchten Unterkünften, Transportmitteln und Programmen, bei denen auch bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl, die Kosten in gleicher Höhe erhalten bleiben, kann keine Erstattung wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgen.

    19. Reiseleitung – Hilfestellung, Rechte & Pflichten

    a) Wenn Sie während der Reise in Schwierigkeiten geraten, wird Ihnen der Reiseleiter nach BGB § 651 q unverzüglich in angemessener Weise Beistand leisten (u.a. Gesundheitsinfos, Behörden/Botschaft, Kommunikationsmittel, andere Reise- oder Rückreisemöglichkeiten).

    20. Vermittlung von Fremdleistungen & Flüge vor Ort

    a) Bei Buchung von Fremdleistungen, die nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, haftet der RV nur für ordnungsgemäße Vermittlung, nicht aber für die Leistungserbringung selber.

    b) Folgende Aktivitäten sind immer Fremdleistungen: Ballonfahrten, Rundflüge mit Kleinflugzeugen oder Hubschrauber, Bungee Jumping. (Tandem-) Fallschirmspringen, Parasailing.

    21. Fluggesellschaften/Anreise Flughafen / EU-Liste

    a) Der RV informiert die Kunden über die geplante Fluggesellschaft. Steht bei Reisebuchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, informiert der RV über wahrscheinliche/n Fluggesellschaft/en. Sobald die Fluggesellschaft fest steht oder ein Wechsel erfolgt ist, informiert der RV sofort den Kunden.
    b) Bei Flügen sollten Sie mindestens 3 Stunden vor Abflug am Check In Schalter am Flughafen sein. Planen Sie bei RailFly Zugfahrten Verspätungen und verpasste Anschlusszüge mit ein, um 3 Stunden vor Abflug da zu sein.
    c) Die von EU erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften die nicht in der EU landen dürfen) finden Sie unter: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de .

    Gepäck - Flug & Rundreise

    a) Bei Flugreisen kann jeder Teilnehmer 20 kg Reisegepäck in üblichen Reisekoffern für Flug und Rundreise mitnehmen.

    b) Ist bei einigen Ziel die Gepäckmenge oder - art abweichend, finden Sie den Hinweis in der Reisebeschreibung (zB. Papua Neu Guinea nur 15kg in Softgepäck).

    c) Die Beförderung von Sportgeräten (Surfbrettern, Tauchausrüstung, Skier, Fahrräder etc.), Rollstühlen und anderen Sondertransporten ist nicht Bestandteil des Reisevertrages. Dies gilt sowohl für den Flug, als auch für die Transfers, Touren und Rundreisen im Zielgebiet.

    Jeder Teilnehmer muss sich selbst mit der Fluggesellschaft wegen des Transportes von Übergewicht oder Sondertransporten in Verbindung setzten bzw. sich um dessen Transport vor Ort kümmern. Sofern Ihnen unsere Mitarbeiter hierbei behilflich sind, geschieht dies ohne Gewährleistungsanspruch und Haftung gegenüber des Reiseveranstalters.

      d) Schäden oder Verlust vom Gepäck sind sofort nach der Ankunft der zuständigen Fluggesellschaft im Flughafengebäude zu melden. Sie brauchen hierfür den Flugschein mit dem eingetragenen Gepäck, der Gewichtssumme und dem Gepäckabschnitt. Die Fluggesellschaften haften nur bis zu einer gewissen Höhe pro kg Gepäck laut Flugschein, wobei Wertgegenstände und das Handgepäck nicht mitversichert sind. Der Vorfall muss auf dem Schadensfallformular (P.I.R.) aufgenommen werden, dessen Kopie Sie benötigen um einen Schadenersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft stellen zu können.

    23. Visum / Behördliche Genehmigungen

    a) Sie benötigen für alle unsere Reisen einen Reisepass (EU-Bürger für Reisen in der EU nur einen gültigen Personalausweis). Der Reisepass muss mindestens bis 6 Monate nach Reiseende gültig sein.

    b) Die Gesundheitsvorschriften finden Sie im Katalog ihrer Reise.

    c) Die Visum- und Einreisevorschriften für EU-Bürger und Schweizer finden Sie im Katalog ihrer Reise.

    d) Nicht EU-Bürger werden gebeten uns vor der Anmeldung zu kontaktieren. Für die meisten Länder benötigen Sie ein Visum, welches vor Reise bei der Botschaft beantragt werden muss. Wir informieren Sie vorher welche Einreisebestimmungen für Sie gelten.

    Email: pass@bct-touristik.com

    Email: pass@ulurus.de

      e) Sie müssen uns aktiv vor Anmeldung informieren wenn besondere Passumstände (doppelte Staatsbürgerschaft mit mindestens 1 Nicht EU-Land, frühere Ausweisung oder Einreiseverweigerung durch Transfer- oder Zielreiseland, persona non grata, Passeintragungen etc.) vorliegen, damit wir die Botschaft/en der Zielländer kontaktieren können, ob Sie an der Reise teilnehmen können.

      e) Sofern der Reiseveranstalter für die Teilnehmer die Organisation und Beschaffung von Visa oder anderen Formalitäten übernimmt, haftet er nicht für die nicht rechtzeitige Erteilung / Bearbeitung durch Botschaften, Konsulate oder sonstigen Behörden, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

      f) Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten und zusätzliche Kosten für eine sofortige Rückreise, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften (z.B.: Nichtantrittsmöglichkeit der Reise, Verweigerung der Einreise, Ausweisung) erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

    24. Gesundheitshinweise, Impfungen etc.

    Die Hinweise zu den vorgeschrieben Impfungen finden Sie bei jeder Reise. Sofern der Reiseveranstalter bei Auslandsreisen die Teilnehmer über weitere empfohlene Schutzmaßnahmen etc. unterrichtet, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Die Hinweise sind nur eine Anregung für ein Gespräch mit ihren Arzt, der unter Berücksichtigung ihrer gesamten Krankengeschichte (Allergie, andere Medikamente etc), die für Sie optimale Auswahl treffen sollte. 

    25. Reiseversicherungen

    a) Wir empfehlen für alle Reisen eine Reiserücktrittskosten- / Reiseabbruchversicherung, eine Auslandskrankenversicherung mit Rückführung im Unfall/Krankheitsfall, eine Gepäckversicherung (je nach Reiseziel) und ggf. eine Reiseunfall- oder –haftpflichtversicherung.

    b) Reiseversicherungen werden vom Reiseveranstalter/Reisebüro nur vermittelt im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß §34d Abs.8 Nr. 1 Gewerbeordnung. Der RV übernimmt nur die Haftung für die ordnungsgemäße Vermittlung. Es gelt die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung, die Sie vor Versicherungsabschluss erhalten.

    c) Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss je nach Versicherung innerhalb von 7 oder 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen Buchungen je nach Versicherung ab 1 bis 2 Monaten vor Reise sofort mit der Reiseanmeldung.

    d) Sie können diese und andere Reiseversicherungen u.a. bei den folgenden Versicherungen abschließen:

      Safety Card, Adler Versicherung AG (Signal Iduna Gruppe), Neue Rabenstraße 15-19,20354 Hamburg,

      Hanse Merkur Reiseversicherung AG, Neue Rabenstraße 28, 20352 Hamburg

      Travelsecure, Würzburger Versicherungs AG, Bahnhofstr.11, 97070 Würzburg

      TAS,(Kravag Logistic Versicherungs AG), Emil-von-Behring Str. 2, 60439 Frankfurt

    26. Haftungsbeschränkung

    a) Die Haftung des Reiseveranstalters aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis für Schäden beschränkt,

    - die nicht Körperschäden sind,

    - nicht schuldhaft herbeigeführt werden.

      b) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber den Reisenden hierauf berufen.

      c) Hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter gegen den Reiseveranstalter Schatzersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Beitrags, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund der desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten oder nach Maßgaben der EU Verordnungen nach BGB §651 p (3).

      d) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die bei Ausflügen, Besichtigungen, Führungen und anderen Sonderleistungen entstehen, die von Reiseleiter zusätzlich kostenlos oder gegen direkte Erstattung der Fahrt- und Eintrittskosten angeboten werden und Nichtbestandteil der Leistungen des Reisevertrages sind.

      e) Für die Richtigkeit von Angaben

     -auf nicht RV Internetseiten und Orts- und Hotelprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen;

    - von uns überreichten Prospekten / Broschüren von Fremdenverkehrsämtern / Tourist Office etc.;

     - von uns empfohlenen oder erhalten Reiseführern eines Verlages

    können wir nicht haften.

    27. Rücktritt durch Teilnehmer

    a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder Reisevermittler, soweit die Reise im Reisebüro gebucht wurde.

    b) Ein kostenloser Rücktritt vor Reisebeginn ist nur möglich, bei

    - einer nachträglichen  Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter von über 8% des Reisepreises (siehe 7.)

    - wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise erheblich geändert wurde (siehe 10d)

    - bei Eintritt außergewöhnliche Umstände, welche die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, beispielweise  wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen

      c) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

    Bei der Berechnung des Entschädigung sind der Zeitpunkt zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, zu  erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalter  sowie ein zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

      a) Nichteinhaltung der Zahlung für eine Reise / Studienfahrt stellt keinen Rücktritt dar.

      d) Die beim Rücktritt entstehenden Kosten variieren je nach Zeitpunkt des Rücktritts. Deshalb sollte ein Rücktritt sofort umgehend angezeigt werden.

      e) Die Rücktrittskosten gestalten sich für jede Fahrt individuell verschieden. Sie bestehen in jedem Fall in den Rücktrittskosten sämtlicher Leistungsträger, den vollen anteiligen Preis der für die Gruppe gesamt gebuchten Leistungen (Führungen, Transportmittel (Bus etc.)) sowie der eventuell entfallenden Vergünstigung bzw. Mehrkosten durch unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl.

      f) Wir können die Rücktrittskosten für jede Reise pauschalisieren, wobei wir bei unseren Berechnungen die eingesparten Reisevorleistungen bzw. ihre anderweitige Verwendung berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, uns nachzuweisen, dass der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendungen / Einsparungen kein oder ein niedriger Kostenaufwand/Schaden entstanden ist. Unterbleibt dies, müssen Sie die nachfolgende Kostenpauschale bei Rücktritten bezahlen:

      g) Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen allgemein mit Ausnahme der nachfolgenden aufgeführten anderen Bestimmungen oder sofern nicht in der Teilnahmebestätigung anders angegeben im Prozent vom Reisepreis:

      h) bei Busreisen in Europa für Einzelreisende im Prozent vom Reisepreis:

    bis 45 Tage vor Reisebeginn:       20%

    45.-25ter Tag vor Reisebeginn:     60%

    24.-16.ter Tag vor Reisebeginn:    70%

    15.ten Tag vor Reisebeginn:          75%

    ab 48 Stunden vor Busstart:          95%

    i)bei Busreisen in Europa für Gruppen ab 5 Personen im % von Reisepreis

    bis 61 Tage vor Reisebeginn:        20%

    60.-25ter Tag vor Reisebeginn:      75%

    24.-16.ter Tag vor Reisebeginn:     85%

    15.ten Tag vor Reisebeginn:           97%

      j) bei sonstigen Reisen:

    bis 45 Tage vor Reisebeginn:        20%

    45.-31.ter Tag vor Reisebeginn:     30%

    30.-25.ter Tag vor Reisebeginn:     50% 

    24.-16.ter Tag vor Reisebeginn:     60%

    ab 15.ten  Tag vor Reisebeginn:     65%

      ab  8.ten  Tag vor Reisebeginn:    70%

    ab 2Tage vor  Reisebeginn:            75%

    des Reisepreises

      k) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina und die arabische Halbinsel für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis:

    bis 45 Tage vor Reisebeginn:         20%

    45.-31.ter Tag vor Reisebeginn:     30%

    30.-25.ter Tag vor Reisebeginn:     35%

    25.-16.ter Tag vor Reisebeginn:     45%

    ab 15.ten Tag vor Reisebeginn:       69%

    am Abreisetag:                                85%

      l) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Afrika, Mittelamerika (Belize, Guatemala, Mexiko, Nicaragua, Costa Rica, Panama) Indien, Nepal, Sri Lanka, Tibet, Mongolei für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis:

    bis 45 Tage vor Reisebeginn:         20%

    45.-31.ter Tag vor Reisebeginn:      45%

    30.-25.ter Tag vor Reisebeginn:       55%

    24.-16.ter Tag vor Reisebeginn:      75%

    ab 15.ten Tag vor Reisebeginn:       85%

    ab 48 Stunden vor Reisebeginn:     95%

      m) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Japan, China, Korea und Südamerika für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis:

    bis 90 Tage vor Reisebeginn:        20%

    89.-60ter Tag vor Reisebeginn:     45%

    59.-35.ter Tag vor Reisebeginn:     65%

    34.-16.ter Tag vor Reisebeginn:     75%

    ab 15.ter Tag vor Reisebeginn:       85%

    ab 48 Stunden vor Reisebeginn:     95%

    bei Nichterscheinen                         98%

      m) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Australien, Neuseeland, Singapur, Fidschi, Pazifikinseln für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis:

    bis 90 Tage vor Reisebeginn:           20%

    89.-60ter Tag vor Reisebeginn:        55%

    59.-35.ter Tag vor Reisebeginn:       75%

    34.-16.ter Tag vor Reisebeginn:       85%

    ab 15.ter Tag vor Reisebeginn:        90%

    ab 48 Stunden vor Reisebeginn:      95%

      n) Die genannten Rücktrittskosten stellen Werte für Standardreisen dar, die von dem Reiseveranstalter vermindert oder erhöht werden können, wenn die Rücktrittskosten niedriger oder höher ausgefallen als oben aufgeführt. Der RV muss höhere Stornokosten nachweisen.

      o) Höhere Rücktrittskosten entstehen in der Regel, wenn die Flugtickets mehr als 4 Wochen vor der Reise ausgestellt werden.

      p) Auf die bei einigen Reisearten, Ländern, Terminen und Reisezielen höheren Rücktrittskosten wird in Reiseausschreibung vor Anmeldung hin- gewiesen.

      q) Für nach Kundenwunsch zusammengestellte Individualreisen gelten oft abweichende Stornobedingungen, die im jeweiligen Angebot aufgeführt werden.

    28.Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn

    a) Der Reiseveranstalter kann von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl (siehe folgendes Kapital 28.)

    b) Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert. In diesem Fall hat der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter von der Vertrag zurück verliert der den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet geleistete Zahlungen innerhalb 14 Tage.

    29. Mindestteilnehmerzahl

    a) Wird die für eine Fahrt festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter die Reise von mehr als 6 Tage Dauer bis 30 Tage vor Reisebeginn absagen. Bei 2 bis 6 tägigen Kurzfahrten verkürzt sich die Frist auf 7 Tage, bei Mini-Reisen mit weniger als 48 Stunden auf 2 Tage.

    b) Sollte sich zu einem früheren Zeitpunkt das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl absehen lassen, informiert der Reiseveranstalter unverzüglich die Teilnehmer.

    c) Der Ausfall der Fahrt wird den Teilnehmern unverzüglich erklärt. Der Teilnahmebeitrag wird unverzüglich zurücküberwiesen Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

    d) Sofern in der Reisebeschreibung keine anderen Mindestteilnehmerzahlen festgelegt sind, gelten folgende Regelungen:

    - Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Flugreisen und für deren Verlängerungsprogramme, Zusatzausflüge und sonstige Veranstaltungen je 16 Teilnehmer.

    - Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Busreisen in Europa 30 Teilnehmer.

    30) Wenn Sie diesen Punkt vor der Reiseanmeldung gelesen haben, erhalten Sie eine Gutschrift von 5 Euro pro Person bei der Reise.  Schreiben Sie bitte auf dem Anmeldeformular im Katalog  irgendwo  „AGB gelesen“ mit der Hand.  Bei Anmeldung über das Internet schreiben Sie bitte „AGB gelesen“ in das Kommentarfeld.

    31. EDV-Erfassung/Datenschutz

    Die Daten unserer Teilnehmer werden mittels EDV gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur an Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels ..) soweit die zur Durchführung der Reise nötig ist oder soweit es behördliche/gesetzliche Regelungen vorschreiben.  Eine Übersicht unserer Datenschutzbestimmungen (Dauer und Absicherung der Speicherung) und ihrer Rechte (Dateneinsicht & Export, Recht auf Löschung  & Vergessen werden) finden Sie im Anhang und auf unseren Internetseiten .
    www.bct-touristik.de/datenschutz
    www.ulurus.de/datenschutz
    www.bexte-touristik.de/datenschutz

    Wir übersenden unseren (ehemaligen) Teilnehmer der Bexte Touristik Group 1 bis 2 pro Jahr eine Übersicht über unsere Reise der kommenden Jahre. Eine Verwendung ihrer Daten zu diesem „Werbezweck“ können Sie jeder widersprechen.

    Kurze Email oder Anruf genügt. Telefon +49-2241-9424277 oder email:
    keinkatalog@bexte-touristik.de

    32. Irrtümer / Mündliche Absprachen

    a) Alle Vertragsunterlagen werden vom RV nur auf dauerhaften Datenträger den Kunden mitgeteilt. Mündliche Zusagen/Absprachen alleine sind nach der EU Pauschalreiserichtlinie nicht zulässig.

    b) Sämtliche Angaben im Internet, Programmheften, Flugblättern, Plakaten und Rundschreiben etc. entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen (Preise, Leistungen, Termine, Druckfehler, Irrtürmer etc.) sind bis zur Anmeldebestätigung möglich.

    b) Aus Platz- oder anderen Gründen sind die Hinweise bei Kurzprospekten, Messeprospekten, Infoschriften, Rund- schreiben zu Fahrten, deren Teilnahme- oder Sonderbedingungen oft nicht vollständig. Die vollständigen Reisebedingungen und jeweiligen Länder- und Reiseinformationen finden Sie im Länderkatalog. Sie können sich auf jeder Internetseite die Katalog als PDF herunterladen oder sich kostenlos der Post zusenden lassen.

    c) Kein Reisebüro, Vermittler oder Reiseleiter ist befugt Ihnen von den Prospektaussagen oder Reisebedingungen abweichende Zusagen zu machen, Versprechungen zu treffen, oder Garantien zu geben.

    e) Sonderwünsche müssen deutlich gekennzeichnet auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestätigung oder eine Benachrichtigung über die Bearbeitung. Erfolgt dies nicht, können die mit der Anmeldung eingereichten Sonderwünsche nicht realisiert werden. Unsere Reisebestätigung stellt dann ein neues Angebot dar, dass Sie annehmen oder ablehnen können.

    g) Mit Herausgabe eines neuen Programmheftes / Prospektes / Kataloges verlieren alle bisherigen Programmhefte / Prospekte ihre Gültigkeit.

    33. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen/ Inhalte unwirksam oder ungültig sein oder werden, setzt dies nicht die ganzen Teilnahmebedingungen / Reisevertragsinhalte außer Kraft. Alle übrigen Bedingungen behalten gleichwohl ihre Gültigkeit und beeinträchtigen die rechtliche Wirksamkeit nicht.

    34. Gerichtsstand & Verjährung

    a) Gerichtsstand ist bei sämtlichen Klagen gegen den Reiseveranstalter, der Sitz des Unternehmens in 53721Siegburg, bei Klage vom Reiseveranstalter gegen Reisende / Teilnehmer deren Wohnsitz. Bei Vollkaufleuten und Personen, die ihren allgemeinen Gerichtsstand / Wohnsitz / Aufenthaltsort nicht oder nach Abschluss des Vertrages nicht mehr in Deutschland und / oder an einen zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannten Ort haben, gilt bei Klagen vom Reiseveranstalter 53721 Siegburg als vereinbart.

    b) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung der Reise / Studienfahrt / Seminar verjährend in 2 Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 35. Online Streitbeilegung

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) bereit.

    https://ec.europa.eu/consumers/odr

    Der RV nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle teil.

    36. Vertragsbedingungen

    a) Es gelten oben anstehende Bedingungen, die § 651 BGB und die EU Pauschalreiserichtlinie ergänzen, aber nicht ersetzen. Von den Rechten der Kunden nach § 651 BGB darf nicht abgewichen werden.

    b) Es gilt, soweit nach EU Recht zulässig, nur deutsche Recht.

    c) Sofern bei Spezialveranstaltungen weitere oder von obiger Fassung abweichende Bestimmungen gelten, wird hierauf in der Ausschreibung und vor der Anmeldung ausdrücklich hingewiesen.

    37. EDV-Erfassung/Datenschutz

    Die Daten unserer Teilnehmer werden mittels EDV gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur an Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels ..) soweit die zur Durchführung der Reise nötig ist oder soweit es behördliche/gesetzliche Regelungen vorschreiben.  Eine Übersicht unserer Datenschutzbestimmungen (Dauer und Absicherung der Speicherung) und ihrer Rechte (Dateneinsicht & Export, Recht auf Löschung  & Vergessen werden) finden Sie im Anhang und auf unseren Internetseiten .
    www.bct-touristik.de/datenschutz
    www.ulurus.de/datenschutz
    www.bexte-touristik.de/datenschutz

    Wir übersenden unseren (ehemaligen) Teilnehmer der Bexte Touristik Group 1 bis 2 pro Jahr eine Übersicht über unsere Reise der kommenden Jahre. Eine Verwendung ihrer Daten zu diesem „Werbezweck“ können Sie jeder widersprechen.

    Kurze Email oder Anruf genügt. Telefon +49-2241-9424277 oder email:
    keinkatalog@bexte-touristik.de

    Stand: 01.07.2018 - Irrtum und Änderung vorbehalten.


    BCT-Touristik – Unsere Reisebedingungen

    Teilnahme- und Reisebedingungen der
    BCT-Touristik GmbH, Stand 01.03.2018
    Stand 01.03.2018 (gültig bis 30.06.2018)

      Veranstalter

        Veranstalter für alle Reisen ist die BCT-Touristik GmbH, Bonner Str. 37, 53721 Siegburg. Sitz: Siegburg, Amtsgericht Siegburg HRB 13381. Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5783 / 0787. Telefon 02241-9424211. Fax 02241-9424299, nachfolgend Reiseveranstalter oder BCT genannt.
        Münster Tel.: 0251-55595, Fax.: 0251-55596
        Siegburg, Tel: 02241-9424211, Fax.: 02241-9424299

        Diese Reisebedingungen gelten für alle Buchungen vom 01.03.2018 bis 30.06.2018. Für Buchungen ab dem 01.07.2018 gelten die neuen gesetzlichen Änderungen der EU Pauschalreiserichtlinie. Wenn Sie aus diesem Katalog/Internetseite nach dem 01.07.2018 buchen möchten, fordern Sie bitte die neue AGB per Telefon 02241-9424211, Fax 02241-9424299, Email info@bct-touristik.de oder Post: BCT-Touristik GmbH, Bonner Str.37, 53721 Siegburg vor der Buchung an.

        Bei aus öffentlichen Mitteln geförderten Studienfahrten, Seminaren, Bildungsveranstaltungen etc. tritt der Reiseveranstalter nur soweit als Organisator bzw. Veranstalter auf, soweit dies die jeweiligen Bestimmungen erlauben. Sie leistet in ihrem Rahmen nur die notwendige organisatorische Hilfe. Veranstalter ist in diesem Fall der jeweilige Jugendverband / Bildungsstätte etc., in dessen Auftrag der Reiseveranstalter die Reise organisiert.

      Anmeldung / Abschluß des Reisevertrages

        Durch seine Anmeldung bietet der Reiseinteressent dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an (Anmeldung zu einer Reise), an der er zunächst einseitig bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter gebunden ist.

        Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder im Internet vorgenommen werden, sollte im Regelfall aber schriftlich erfolgen.

        Sofern ein Teilnehmer mehrere Teilnehmer anmeldet, steht er notfalls selbst für die Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein und erkennt zugleich für diese, die hier aufgeführten Reisebedingungen an, sofern er diese entsprechenden gesonderten Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernimmt.

        Der Reiseveranstalter kann in jedem Fall verlangen, dass sich jeder Teilnehmer persönlich anmeldet, sofern dem keine besonderen Umstände entgegenstehen.

        Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Teilnehmer die schriftliche Reisebestätigung aushändigen oder zusenden.

        Sollte aus irgendwelchen Gründen eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, bemüht sich der Reiseveranstalter dies umgehend mitzuteilen. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da wir oft mehr Interessenten als Plätze haben.

      Teilnahme Minderjähriger

        Eine Anmeldung Minderjähriger muss von diesen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigen unterzeichnet werden.

        Sofern in der jeweiligen Ausschreibung keine anderen Altersstufen angegeben sind, gelten folgende Mindestteilnahmealter: 1) für allein reisende Jugendliche innerhalb der EU 16 Jahre, außerhalb der EU 18 Jahre. 2) in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen reisende Kinder oder Jugendliche innerhalb der EU 12 Jahre, außerhalb der EU 14 Jahre. Ausnahmen hiervon sind nur für Punkt 2 in Abhängigkeit der jeweiligen Fahrteigenschaften nach Rücksprache mit dem Reiseveranstalter möglich.

        Mit der Anmeldung zur Fahrt geben die Erziehungsberechtigten die Einwilligung, dass sich die minderjährigen Teilnehmer, während der ganzen Reise frei, alleine und auf eigene Gefahr bewegen dürfen.

        Dies gilt auch dann, wenn Teilnahmebestätigungen für minderjährige Teilnehmer in einem Alter gegeben werden, das unter dem ausgeschriebenen Mindestalter liegt.

        Die Erziehungsberechtigten erlauben, dass die Minderjährigen abends bis zu den von den Reiseleitern / Studienfahrtleiter festgesetzten Zeiten aufbleiben dürfen.

        Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen bei Antritt einer Reise ins Ausland eine Einverständniserklärung beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten. Diese ist bei der Ein- und Ausreise den Grenzbeamten auf Wunsch vorzulegen.

      Reisepreis / Teilnahmebeitrag

        Der Teilnahmebeitrag / Reisepreis ist der Teilnahmebestätigung zu entnehmen.

        Weicht der Teilnahmebeitrag oder die Leistungsbeschreibung der Teilnahmebestätigung von der der Anmeldung / Prospektbeschreibung ab, so gilt sie als neues Angebot vom Reiseveranstalter, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Ein Reisevertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist die Teilnahme an der Reise erklärt bzw. die Anzahlung einzahlt oder überweist.

        Der Reiseveranstalter ist berechtigt, eine nachträgliche Änderung des Teilnahmebeitrages vorzubehalten, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Der Reisepreis kann nur bei unvorhersehbaren oder außergewöhnlichen Kostensteigerungen für Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurses angehoben werden, die im einzelnen nachgewiesen werden müssen.

        Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Teilnehmer unverzüglich, spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt, darüber zu informieren.

        Der Kunde ist berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern die Preiserhöhung mehr als 5% ausmacht.

        Tritt er zurück, kann er die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

        Preiserhöhungen ab 3 Wochen vor Reiseantritt sind nicht zulässig.

        Wenn die Studienfahrten mit Mitteln aus Förderungsprogrammen der EU, des Bundes, des Landes NRW, anderer öffentlicher Institutionen etc. oder den unter 1 a) / b) genannten Organisatoren gefördert werden, sind die Teilnehmer verpflichtet, an allen Programmpunkten, die zur Förderung der entsprechenden Fahrt notwendig sind, teilzunehmen und alle evtl. sonst notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Kommen die Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, tragen sie die durch den Ausfall der Förderungsmittel entstandenen Mehrkosten. Dies gilt nicht nur für die Studienfahrt selber, sondern auch für Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen.
        Der Reiseveranstalter möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sowohl bei den Studienfahrten als auch bei Tagungen und Seminaren, die Förderungsmittel manchmal das Mehrfache des Teilnehmerbeitrages betragen.

        Spezialpreise, Rabatte & Ermäßigungen müssen bereits bei der Buchung beantragt werden. Eine spätere Ermäßigung nach Rechnungsstellung ist nicht möglich.

      1. Bei verschiedenen Sparofferten und Jugendermäßigungen kann jeweils nur eine einzige gewählt werden, eine Kombination aus einer oder mehreren Kategorien ist ausgeschlossen.

      Leistungen

        Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich die Leistungsbeschreibung in unseren Prospekten und Teilnahmebestätigungen. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird (siehe 4b).

        Zusätzliche Vereinbarungen, die den Umfang der beschriebenen Leistungen ändern, sind nur mit einer Bestätigung vom Reiseveranstalter gültig. Vermittler, Reisebüros, Leistungsträger und Reiseleiter sind hierzu ausdrücklich nicht befugt.

        Die Leistungsbeschreibungen entsprechen den örtlichen Gegebenheiten / Standards / Kategorien. Die Leistungen werden immer landes- bzw. ortsüblich erbracht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Länder- und Ortsbeschreibungen. Beachten Sie bitte, dass die meisten Länder außerhalb der EG keine europäischen Verhältnisse haben. Es werden andere Ansprüche an Sauberkeit, Pünktlichkeit und Komfort gestellt.

        Entschließen Sie sich nur zu einer Reise in Länder ohne europäischen Standard, wenn Sie ggf. mit einem niedrigen Standard an Sauberkeit und Komfort über längere Zeit klarkommen, ohne den Spaß und die Lust an der Reise zu verlieren. Wer z.B. absoluten Wert auf Sauberkeit und Pünktlichkeit legt, den können wir von einer Reise in die sogenannte "Dritte Welt" nur abraten.

        Bei all unseren Gruppenreisen stellen wir einen fakultativen Programmrahmen auf. Dieser soll aufgrund früherer Erfahrungen bzw. auf Vorschlägen von uns, einen Überblick darüber geben, was in der Regel auf diesen Fahrten gemacht wird, bzw. gemacht werden kann.

        Den endgültigen Ablauf der Reise kann jede Gruppe in Absprache mit dem Reiseleiter selbst gestalten.

        Leistungsbestandteil dieses Vertrages sind nur die unter den Leistungen aufgeführten Programmpunkte.

        Der Reiseveranstalter behält sich – auch kurzfristig – vor, die Programmpunkte in einer anderen Reihenfolge / an anderen Tagen zu erbringen, sofern in Reiseausschreibung bzw. Bestätigung hierauf hingewiesen wurde (Programmänderung und Ablauf bleiben vorbehalten) und dies den Reisenden zumutbar ist.

        Nicht Leistungsbestandteil sind Eintrittsgelder, Führungen, Trinkgelder, Visa und behördliche oder gesetzliche festgelegte Gebühren (Flughafensicherheitsgebühren und -steuern; Ein- und Ausreisesteuern) sowie Reiseversicherungen.

      1. siehe 'Leistungsänderungen'
      2. siehe 6 (e) Wechsel des Orts einer Übernachtung

        siehe 'Nicht in Anspruch genommene Leistungen'

        siehe 'Nicht erbrachte Leistungen' 9. Hotelübernachtungen, Zimmer und Ortswechsel

          Einzelzimmer und Doppelzimmer haben nicht automatisch eine bessere Einrichtung / Standard.

          Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch Teilnehmer ohne Reservierung bzw. Zuschlagszahlung solche Unterkünfte erhalten.

          Nach Möglichkeit bringen wir alle Teilnehmer in der gleichen Unterkunft unter. Dies kann aber nicht garantiert werden.

          Die Zimmer können in den Hotels gemäß internationalen Gepflogenheiten ab ca. 14.00 Uhr bezogen werden und müssen bis 12.00 Uhr geräumt werden. Auch bei Flugankünften am frühen Morgen oder Abflügen am späten Abend gelten diese Regelungen.

          Bei Rundreisen behält sich der Reiseveranstalter im Zielland ausdrücklich vor, auch kurzfristig, den Aufenthalt einmalig an einem Ort um eine Übernachtung zu verkürzen und an einem anderen Ort verlängern zu dürfen. Über diese Maßnahme sind die Teilnehmer umgehend unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Ihnen dürfen hierdurch keine Mehrkosten entstehen. Sollten wichtige Programmpunkte an einem Ort dadurch ausfallen, muss gewährleistet sein, dass ein mindestens gleichwertiger Ersatz an anderer Stelle angeboten wird.

          Beachten Sie bitte, dass in den Tropen und Subtropen, während und direkt nach dem Monsun / Regenzeit, kleinere Renovierungen vorgenommen werden müssen und Sie kleinere Schäden, insbesondere Wasserflecke an Wänden, Tapeten und Teppichen, hinnehmen müssen.

        10. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss

          Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

          Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

          Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er den Kunden einen kostenlosen Rücktritt oder eine Umbuchung anbieten, wenn die Leistungsänderungen wesentlich sind.

          Im Fall einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens bis 21 Tage vor vertraglich vorgesehenem Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen.

          Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Teilnehmer berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

        Bezahlung

          Mit der Anmeldung ist nach Übergabe des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 250 Euro zu leisten.

          Abweichend von a) können kleinere Anzahlungen festgelegt werden, die den Fahrtunterlagen oder der Anmeldebestätigung entnommen werden können.

          Bei Teilnahmebeiträgen unter 150 Euro ist keine Anzahlung zu leisten.

          Zahlungen für Versicherungen, Literatur und sonstigem Reisezubehör, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort in voller Höhe fällig.

        1. Wird bei der Anmeldung keine Anzahlung verlangt, so ist, sofern in der Anmeldebestätigung nicht anders mitgeteilt, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt derselben, die Anzahlung zu überweisen. Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Teilnehmer verbindlich die Zahlungs- und Reisebedingungen des Reiseveranstalters an.
        2. Sofern die Anmeldung später als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt, ist mit der Anmeldung der gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen. Der Sicherungsschein ist entsprechend sofort auszuhändigen.
        3. Bei Anmeldungen später als 3 Wochen vor Reiseantritt kann der Reiseveranstalter für Reisen außerhalb der EG eine zusätzliche Buchungspauschale von 15 Euro in Rechnung stellen. Diese dient zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten für Telefaxe, Telexe etc. für die kurzfristige Buchung.

          Die An- und die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651 k. Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

          Der Rest des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten, wenn die Reise nicht mehr nach 27a) abgesagt werden kann. Kann die Reise noch nach 28b) abgesagt werden, ist die Restzahlung erst 3 Wochen vor Reisebeginn fällig.

          Die Reiseunterlagen werden dem Teilnehmer nach Eingang seiner Zahlung zugesandt oder ausgehändigt. Bei nicht vollständiger Bezahlung des Teilnahmebeitrages, hat der Reiseveranstalter das Recht, die Aushändigung der Tickets und übrigen Reiseunterlagen zu verweigern.

          Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, Sie bei nicht fristgemäßer Zahlung, bei nicht vollständiger Zahlung vor Reiseantritt anzumahnen. Geschieht dies doch, kann der Reiseveranstalter die hierfür entstandenen Kosten (Porto + Arbeitsaufwand) ab der zweiten Mahnung pauschal mit 5 Euro in Rechnung stellen.

          Wenn bis zum Reiseantritt der Teilnahmebeitrag nicht vollständig bezahlt ist, besteht für den Reiseveranstalter keine Pflicht zur Durchführung der Reise. Der Reiseveranstalter hat das Recht auf eine Entschädigung gemäß der Stornogebühren.

        4. Wir weisen extra darauf hin, dass bei Überweisungen in einigen Fällen mehr als 6 Tage vergehen können. Die Überweisungen sind so rechtzeitig zu tätigen, dass sie zum vereinbarten Datum auf dem Konto eingehen.
        Trinkgelder, Geschenke etc.

          Trinkgelder, auch in Zusammenhang mit den von den Veranstaltern oder des Reiseveranstalters vertragsgemäß erbrachten Leistungen, sind nicht im Teilnahmebeitrag enthalten und von den Teilnehmern zusätzlich während der Fahrt zu entrichten.

          Dasselbe gilt für Gast-, Referenten-, Führungspersonal- und Busfahrergeschenke.

        Anerkennung Teilnahmebedingungen

          Mit der Teilnahme an der Fahrt erkennt jeder Teilnehmer bzw. Ersatzteilnehmer die Teilnahmebedingungen verbindlich an.

        Stellung eines Ersatzteilnehmers

          Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Studienfahrt teilnimmt. Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

          Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn er nicht die Voraussetzung zur öffentlichen Förderung einer Fahrt erfüllt / erfüllen kann.

          Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn die Teilnehmer bestimmte Voraussetzungen zur Fahrtteilnahme erfüllen mussten bzw. der Teilnehmerkreis des Reiseveranstalters eingeschränkt war (z.B.. Mitgliedschaft, Wohnort, Altersstruktur etc.).

          Der Reiseveranstalter kann von dem Teilnehmer die durch Teilnahme des Dritten evtl. entstehenden Mehrkosten verlangen (z.B.. Visaanträge, Einzelzimmer, Versicherungen etc.)

          Für die Bearbeitungskosten kann der Reiseveranstalter pro Person pauschal bis zu 30 Euro in Rechnung stellen. Bei Reisen außerhalb der EU beträgt diese Gebühr ab 14 Tage vor Reisebeginn 60 Euro.

          Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reisveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

        13. Ausschluss von der Fahrt

          Verhält sich ein Teilnehmer grob fahrlässig, gesetzwidrig, stört die Fahrt trotz mehrmaliger Ermahnungen nachhaltig, befolgt nicht die Anweisungen des Reiseleiters / Studienfahrtleiters oder erfüllt die Verpflichtungen bei öffentlich oder sonstwie geförderten Fahrten nicht, kann er nach ein oder mehrmaliger Abmahnung oder in schweren Fällen sofort von der Reise ohne weitere Rechtsansprüche ausgeschlossen werden. Der Reiseveranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Reiseveranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich des Reiseveranstalters von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

          Evtl. hierbei anfallende Kosten für Rückreisen bei Minderjährigen (+ evtl. Kosten für einen Begleiter) tragen die Erziehungsberechtigten.

          Bei Ausschluss von der Fahrt entfällt die Möglichkeit der Stellung eines Ersatzteilnehmers.

      3. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer

          Falls eine Fahrt aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, an allen Veranstaltungen vor, während und nach der Fahrt teilzunehmen und alle sonstige Verpflichtungen zu erfüllen, die zum Erlangen der Förderungswürdigkeit notwendig sind.

          Falls der Teilnehmer vor, während oder nach der Studienfahrt irgendwelche Reiseunterlagen / Visa etc. nicht erhalten hat, hat er unverzüglich dem Reiseveranstalter bzw. den zuständigen Veranstalter / Vermittler etc. zu benachrichtigen. Sofern Sie bei Postversand bis 7 Tage vor Reisebeginn noch nicht im Besitz der vollständigen Reiseunterlagen sind, informieren Sie bitte umgehend den Reiseveranstalter.

        1. Bei Leistungsstörungen während der Fahrt hat er sofort die Reiseleitung oder die Agenturvertretung des Reiseveranstalters zu informieren. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sind beide nicht erreichbar, ist der Reiseveranstalter in Siegburg zu informieren. Sofern ein Mangel nicht angezeigt wird, tritt kein Anspruch auf Minderung auf.
        2. Die Reiseleitung des Reiseveranstalters und Agenturvertretung sind nicht befugt, Gewährleistungsansprüche der Teilnehmer anzuerkennen.
        3. Kann ein Mangel nicht behoben werden, müssen Sie eine Niederschrift zusammen mit unseren Reiseleitern hierüber anfertigen. Unsere Reiseleiter und Agenturen sind nicht berechtigt von Ihnen allein verfasste Niederschriften zu bestätigen, zur Kenntnis zu nehmen oder zu unterzeichnen.
        4. Unabhängig hiervon müssen Sie den Mangel innerhalb von 4 Wochen nach vertraglich vereinbartem Reiseende gegenüber des Reiseveranstalters, BCT-Touristik, Bonner Str. 37 in 53721 Siegburg schriftlich anzeigen.

          Bei auftretenden Leistungsstörungen sind die Teilnehmer verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen dazu beizutragen, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

          Bei Busreisen, Übernachtungen in Jugendunterkünften, Sporthallen oder Zeltlagern sind die Teilnehmer angehalten, mit zur Sauberkeit beizutragen und verpflichtet an der Endreinigung teilzunehmen bzw. an allen sonstigen von der Gruppe gemeinsam durchgeführten Arbeiten mitzuhelfen.

      4. Jugendreisen / Studienfahrten

          Einige der vom Reiseveranstalter durchgeführten Reisen / Studienfahrten wenden sich an jugendliche Teilnehmer. Diese Fahrten verlaufen naturgemäß etwas lebhafter, insbesondere während der An- und Abreise als auch nachts. Aus den sich hieraus ableitenden Folgen und Nebenerscheinungen können die Teilnehmer kein Minderungsanspruch ableiten.

          Die vorherige Regelung behält auch ihre Gültigkeit soweit nicht nur vereinzelte sondern auch eine größere Anzahl erwachsener bzw. älterer Personen an der Reise / Studienfahrt teilnehmen.

      5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

          Nimmt ein Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, die Aufwendungen hierzu in keinem Verhältnis stehen oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Anordnungen oder die örtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.

          Bei denen von dem Reiseveranstalter pauschal gebuchten Unterkünften, Transportmitteln und Programmen, bei denen auch bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl, die Kosten in gleicher Höhe erhalten bleiben, kann keine Erstattung wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgen.

          In der Programmkonzeption des Reiseveranstalters können sich die Teilnehmer ihr Programm selbst an den angebotenen Punkten zusammenstellen und selbst entscheiden, ob und an wie vielen Punkten sie teilnehmen (Gilt nicht für förderungswichtige Programminhalte). Die Nichtteilnahme wegen Teilnahmebeschränkung oder aus anderen Gründen an einzelnen Punkten oder am gesamten Programm stellt keinen Erstattungsanspruch dar.

      6. Nicht erbrachte Leistungen

          Ist aufgrund von höherer Gewalt, Streiks, behördlicher Anordnungen oder Renovierungsmaßnahmen eine Besichtigung/ Besuch eines Programmpunktes nicht möglich, beschränkt sich der Minderungsanspruch auf den Eintrittspreis bzw. seinen ermäßigten Anteil bei Sondertarifen für Gruppen , Schülern etc., sofern dieser zu den Leistungen gehörte und der Reiseveranstalter kein Alternativprogramm anbieten kann.

          Sofern bei einer Reise die gewünschte Unterkunft in einem Ein-, Zwei-, Drei-,Vierbettzimmer oder sonstiger gewünschter Unterkunftskategorie nicht verwirklicht werden kann, besteht ein Minderungsanspruch nur, sofern für die Unterbringung über den Teilnahmebeitrag hinaus Zuschläge gezahlt worden sind , in dessen Höhe.
          Insbesondere bei Gruppenreisen im Ausland kann es immer wieder vorkommen, dass die Unterkünfte nicht in der gewünschten Weise und Kategorie vorhanden sind und daher Änderungen vor Ort nötig sind.

        Gewährleistung

          Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
          Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

          Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Reise in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

          Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.
          Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Fortsetzung der Reise infolge eines Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Gründen nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
          Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

          Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

      7. Flug & Reisegepäck
        1. Bei Flugreisen kann jeder zahlende Teilnehmer 20 kg Reisegepäck in üblichen Reisekoffern etc. mitnehmen.
        2. Die Beförderung von Sportgeräten (Surfbrettern, Tauchausrüstung, Skier etc.), Tieren, Rollstühlen und anderen Sondertransporten ist nicht Bestandteil des Reisevertrages. Dies gilt sowohl für den Flug, als auch für die Transfers, Touren und Rundreisen im Zielgebiet.
          Jeder Teilnehmer muss sich selbst mit der Fluggesellschaft wegen des Transportes von Übergewicht oder Sondertransporten in Verbindung setzten bzw. sich um dessen Transport vor Ort kümmern. Sofern Ihnen unsere Mitarbeiter hierbei behilflich sind, geschieht dies ohne Gewährleistungsanspruch und Haftung gegenüber des Reiseveranstalters.

          Schäden oder Verlust vom Gepäck sind sofort nach der Ankunft der zuständigen Fluggesellschaft im Flughafengebäude zu melden. Sie brauchen hierfür den Flugschein mit dem eingetragenen Gepäck, der Gewichtssumme und dem Gepäckabschnitt. Die Fluggesellschaften haften nur bis zu einer gewissen Höhe pro kg Gepäck laut Flugschein, wobei Wertgegenstände und das Handgepäck nicht mitversichert sind. Der Vorfall muss auf dem Schadensfallformular (P.I.R.) aufgenommen werden, dessen Kopie Sie benötigen um einen Schadenersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft stellen zu können.

      8. Visum / Behördliche Genehmigungen
        1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
        2. Für die in der Bundesrepublik Deutschland angebotenen Fahrten beziehen sich die angegeben Pass-, Visa-, Gesundheits- und sonstigen behördlichen Vorschriften nur auf deutsche Staatsangehörige.
        3. Es wird vorausgesetzt, dass keine besonderen Passumstände (doppelte Staatsbürgerschaft, frühere Ausweisung oder Einreiseverweigerung durch Transfer- oder Zielreiseland, persona non grata, Passeintragungen etc.) vorliegen.
        4. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise / Studienfahrt wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die ihm aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
        5. Sofern der Reiseveranstalter für die Teilnehmer die Organisation und Beschaffung von Visa oder anderen Formalitäten übernimmt, haftet sie nicht für die nicht rechtzeitige Erteilung / Bearbeitung durch Botschaften, Konsulate oder sonstigen Behörden, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
        6. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten und zusätzliche Kosten für eine sofortige Rückreise, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften (z.B.: Nichtantrittsmöglichkeit der Reise, Verweigerung der Einreise, Ausweisung) erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
      9. Versicherungen, Krankheiten, Impfungen etc.

          Sofern der Reiseveranstalter bei Auslandsreisen die Teilnehmer über Schutzmaßnahmen etc. unterrichtet, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

          Der Reiseveranstalter empfiehlt bei allen Reisen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, bei allen Auslandsreisen den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung in Kombination mit einem Rat & Tat Packet, eine Reisegepäckversicherung und ggf. eine Reiseunfall- oder -haftpflichtversicherung.

          Sofern der Reiseveranstalter für einzelne Teilnehmer oder der Gruppe Versicherungen vermittelt, haben sich im Schadensfall die Teilnehmer direkt mit der Versicherung auseinanderzusetzen. Der Reiseveranstalter übernimmt in diesem Zusammenhang grundsätzlich keine Haftung.

          Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Sie können diese und andere Reiseversicherungen u.a. bei den Adler Versicherung AG (Signal Iduna Gruppe), Neue Rabenstraße 15-19,20354 Hamburg, der Hanse Merkur Reiseversicherung AG, Neue Rabenstraße 28, 20352 Hamburg und der R+V Krankenversicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden, abschließen.

      10. Gerichtsstand / Klagen / Verjährung

          Gerichtsstand ist bei sämtlichen Klagen gegen den Reiseveranstalter, der Sitz des Unternehmens in 53721 Siegburg, bei Klage vom Reiseveranstalter gegen Reisende / Teilnehmer deren Wohnsitz. Bei Vollkaufleuten und Personen, die ihren allgemeinen Gerichtsstand / Wohnsitz / Aufenthaltsort nicht oder nach Abschluss des Vertrages nicht mehr in Deutschland und / oder an einen zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannten Ort haben, gilt bei Klagen vom Reiseveranstalter 53721 Siegburg als vereinbart.

          Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung der Reise / Studienfahrt / Seminar etc. hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise gegen den Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen, sofern er nicht ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert ist. Die Ansprüche verjähren 1 Jahr nach dem vertraglichen vereinbarten Ende der Fahrt bzw. nach 3 Jahren in Fällen von Schadensersatzansprüchen wegen Körperverletzung, fahrlässiger Tötung oder unerlaubter Handlung. Eine Geltendmachung von Ansprüchen hemmt die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter, bei schwebenden Verhandlungen bis der Reiseteilnehmer oder der Reiseveranstalter die Vorsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.

          Ansprüche einzelner Teilnehmer können nur an ihre Mitreisenden oder den Reiseanmelder abgetreten werden. Die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen ist nicht zulässig.

      11. Haftung von BCT

          Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Reiseveranstalters / ordentlichen Kaufmanns für:

            – die gewissenhafte Reisevorbereitung;

            – die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

            – die Richtigkeit unserer Leistungsbeschreibungen;

            – die Richtigkeit aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß 5 a) und 4 b) vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.

            – die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

          Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vom Reiseveranstalter direkt beauftragten Person.

          Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

        Haftungsbeschränkung

          Die Haftung des Reiseveranstalters aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

            - soweit ein Schaden dem Reisenden / Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder

            - soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

          Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4100 Euro. Liegt der Reisepreis über 1366 Euro ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungsgrenzen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

          Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

          Der Reiseveranstalter haftet nicht für Störungen bei Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Rundflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, weitere Zusatzprogramme inkl. den Beförderungen auf Luft, Wasser und zu Lande) und als solche ausdrücklich gekennzeichnet waren.

          Der Reiseveranstalter haftet nicht für von Hotelunternehmen oder sonstigen Leistungsträgern und deren Beauftragten verursachten Personen, Sach- oder Vermögensschäden, die als Folge einer unerlaubten Handlung (wie z.B. Diebstahl, Beschmutzung von Kleidern durch den Personalservice) entstehen, sowie Schlechtleistungen, die den Wert der Reise nur unerheblich mindern.

          Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die bei Ausflügen, Besichtigungen, Führungen und anderen Sonderleistungen entstehen, die von Reiseleiter zusätzlich kostenlos oder gegen direkte Erstattung der Fahrt- und Eintrittskosten angeboten werden und Nichtbestandteil der Leistungen des Reisevertrages sind.

          Für die Richtigkeit

            - von Angaben in Orts- und Hotelprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen;

            - von uns überreichten Prospekten / Broschüren von Fremdenverkehrsämtern / Verbänden etc.;

            - von uns empfohlenen oder verkauften Reiseführern; können wir nicht haften.

          Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung sowie den Vorschriften der Europäischen Union. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Die Vorschriften der Europäischen Union regeln die Rechte des Reisendenden bei Verspätungen. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

          Kommt der Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

        Haftung der Teilnehmer

          Jeder Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte haften selbständig in vollem Umfang für durch sie verursachte Schäden und die Folgen ihres Verhaltens. Sofern ein Teilnehmer oder seine Erziehungsberechtigten nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, sind sie verpflichtet, eine solche für den Zeitraum der Fahrt abzuschließen.

        Rücktritt durch Teilnehmer
        1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisvertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
        2. Nichteinhaltung der Zahlung für eine Reise / Studienfahrt stellt keinen Rücktritt dar.
        3. Die beim Rücktritt entstehenden Kosten können je nach Zeitpunkt bis zur vollen Höhe des Reisepreises anfallen. Im Falle eines Rücktrittes kann der Reiseveranstalter vom Teilnehmer die tatsächlich entstehenden Mehrkosten verlangen. Deshalb sollte ein Rücktritt sofort umgehend angezeigt werden.
        4. Die Rücktrittskosten gestalten sich für jede Fahrt individuell verschieden. Sie bestehen in jedem Fall in den Rücktrittskosten sämtlicher Leistungsträger, den vollen anteiligen Preis der für die Gruppe gesamt gebuchten Leistungen (Führungen, Transportmittel (Bus etc.)) sowie der eventuell entfallenden Vergünstigung bzw. Mehrkosten durch unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl und einer Bearbeitungsgebühr für den Reiseveranstalter.

          Wir können die Rücktrittskosten für jede Reise pauschalisieren, wobei wir bei unseren Berechnungen die eingesparten Reisevorleistungen bzw. ihre anderweitige Verwendung berücksichtigen. Es bleibt Euch / Ihnen unbehalten uns nachzuweisen, dass der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendungen / Einsparungen kein oder ein niedriger Kostenaufwand/Schaden entstanden ist. Unterbleibt dies, müssen Sie die nachfolgende Kostenpauschale bei Rücktritten bezahlen:

          Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen allgemein mit Ausnahme der nachfolgenden aufgeführten anderen Bestimmungen oder sofern nicht in der Teilnahmebestätigung anders angegeben:

          bei Busreisen in Europa für Einzelreisende:

          bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
          mindestens jedoch 25 Euro.
          45.-25ter Tag vor Reiseb.: 60% des Reisepreises
          24.-16.ter Tag vor Reiseb.: 70% des Reisepreises
          15.ten Tag vor Reiseb.: 75% des Reisepreises
          ab 48 Stunden vor Busstart 95% des Reisepreises
          bei Busreisen in Europa für Gruppen ab 5 Personen:
          bis 61 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
          mindestens jedoch 25 Euro.
          60.-25ter Tag vor Reiseb.: 75% des Reisepreises
          24.-16.ter Tag vor Reiseb.: 85% des Reisepreises
          15.ten Tag vor Reiseb.: 97% des Reisepreises
        5. bei sonstigen Reisen:
          bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
          mindestens jedoch 45 Euro.
          45.-31.ter Tag vor Reiseb.: 30% des Reisepreises
          30.-25.ter Tag vor Reiseb.: 50% des Reisepreises
          24.-16.ter Tag vor Reiseb.: 60% des Reisepreises
          ab 15.ten Tag vor Reiseb.: 65% des Reisepreises
          ab 8.ten Tag vor Reiseb.: 75% des Reisepreises
          ab 2Tage vor Reiseb.: 95% des Reisepreises
        6. Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina und die arabische Halbinsel für jeden angemeldeten Teilnehmer:
          bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
          45.-31.ter Tag vor Reiseb.: 30% des Reisepreises
          30.-25.ter Tag vor Reiseb.: 35% des Reisepreises
          25.-16.ter Tag vor Reiseb.: 45% des Reisepreises
          ab 15.ten Tag vor Reiseb.: 69% des Reisepreises
          am Abreisetag.: 85% des Reisepreises
        7. Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Afrika, Australien, Belize, Guatemala, Indien, Mexiko, Nepal, Singapur, Sri Lanka, und Ostasien (ohne Punkt m) für jeden angemeldeten Teilnehmer:
          bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
          45.-31.ter Tag vor Reiseb.: 45% des Reisepreises
          30.-25.ter Tag vor Reiseb.: 55% des Reisepreises
          24.-16.ter Tag vor Reiseb.: 75% des Reisepreises
          ab 15.ten Tag vor Reiseb.: 85% des Reisepreises
          ab 48 Stunden vor Reisebeginn 95% des Reisepreises
        8. Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Japan, China, Korea und Südamerika für jeden angemeldeten Teilnehmer:

          bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
          89. - 60ter Tag vor Reisebeginn: 45% des Reisepreises
          59. - 35ter Tag vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises
          34. - 16ter Tag vor Reisbeginn: 75% des Reisepreises
          15ter Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises
          ab 48 Stunden vor Reisebeginn 95% des Reisepreises
          bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises

          Die genannten Rücktrittskosten stellen Maximalwerte für Standardreiseziele dar, die von dem Reiseveranstalter vermindert werden können, wenn die Rücktrittskosten niedriger ausgefallen als oben aufgeführt.

          Auf die bei einigen Ländern, Terminen und Reisezielen höheren Rücktrittskosten wird in den Länder- bzw Ortsinformationen und in der Anmeldebestätigung hingewiesen.

          Ansprüche einzelner Teilnehmer aufgrund der Teilnahmebedingungen können grundsätzlich nicht abgetreten werden.

        Rücktritt durch BCT

          Der Reiseveranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Fahrt zurücktreten, sofern der Reiseveranstalter die Durchführung der Fahrt wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, weil die wirtschaftliche Opfergrenze, bezogen auf diese Fahrt, überschritten würde.

          Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler), wenn der Reiseveranstalter die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist (z.B. zu geringes Buchungsaufkommen) und der Reiseveranstalter dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot macht.

          Der Reiseveranstalter kann von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl (siehe 28.)

          Sofern in Zusammenhang mit der Buchung ein besonderer Aufwand an Kosten (Telefon, Porto) entstanden ist, erstattet der Reiseveranstalter diesen pauschal mit 10 Euro oder bei glaubhaft versicherten höheren Aufwendungen bis maximal 20 Euro.

          Beachten Sie bitte unsere Kapitel "Mindestteilnehmerzahl" und "Beendigung etc. der Fahrt wegen höherer Gewalt".

        Mindestteilnehmerzahl

          Wird die für eine Fahrt festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn absagen. Bei bis zu 5 tägigen Kurzfahrten verkürzt sich die Frist auf 10 Tage, bei Tagesfahrten auf 5 Tage.

          ) Sollte sich zu einem früheren Zeitpunkt das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl absehen lassen, informiert der Reiseveranstalter unverzüglich die Teilnehmer.

          Der Ausfall der Fahrt wird den Teilnehmern unverzüglich erklärt. Der Teilnahmebeitrag wird unverzüglich zurücküberwiesen und Buchungsaufwendungen des Reisenden gemäß 27 d) erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

          Sofern in der Ausschreibung / Teilnahmebedingungen keine anderen Mindestteilnehmerzahlen festgelegt sind, gelten folgende Regelungen:

            - Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Flugreisen und für deren Verlängerungsprogramme, Zusatzausflüge und sonstige Veranstaltungen je 15 Teilnehmer.

            - Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Busreisen 30 Teilnehmer.

            - Für Flugpauschalreisen mit reinen Städte- oder Badeaufenthalten (Flug, Transfer, Hotel) gelten keine Mindestteilnehmerzahlen.

        Beendigung/Unterbrechung der Fahrt durch höhere Gewalt

          Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder besonderer Umstände (ABC-Unfälle, Streiks, Unruhen und/oder kriegerische Umstände, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch die Teilnehmer den Reisevertrag ohne Frist kündigen.

          Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringen Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

          Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern.
          Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Teilnehmern und dem Reiseveranstalter je zur Hälfte zu tragen. Sonstige Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

      12. Sicherungsschein Reisegarant

          Die Reisen der BCT-Touristik GmbH sind ab dem 01.03.2018 abgesichert bei der Hanse Merkur Versicherungs AG. Kontakt über Tourvers, Touristik Versicherungs Service GmbH, Borsteler Chausee 51, 22453 Hamburg, Telefon: (040)-244 2880, Fax (040) 24428899, Internet: www.tourvers.de.

      13. Irrtümer / Mündliche Absprachen

          Sämtliche Angaben in Programmheften, Flugblättern, Plakaten und Rundschreiben etc. entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen (Preise, Leistungen, Termine, Druckfehler, Irrtürmer etc.) sind bis zur Anmeldebestätigung möglich.

          Aus Platz- oder anderen Gründen sind die Hinweise bei Kurzprospekten, Infoschriften, Rundschreiben zu Fahrten, deren Teilnahme- oder Sonderbedingungen oft nicht vollständig. Die vollständigen Teilnahmebedingungen und jeweiligen Länder- und Reiseinformationen können der Reiseausschreibung entnommen werden bzw. können beim Reiseveranstalter eingesehen werden oder werden auf Anfrage zugesandt. Ansonsten sind sie der Teilnahmebestätigung zu entnehmen.

        1. Kein Reisebüro, Vermittler oder Reiseleiter ist befugt Ihnen von den Prospektaussagen oder Reisebedingungen abweichende Zusagen zu machen, Versprechungen zu treffen, oder Garantien zu geben.
        2. Sonderwünsche müssen deutlich gekennzeichnet auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestätigung oder eine Benachrichtigung über die Bearbeitung. Erfolgt dies nicht, können die mit der Anmeldung eingereichten Sonderwünsche nicht realisiert werden. Unsere Reisebestätigung stellt dann ein neues Angebot dar, dass Sie annehmen oder ablehnen können.

        3. Mit Herausgabe eines neuen Programmheftes / Prospektes / Kataloges verlieren alle bisherigen Programmhefte / Prospekte ihre Gültigkeit.
        37. EDV-Erfassung von Daten

          Die Teilnehmer der Reisen, Studienfahrten und Seminare erklären sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und zur weiteren Informationsvermittlung gebraucht werden dürfen.

        1. Es gelten ab 18.05.2018 neue gesetzliche Datenschutzrichtlinien, die Sie im Detail in den neuen Datenschutzbestimmungen finden wie „ Dauer und Absicherung der Speicherung, Dateneinsicht & Export, Recht auf Löschung & Vergessen werden“. Diese sind in allen Katalogen ab dem 18.05.2018 enthalten. Bei alten Katalogen fordern Sie diese bitte per Email info@bct-touristik.de oder Telefon 02241-9424211 vor der Buchung an.
        Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
        Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen/ Inhalte unwirksam oder ungültig sein oder werden, setzt dies nicht die ganzen Teilnahmebedingungen / Reisevertragsinhalte außer Kraft. Alle übrigen Bedingungen behalten gleichwohl ihre Gültigkeit und beeinträchtigen die rechtliche Wirksamkeit nicht. Vertragsbedingungen

          Es gelten oben anstehende Bedingungen.

          Außer a) gelten die jeweils gültigen Vertragsbedingungen, Hausordnungen oder sonstigen Bestimmungen der Unterkünfte, der Reise-, Bus- , Flug-, und sonst Transportunternehmen Leistungsträger bzw. sonstiger Veranstalter oder Vertragspartner des Reiseveranstalters. Bei allen Flugreisen gelten für die Flugbeförderung die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachters (Fluggesellschaft).

          Auf Informationen des Reiseveranstalters, die zu den Ländern bzw. Reisen in den einzelnen Prospekten / Broschüren / Katalogen / Infoschreiben und der Teilnahmebestätigung angegeben werden, wird besonders hingewiesen. Diese Informationen sind Bestand des Reisevertrages.

          Sofern bei Spezialveranstaltungen weitere oder von obiger Fassung abweichende Bestimmungen gelten, wird hierauf in der Ausschreibung und in der Teilnahmebestätigung ausdrücklich hingewiesen.

      Stand: 01.03.2018 - Irrtum und Änderung vorbehalten.

    Gültig bis alle Buchungen bis 30.07.2018 unabhängig vom Reisedatum. Ab dem 01.07.2018 gelten die neuen Bedingungen der EU-Pauschalreiserichtlinie. Diese sind in allen Katalogen ab dem 01.07.2018 enthalten. Wenn Sie aus diesem Katalog/Internetseite (Stand 01.03.2018) nach dem 01.7.2018 buchen möchten, fordern Sie bitte die neue AGB per Telefon 02241-9424211, Fax 02241-9424299, Email info@bct-touristik.de oder Post: BCT-Touristik GmbH, Bonner Str. 37, 53721 Siegburg vor der Buchung an.

    BCT-Logo der Korea Studienreisen
    Andere Länder Bildrechte
    Close
    Close
    Close