Teilnahme- und Reisebedingungen
BCT-Touristik
GmbH
Ulurus GmbH
Gültig für alle Buchungen ab
01.09.2024
Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für die folgenden Reiseveranstalter. Bei
jeder Reise / auf jedem Anmeldeformular ist der Reiseveranstalter klar genannt.
Reiseveranstalter
BCT-Touristik GmbH, Bonner Str. 37, 53721 Siegburg. Sitz: Siegburg, Amtsgericht
Siegburg HRB 13381. Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5783 / 0787.
Telefon 02241-9424211. Fax 02241-9424299, email: info@bct-touristik.de, nachfolgend
Reiseveranstalter genannt.
Reisepreisabsicherung/Sicherungs-schein: Die Reisen der BCT-Touristik
GmbH sind abgesichert bei der Hanse Merkur Versicherungs AG. Kontakt über
Tourvers, Touristik Versicherungs Service GmbH, Borsteler Chausee 51,
22453 Hamburg, Telefon: (040)-244 2880, Fax (040) 24428899,
Internet:
www.tourvers.de.
Datenschutzbeauftragter: Nilay Shah. BCT-Touristik GmbH, Tel 02241-9424211.
datenschutz@bct-touristik.com.
Reiseveranstalter
Ulurus GmbH, Bonnerstr. 37, 53721 Siegburg. Sitz: Siegburg, Amtsgericht Siegburg HRB
13160.
Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5864 / 1032, UST-ID.: DE 29 75 68
332. Telefon 02241-9424243. Fax 02241-9424299, email: ulurus@t-online.de, nachfolgend
Reiseveranstalter genannt.
b) Zu den Australien & Neuseelandreisen der Ulurus GmbH kommen Sie auf ulurus.de
c) Zu den Travel4Youth Reisen der Ulurus GmbH gehören Japan4Youth (J4Y), Korea4Youth
(K4Y), Taiwan4Youth, Australia4Youth und die weiteren Länderreisen und
Internetseiten „Land“4Youth.
Reisepreisabsicherung/Sicherungs- schein: Die Reisen der Ulurus GmbH
sind bei der Zurich Insurance abgesichert. Zurich Insurance plc Niederlassung für
Deutschland, Solmsstrasse 27-37, 60252 Frankfurt. VersicherungsvertragNr.
2.008.190.
Kontakt: Kaera Service Center Tel 06172-99761-0, Fax 06172-9976120.
Datenschutzbeauftragter: Nilay Shah. Ulurus GmbH, Tel 02241-9424243.
datenschutz@ulurus.de
Abkürzungen & Definitionen
RV = Reiseveranstalter, BGB Bürgerliches Gesetzbuch, Kunde = Teilnehmer/in =
Reisende/r (unabhängig von Geschlecht).
Dauerhafter Datenträger
(welcher gesichert werden kann und in kurz Zeit lesbar gemacht werden kann): Email
mit/ohne
PDF oder Papier.
Wir haben zu Ihrer Information Links angegeben. Falls ein Link nicht funktionieren, bitte
den
RV kontaktieren und wir senden Ihnen den aktuellen Link.
A. Reiseveranstalter
Diese Reisebedingungen gelten gleichlautend für alle Reiseveranstalter Firmen der Bexte
Touristik Group. Bei jeder Reise und auf jedem Anmeldeformular ist klar aufgeführt,
welches Unternehmen Reiseveranstalter ist und die volle Verantwortung für die
ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise hat.
B. Pauschalreise
Bei allen Reisen bzw. angebotenen Kombination von Reiseleistungen im Katalog oder
Internet handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 bzw.
Pauschalreise nach § 651a BGB. Das vorgeschriebene Formblatt (§250, Anlage 11)
finden Sie im Anhang und im Internet unter
www.bct-touristik.de/eu-richtlinie
www.ulurus.de/eu-richtlinie
1. Sprache der Reise: deutsch a) Wir bieten Reisen für Kunden aus
Europa und der ganzen Welt an. Reisen die wir über Deutschland, Österreich und der
Schweiz verkaufen werden deutschsprachig durchgesführt. Dies betrifft sowohl die
Reiseunterlagen als auch die Reiseleitung vor Ort.
b) Die im deutschsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen werden auf Deutsch
durchgeführt.
c) Die im französischsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen für unsere
Kunden aus Frankreich werden auf Französisch durchgeführt, die Jugendreisen
Travel4Youth auf Französisch oder Englisch.
d) Die im englischsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen werden auf Englisch
durchgeführt.
e) Gibt es einzelne Programmpunkte die aufgrund örtlicher Bestimmungen nur mit lokalen
Reiseleiter in Englisch durchgeführt werden können (zB. Parlamentsführungen),
wird dies in der Beschreibung vorher erwähnt und unser BCT Reiseleiter erklärt
Ihnen vorab das Wichtigste auf Deutsch.
2. Anmeldung & Abschluss des Reisevertrages
a) Durch seine Anmeldung bietet der Reiseinteressent dem RV den Abschluss eines
Reisevertrages an (Anmeldung). Dieser ist bis zur schriftlichen Bestätigung durch den
RV zunächst einseitig. Erst mit der Bestätigung durch den RV gilt der Reisevertrag
als abgeschlossen.
b) Online Reiseanmeldung
Wenn Sie sich über das Anmeldeformularen auf unseren Internetseiten anmelden,
füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und klicken Sie anschließend
auf den Button „Anmeldung“.
Ihre Daten werden damit an den RV übermittelt., und Sie erhalten eine
Versandtbestätigung. Diese Antwortseite stellt noch keine Reisebestätigung dar.
Sie erhalten die verbindliche Reisebestätigung per Post..
Vor dem Absenden
können Sie noch alle Ihre Eingaben ändern. Verlassen Sie die Seite ohne auf den
Button Anmeldung gedrückt zu haben, werden Ihre Daten automatisch gelöscht und
nicht gespeichert.
c) Sofern ein Teilnehmer mehrere Teilnehmer zusammen anmeldet, steht er notfalls
selbst
für die Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein und
erkennt zugleich für diese, die hier aufgeführten Reisebedingungen an. Dies
gilt nicht, wenn der/die anderen Teilnehmer durch eine gesonderte schriftliche
Erklärung ausdrücklich selbst die entsprechenden Verpflichtungen
übernimmt.
d) Der Reiseveranstalter kann in jedem Fall verlangen, dass sich jeder Teilnehmer
persönlich anmeldet, sofern dem keine besonderen Umstände entgegenstehen.
e) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei, oder
unverzüglich nach, Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Teilnehmer die
schriftliche Reisebestätigung aushändigen (Papier nach Art.250 § 6 Abs. 1
S.2 EGBGB) oder zusenden (per Post oder Email mit PDF).
f) Die Reisebestätigung wird auf einen dauerhaften Datenträger
übermittelt, welches es den Kunden/Teilnehmer ermöglicht, diese
unverändert aufzubewahren, zu speichern und in kurzer Zeit zugänglich (lesbar)
zu machen. Als dauerhafter Datenträger gelten hierbei: Papier oder Email mit/ohne
PDF.
f) Sollte aus irgendwelchen Gründen eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden
können, bemüht sich der Reiseveranstalter dies umgehend mitzuteilen. Wir
empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da wir oft mehr Interessenten als Plätze
haben.
3. Spezialfall - Widerrufsrecht
a) Online - Kein Widerrufsrecht
Bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages im Fernabsatz ( Internet, Email, Fax,
Telefon, SMS, App, Post …) gibt es kein Widerrufsrecht.
b) Reiseanmeldung außerhalb von Geschäftsräumen –
Widerrufsrecht
Nur bei Reiseanmeldung außerhalb
von Geschäftsräumen bei einem Treffen zwischen Kunden und Reisemittler/RV
besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden nach §312BGB, soweit das Treffen
nicht auf Bitten des Kunden stattgefunden hat.
4. Richtiger Name in Anmeldung bitte wie im Reisepass
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Name in der Anmeldung wie in der maschinenlesbaren
Zeile
des Reisepass geschrieben wird, weil das Flugticket nach dieser Zeile ausgestellt wird.
Mehrkosten für Ticketänderungen bei fehlerhaften Namen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Reisebestätigung/Rechnung mit abweichenden Leistungen / Programm /
Reisepreis
a) Weicht der Reisepreis oder die Leistungsbeschreibung/Programm der Reisebestätigung
von der Anmeldung / Prospektbeschreibung/Katalog ab, so gilt sie als neues Angebot vom
Reiseveranstalter, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist.
Ein Reisevertrag kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist die
Teilnahme an der Reise erklärt oder die Anzahlung tätigt.
6. Bezahlung
a) Mit dem Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in
Höhe von 10% des Reisepreises, jedoch höchstens 250
Euro zu leisten
b) Zahlungen für Versicherungen, Literatur und sonstigem Reisezubehör,
Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort in
voller Höhe fällig.
c) Sofern die Anmeldung später als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt, ist mit der
Anmeldung der gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen. Der Sicherungsschein ist entsprechend
sofort auszuhändigen.
d) Die An- und die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im
Sinne von §651r. Abs. 4 BGB erfolgen. Es muss ein wirksamer
Kundengeldabsicherungsvertrag bestehen. Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers
müssen den Kunden klar, verständlich und in hervorgehobener Form mitgeteilt
werden. Sie finden diese Daten u. a. auf dem Sicherungsschein, hier in den AGB und im
Pauschalreiseformblatt.
e) Der Rest des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu
leisten,
wenn die Reise nicht mehr nach 28) abgesagt werden kann.
f) Wenn bis zum Reiseantritt der Teilnahmebeitrag nicht vollständig bezahlt ist, besteht
für den Reiseveranstalter keine Pflicht zur Durchführung der Reise. Der
Reiseveranstalter hat das Recht auf eine Entschädigung gemäß der
Stornogebühren.
g) Sämtliche Rückzahlungen nach §651 hat der RV innerhalb 14 Tage zu leisten.
7. Reisepreisänderung nach Vertragsabschluss
a) Der Reiseveranstalter behält sich eine nachträgliche Änderung des Reisepreis für
folgende
3 Fälle vor:
I. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für
Treibstoff oder andere Energieträger
II. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie
Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren.
III. Änderung der für die Pauschalreise geltende Wechselkurse.
b) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises (a.I.) ist nach Ticketausstellung
für ausgestellte Flugtickets nicht mehr möglich.
c) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises wegen Wechselkurs Änderungen nach
(a.III.) ist nur bei Reisen möglich, die vom RV nicht Wechselkurs gesichert sind und
die in Fremdwährung eingekauft worden sind.
d) Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreis verlangen wenn sich die Energiepreise,
Abgaben und Wechselkurse nach I. bis III. geändert haben und dies zu niedrigen Kosten
für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach
geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten.
Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich
entstanden Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen
nachzuweisen, in welche Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
e) Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der
Reiseveranstalter den Teilnehmer unverzüglich, spätestens 3 Wochen vor
Reiseantritt, darüber zu informieren. Preiserhöhungen ab 3 Wochen vor
Reiseantritt sind nicht zulässig.
f) Der RV informiert den Kunden in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise
über die Gründe und die Berechnung der Preiserhöhung auf einen
dauerhaften Datenträger.
g) Der Kunde ist berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern die
Preiserhöhung mehr als 8% ausmacht. Der RV informiert den Kunden über sein
Recht in einer gesetzten Frist kostenlos zurückzutreten oder den neuen Reisepreis
anzunehmen. Reagiert der Kunden in der gesetzten Frist nicht, wird der neue
Reisepreis
vereinbart, wenn der Kunde vorher, auf die Folge der Nichtreaktion deutlich
hingewiesen
worden ist.
h) Wenn die Studienfahrten mit Mitteln aus Förderungsprogrammen der EU, des Bundes,
des Landes NRW, anderer öffentlicher Institutionen etc. gefördert und sind die
Teilnehmer vorab über diese Förderung informiert worden, sind die Teilnehmer
verpflichtet, an allen Programmpunkten, die zur Förderung der entsprechenden Fahrt
notwendig sind, teilzunehmen und alle evtl. sonst notwendigen Voraussetzungen zu
erfüllen. Kommen die Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, tragen sie die
durch den Ausfall der Förderungsmittel entstandenen Mehrkosten. Dies gilt nicht nur
für die Studienfahrt selber, sondern auch für Vor- und
Nachbereitungsveranstaltungen.
Der Reiseveranstalter möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass
sowohl bei den Studienfahrten als auch bei Tagungen und Seminaren, die Förderungsmittel
manchmal das Mehrfache des Teilnehmerbeitrages betragen.
i) Spezialpreise, Rabatte & Ermäßigungen müssen bereits bei der
Buchung beantragt werden. Eine spätere Ermäßigung nach Rechnungsstellung
ist nicht möglich.
8. Leistungen
a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich die
Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen und Internetseiten. Der Reiseveranstalter
behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu
erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
wird (siehe 4b).
b) Zusätzliche Vereinbarungen, die den Umfang der beschriebenen Leistungen ändern,
sind nur mit einer Bestätigung vom Reiseveranstalter gültig. Vermittler,
Reisebüros, Leistungsträger und Reiseleiter sind hierzu ausdrücklich nicht
befugt.
c) Die Leistungsbeschreibungen entsprechen den örtlichen Gegebenheiten / Standards /
Kategorien. Die Leistungen werden immer landes- bzw. ortsüblich erbracht. Nähere
Informationen entnehmen Sie bitte den Länder- und Ortsbeschreibungen. Beachten Sie
bitte, dass die meisten Länder außerhalb der EG keine europäischen
Verhältnisse haben. Es werden andere Ansprüche an Sauberkeit, Pünktlichkeit
und Komfort gestellt.
d) Entschließen Sie sich nur zu einer Reise in Länder ohne europäischen
Standard, wenn Sie ggf. mit einem niedrigen Standard an Sauberkeit und Komfort über
längere Zeit klarkommen, ohne den Spaß und die Lust an der Reise zu verlieren.
Wer z.B. absoluten Wert auf Sauberkeit und Pünktlichkeit legt, den können wir von
einer Reise in die sogenannte "Dritte Welt" nur abraten.
g) Leistungsbestandteil dieses Vertrages sind nur die unter den Leistungen aufgeführten
Programmpunkte.
h) Der Reiseveranstalter behält sich – auch kurzfristig – vor, die
Programmpunkte in einer anderen Reihenfolge / an anderen Tagen zu erbringen, sofern in
Reiseausschreibung bzw. Bestätigung hierauf hingewiesen wurde (Programmänderung
und Ablauf bleiben vorbehalten) und dies den Reisenden zumutbar ist.
k) siehe 'Leistungsänderungen'
l) siehe 6 (e) Wechsel des Orts einer Übernachtung
m) siehe 'Nicht in Anspruch genommene Leistungen'
n) siehe 'Nicht erbrachte Leistungen'
9. Hotelübernachtungen, Zimmer und Ortswechsel
a) Einzelzimmer sind keine Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
b) Nach Möglichkeit bringen wir alle Teilnehmer einer Gruppe in der gleichen Unterkunft
unter. Dies kann aber nicht garantiert werden.
c) Die Zimmer können in den Hotels gemäß internationalen Gepflogenheiten ab
ca. 14.00 Uhr bezogen werden und müssen bis 12.00 Uhr geräumt werden. Auch bei
Flugankünften am frühen Morgen oder Abflügen am späten Abend gelten
diese Regelungen.
d) Bei Rundreisen behält sich der Reiseveranstalter im Zielland ausdrücklich vor,
im Notfall auch kurzfristig, den Aufenthalt einmalig an einem Ort um eine Übernachtung
zu verkürzen und an einem anderen Ort verlängern zu dürfen. Über diese
Maßnahme sind die Teilnehmer umgehend unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Ihnen dürfen hierdurch keine Mehrkosten entstehen. Sollten wichtige Programmpunkte an
einem Ort dadurch ausfallen, muss gewährleistet sein, dass ein mindestens
gleichwertiger Ersatz an anderer Stelle angeboten wird. Sollte der neue Programmpunkt /
Hotel im Einkauf preiswerter sein, wird die Differenz an den Kunden erstattet (siehe Nr.
10)
e) Beachten Sie bitte, dass in den Tropen und Subtropen, während und direkt nach dem
Monsun / Regenzeit, kleinere Renovierungen vorgenommen werden müssen und Sie kleinere
Schäden, insbesondere Wasserflecke an Wänden, Tapeten und Teppichen, hinnehmen
müssen.
10. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Entstehen dem RV geringere Kosten
hat er sie zu erstatten.
c) Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen
und -abweichungen unverzüglich vor der Reise in Kenntnis zu setzen.
d) Im Fall erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen hat
der Kunde ein kostenloses Rücktrittsrecht. Er kann zurücktreten oder die
Vertragsänderung annehmen.
e) Innerhalb der von Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist muss der Kunde
seinen
Rücktritt oder die Annahme der Vertragsänderung erklären. Reagiert er nicht,
gilt die Änderung als angenommen. Der RV muss hier auf deutlich hinweisen.
11. Rechte des Reisenden bei Reisemängel & Abhilfe nach BFG §651i und
§651k
a) Der RV hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen.
b) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn Sie vereinbarte Beschaffenheit hat.
Die Leistungen und Beschaffenheit der Reise wird im Katalog des RV beschrieben.
c) Eine Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleitungen nicht oder
mit
unangemessener Verspätung verschafft.
d) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer
Abhilfe verlangen. Verlangt der Reisende Abhilfe, hat der Reisveranstalter den
Reisemangel
zu beseitigen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie
unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und
des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten
verbunden ist.
e) Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen des §651K, Absatz 1 Satz
nicht innerhalb einer von Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der
Reisende
selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der
Bestimmung
einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Reiseveranstalter verweigert wird oder
wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
f) Kann der Reisveranstalter die Beseitigung des Reisemangels nach §651k Absatz 1 Satz 2
verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat
der
Reiseveranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben die
Ersatzleistungen zr Folge, dass die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich
geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, hat der
Reiseveranstalter dem Reisenden eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu
gewähren.
f) Ist die Beförderung des Reisenden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort,
auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst
und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich,
hat der RV die Kosten für eine notwenige Beherbergung des Reisenden für einen
höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in
einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist.
Die Begrenzung auf 3 Nächte entfällt bei Personen mit eingeschränkt
Mobilität, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Personen, die besondere
medizinische Betreuung benötigen.
12. Stellung eines Ersatzteilnehmers
a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein
Dritter an
der Reise teilnimmt, und in seine Rechten und Pflichten eintritt.
Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn
- dieser den besonderen oder vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt
- seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen
- er nicht die Voraussetzung zur öffentlichen Förderung einer Fahrt
erfüllt / erfüllen kann (wenn die Fahrt mit öffentlichen Mittel
gefördert wird)
- wenn die Teilnehmer bestimmte Voraussetzungen zur Fahrtteilnahme erfüllen mussten bzw.
der Teilnehmerkreis des Reiseveranstalters eingeschränkt war (z.B.. Mitgliedschaft,
Altersstruktur etc.).
d) Der Reiseveranstalter die durch Teilnahme des Dritten evtl. entstehenden
Mehrkosten
verlangen, soweit diese angemessen sind, tatsächlich entstanden sind und vom
Reiseveranstalter nachgewiesen werden.
f) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem
Reisveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Ausschluss von der Fahrt
a) Verhält sich ein Teilnehmer grob fahrlässig, gesetzwidrig, stört die
Fahrt trotz mehrmaliger Ermahnungen nachhaltig, befolgt nicht die Anweisungen des
Reiseleiters / Studienfahrtleiters oder erfüllt die Verpflichtungen bei
öffentlich oder sonstwie geförderten Fahrten nicht, kann er nach ein oder
mehrmaliger Abmahnung oder in schweren Fällen sofort von der Reise ohne weitere
Rechtsansprüche ausgeschlossen werden. Die Reiseleiter sind für diesen Fall
ausdrücklich zur Kündigung des Reisevertrages ermächtigt. Der
Reiseveranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Der
Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die der Reiseveranstalter aus einer anderweitigen
Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich des
Reiseveranstalters von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Evtl. hierbei anfallende Kosten für Rückreisen bei Minderjährigen (+
evtl. Kosten für einen Begleiter) tragen die Erziehungsberechtigten.
c) Bei Ausschluss von der Fahrt entfällt die Möglichkeit der Stellung eines
Ersatzteilnehmers.
14. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
a) Sofern Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn noch nicht im Besitz der vollständigen
Reiseunterlagen/Visa sind, informieren Sie bitte umgehend den Reiseveranstalter.
b) Bei Leistungsstörungen während der Fahrt ist sofort die Reiseleitung oder
die Agenturvertretung des Reiseveranstalters zu informieren. Diese sind beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sind beide nicht erreichbar,
ist der Reiseveranstalter zu informieren. Sofern ein Mangel nicht angezeigt wird,
tritt
kein Anspruch auf Minderung auf.
c) Die Reiseleitung des Reiseveranstalters und Agenturvertretungen sind nicht befugt,
Gewährleistungsansprüche der Teilnehmer anzuerkennen.
d) Bei auftretenden Leistungsstörungen sind die Teilnehmer verpflichtet, innerhalb
der gesetzlichen Bestimmungen dazu beizutragen, eventuelle Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten.
e) Falls eine Fahrt aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, ist jeder
Teilnehmer verpflichtet, an allen Veranstaltungen vor, während und nach der Fahrt
teilzunehmen und alle sonstige Verpflichtungen zu erfüllen, die zum Erlangen der
Förderungswürdigkeit notwendig sind.
f) Bei Busreisen, Übernachtungen in Jugendunterkünften, Sporthallen oder
Zeltlagern sind die Teilnehmer angehalten, mit zur Sauberkeit beizutragen und
verpflichtet an der Endreinigung teilzunehmen bzw. an allen sonstigen von der Gruppe
gemeinsam durchgeführten Arbeiten mitzuhelfen.
15. Jugendreisen/Studienfahrten
a) Einige der vom Reiseveranstalter durchgeführten Reisen / Studienfahrten wenden
sich an jugendliche Teilnehmer. Diese Fahrten verlaufen naturgemäß etwas
lebhafter, insbesondere während der An- und Abreise als auch nachts. Aus den sich
hieraus ableitenden Folgen und Nebenerscheinungen können die Teilnehmer kein
Minderungsanspruch ableiten.
b) Die vorherige Regelung behält auch ihre Gültigkeit soweit nicht nur
vereinzelte sondern auch eine größere Anzahl erwachsener bzw. älterer
Personen an der Reise / Studienfahrt teilnehmen.
16. Teilnahme Minderjähriger
a) Eine Anmeldung Minderjähriger muss von diesen und den Eltern bzw.
Erziehungsberechtigen unterzeichnet werden.
b) Sofern in der jeweiligen Ausschreibung keine anderen Altersstufen angegeben sind,
gelten
folgende Mindestteilnahmealter: 1) für allein reisende Jugendliche innerhalb der EU 16
Jahre, außerhalb der EU 18 Jahre. 2) in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen
reisende Kinder oder Jugendliche innerhalb der EU 12 Jahre, außerhalb der EU 14 Jahre.
Ausnahmen hiervon sind nur für Punkt 2 in Abhängigkeit der jeweiligen
Fahrteigenschaften nach Rücksprache mit dem Reiseveranstalter möglich.
c) Mit der Anmeldung zur Fahrt geben die Erziehungsberechtigten die Einwilligung, dass
sich
die minderjährigen Teilnehmer, während der ganzen Reise frei, alleine und auf
eigene Gefahr bewegen dürfen.
d) Dies gilt auch dann, wenn Teilnahmebestätigungen für minderjährige
Teilnehmer in einem Alter gegeben werden, das unter dem ausgeschriebenen Mindestalter
liegt.
e) Die Erziehungsberechtigten erlauben, dass die Minderjährigen abends bis zu den von
den Reiseleitern / Studienfahrtleiter festgesetzten Zeiten aufbleiben dürfen.
f) Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen bei Antritt einer Reise ins Ausland eine
Einverständniserklärung beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten. Diese
ist bei der Ein- und Ausreise den Grenzbeamten auf Wunsch vorzulegen.
17. Einschränkte Mobilität
Alle unsere Pauschalreisen sind für Teilnehmer mit eingeschränkter Mobilität
nicht geeignet.
18. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
a) Nimmt ein Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt,
die Aufwendungen hierzu in keinem Verhältnis stehen oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Anordnungen oder die örtlichen Gegebenheiten
entgegenstehen.
b) Bei denen von dem Reiseveranstalter pauschal gebuchten Unterkünften, Transportmitteln
und Programmen, bei denen auch bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl, die Kosten in
gleicher Höhe erhalten bleiben, kann keine Erstattung wegen nicht in Anspruch
genommener Leistungen erfolgen.
19. Reiseleitung – Hilfestellung, Rechte & Pflichten
a) Wenn Sie während der Reise in Schwierigkeiten geraten, wird Ihnen der Reiseleiter
nach BGB § 651 q unverzüglich in angemessener Weise Beistand leisten (u.a.
Gesundheitsinfos, Behörden/Botschaft, Kommunikationsmittel, andere Reise- oder
Rückreisemöglichkeiten).
20. Vermittlung von Fremdleistungen & Flüge vor Ort
a) Bei Buchung von Fremdleistungen, die nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, haftet
der
RV nur für ordnungsgemäße Vermittlung, nicht aber für die
Leistungserbringung selber.
b) Folgende Aktivitäten sind immer Fremdleistungen: Ballonfahrten, Rundflüge
mit Kleinflugzeugen oder Hubschrauber, Bungee Jumping. (Tandem-)
Fallschirmspringen,
Parasailing.
21. Fluggesellschaften/Anreise Flughafen / EU-Liste
a) Der RV informiert die Kunden über die geplante Fluggesellschaft. Steht bei
Reisebuchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, informiert der RV über
wahrscheinliche/n Fluggesellschaft/en. Sobald die Fluggesellschaft fest steht oder ein
Wechsel erfolgt ist, informiert der RV sofort den Kunden.
b) Bei Flügen sollten
Sie mindestens 3 Stunden vor Abflug am Check In Schalter am Flughafen sein. Planen
Sie
bei RailFly Zugfahrten Verspätungen und verpasste Anschlusszüge mit ein, um 3
Stunden vor Abflug da zu sein.
c) Die von EU erstellte „Black List“
(Fluggesellschaften die nicht in der EU landen dürfen) finden Sie unter: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
.
Gepäck - Flug & Rundreise
a) Bei Flugreisen kann jeder Teilnehmer 20 kg Reisegepäck in
üblichen Reisekoffern für Flug und Rundreise mitnehmen.
b) Ist bei einigen Ziel die Gepäckmenge oder - art abweichend, finden Sie den Hinweis in
der Reisebeschreibung (zB. Papua Neu Guinea nur 15kg in Softgepäck).
c) Die Beförderung von Sportgeräten (Surfbrettern, Tauchausrüstung, Skier,
Fahrräder etc.), Rollstühlen und anderen Sondertransporten ist nicht Bestandteil
des Reisevertrages. Dies gilt sowohl für den Flug, als auch für die Transfers,
Touren und Rundreisen im Zielgebiet.
Jeder Teilnehmer muss sich selbst mit der Fluggesellschaft wegen des Transportes von
Übergewicht oder Sondertransporten in Verbindung setzten bzw. sich um dessen Transport
vor Ort kümmern. Sofern Ihnen unsere Mitarbeiter hierbei behilflich sind, geschieht
dies ohne Gewährleistungsanspruch und Haftung gegenüber des Reiseveranstalters.
d) Schäden oder Verlust vom Gepäck sind sofort nach
der Ankunft der zuständigen Fluggesellschaft im Flughafengebäude
zu melden. Sie brauchen hierfür den Flugschein mit dem
eingetragenen Gepäck, der Gewichtssumme und dem Gepäckabschnitt. Die
Fluggesellschaften haften nur bis zu einer gewissen Höhe pro kg Gepäck laut
Flugschein, wobei Wertgegenstände und das Handgepäck nicht mitversichert sind.
Der Vorfall muss auf dem Schadensfallformular (P.I.R.) aufgenommen werden, dessen
Kopie
Sie benötigen um einen Schadenersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft stellen zu
können.
23. Visum / Behördliche Genehmigungen
a) Sie benötigen für alle unsere Reisen einen Reisepass (EU-Bürger für
Reisen in der EU nur einen gültigen Personalausweis). Der Reisepass muss mindestens bis
6 Monate nach Reiseende gültig sein.
b) Die Gesundheitsvorschriften finden Sie im Katalog ihrer Reise.
c) Die Visum- und Einreisevorschriften für EU-Bürger und Schweizer finden Sie im
Katalog ihrer Reise.
d) Nicht EU-Bürger werden gebeten uns vor der Anmeldung zu kontaktieren. Für die
meisten Länder benötigen Sie ein Visum, welches vor Reise bei der Botschaft
beantragt werden muss. Wir informieren Sie vorher welche Einreisebestimmungen für Sie
gelten.
Email: pass@bct-touristik.com
Email: pass@ulurus.de
e) Sie müssen uns aktiv vor Anmeldung informieren wenn besondere Passumstände
(doppelte Staatsbürgerschaft mit mindestens 1 Nicht EU-Land,
frühere Ausweisung oder Einreiseverweigerung durch Transfer- oder Zielreiseland,
persona non grata, Passeintragungen etc.) vorliegen, damit wir die Botschaft/en der
Zielländer kontaktieren können, ob Sie an der Reise teilnehmen können.
e) Sofern der Reiseveranstalter für die Teilnehmer die Organisation und Beschaffung
von Visa oder anderen Formalitäten übernimmt, haftet er nicht für die
nicht rechtzeitige Erteilung / Bearbeitung durch Botschaften, Konsulate oder
sonstigen
Behörden, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten
hat.
f) Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile insbesondere die
Zahlung von Rücktrittskosten und zusätzliche Kosten für eine sofortige
Rückreise, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften (z.B.:
Nichtantrittsmöglichkeit der Reise, Verweigerung der Einreise, Ausweisung)
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch-
oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
24. Gesundheitshinweise, Impfungen etc.
Die Hinweise zu den vorgeschrieben Impfungen finden Sie bei jeder Reise. Sofern der
Reiseveranstalter bei Auslandsreisen die Teilnehmer über weitere empfohlene
Schutzmaßnahmen etc. unterrichtet, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen,
aber ohne Gewähr. Die Hinweise sind nur eine Anregung für ein Gespräch mit
ihren Arzt, der unter Berücksichtigung ihrer gesamten Krankengeschichte (Allergie,
andere Medikamente etc), die für Sie optimale Auswahl treffen sollte.
25. Reiseversicherungen
a) Wir empfehlen für alle Reisen eine Reiserücktrittskosten- /
Reiseabbruchversicherung, eine Auslandskrankenversicherung mit Rückführung im
Unfall/Krankheitsfall, eine Gepäckversicherung (je nach Reiseziel) und ggf. eine
Reiseunfall- oder –haftpflichtversicherung.
b) Reiseversicherungen werden vom Reiseveranstalter/Reisebüro nur vermittelt im Status
eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß §34d Abs.8 Nr. 1
Gewerbeordnung. Der RV übernimmt nur die Haftung für die ordnungsgemäße
Vermittlung. Es gelt die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung, die Sie vor
Versicherungsabschluss erhalten.
c) Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss je nach Versicherung innerhalb von 7 oder
14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen
Buchungen je nach Versicherung ab 1 bis 2 Monaten vor Reise sofort mit der
Reiseanmeldung.
d) Sie können diese und andere Reiseversicherungen u.a. bei den folgenden Versicherungen
abschließen:
Safety Card, Adler Versicherung AG (Signal Iduna Gruppe), Neue Rabenstraße
15-19,20354 Hamburg,
Hanse Merkur Reiseversicherung AG, Neue Rabenstraße 28, 20352 Hamburg
Travelsecure, Würzburger Versicherungs AG, Bahnhofstr.11, 97070 Würzburg
TAS,(Kravag Logistic Versicherungs AG), Emil-von-Behring Str. 2, 60439 Frankfurt
26. Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung des Reiseveranstalters aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen
Reisepreis
für Schäden beschränkt,
- die nicht Körperschäden sind,
- nicht schuldhaft herbeigeführt werden.
b) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf
solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadenersatz
gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber
den Reisenden hierauf berufen.
c) Hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter gegen den Reiseveranstalter
Schatzersatz
oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Beitrags, so
muss
sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund der desselben
Ereignisses
als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe
internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften erhalten oder nach Maßgaben der EU Verordnungen nach BGB §651 p
(3).
d) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die bei Ausflügen,
Besichtigungen, Führungen und anderen Sonderleistungen entstehen, die von
Reiseleiter zusätzlich kostenlos oder gegen direkte Erstattung der Fahrt- und
Eintrittskosten angeboten werden und Nichtbestandteil der Leistungen des
Reisevertrages
sind.
e) Für die Richtigkeit von Angaben
-auf nicht RV Internetseiten und Orts- und Hotelprospekten, die der Eigenwerbung
von
Leistungsträgern dienen;
- von uns überreichten Prospekten / Broschüren von Fremdenverkehrsämtern /
Tourist Office etc.;
- von uns empfohlenen oder erhalten Reiseführern eines Verlages
können wir nicht haften.
27. Rücktritt durch Teilnehmer
a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter
oder Reisevermittler, soweit die Reise im Reisebüro gebucht wurde.
b) Ein kostenloser Rücktritt vor Reisebeginn ist nur möglich, bei
- einer nachträglichen Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter von
über 8% des Reisepreises (siehe 7.)
- wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise erheblich geändert wurde
(siehe 10d)
- bei Eintritt außergewöhnliche Umstände, welche die Durchführung der
Reise erheblich beeinträchtigen, beispielweise wenn am Bestimmungsort
schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen
c) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an,
verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der
Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bei der Berechnung des Entschädigung sind der Zeitpunkt zwischen
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, zu erwartende Ersparnis von
Aufwendungen des Reiseveranstalter sowie ein zu erwartender Erwerb durch
anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
a) Nichteinhaltung der Zahlung für eine Reise / Studienfahrt stellt keinen
Rücktritt dar.
d) Die beim Rücktritt entstehenden Kosten variieren je nach Zeitpunkt des
Rücktritts. Deshalb sollte ein Rücktritt sofort umgehend angezeigt werden.
e) Die Rücktrittskosten gestalten sich für jede Fahrt individuell verschieden.
Sie bestehen in jedem Fall in den Rücktrittskosten sämtlicher
Leistungsträger, den vollen anteiligen Preis der für die Gruppe gesamt
gebuchten Leistungen (Führungen, Transportmittel (Bus etc.)) sowie der eventuell
entfallenden Vergünstigung bzw. Mehrkosten durch unterschreiten einer
Mindestteilnehmerzahl.
f) Wir können die Rücktrittskosten für jede Reise pauschalisieren, wobei
wir bei unseren Berechnungen die eingesparten Reisevorleistungen bzw. ihre
anderweitige
Verwendung berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, uns nachzuweisen,
dass der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendungen / Einsparungen kein oder
ein
niedriger Kostenaufwand/Schaden entstanden ist. Unterbleibt dies, müssen Sie die
nachfolgende Kostenpauschale bei Rücktritten bezahlen:
g) Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen allgemein mit Ausnahme der
nachfolgenden aufgeführten anderen Bestimmungen oder sofern nicht in der
Teilnahmebestätigung anders angegeben im Prozent vom Reisepreis:
h) bei Busreisen in Europa für Einzelreisende im Prozent vom Reisepreis:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20%
45.-25ter Tag vor Reisebeginn: 60%
24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 70%
15.ten Tag vor Reisebeginn: 75%
ab 48 Stunden vor Busstart: 95%
i)bei Busreisen in Europa für Gruppen ab 5 Personen im % von Reisepreis
bis 61 Tage vor Reisebeginn: 20%
60.-25ter Tag vor Reisebeginn: 75%
24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 85%
15.ten Tag vor Reisebeginn:
97%
j) bei sonstigen Reisen:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20%
45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 30%
30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 50%
24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 60%
ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 65%
ab 8.ten Tag vor Reisebeginn: 70%
ab 2Tage vor Reisebeginn:
75%
des Reisepreises
k) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in
Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina und die arabische Halbinsel
für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20%
45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 30%
30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 35%
25.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 45%
ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 69%
am Abreisetag:
85%
l) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Afrika,
Mittelamerika (Belize, Guatemala, Mexiko, Nicaragua, Costa Rica, Panama) Indien,
Nepal,
Sri Lanka, Tibet, Mongolei für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom
Reisepreis:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20%
45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 45%
30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 55%
24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 75%
ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 85%
ab 48 Stunden vor Reisebeginn: 95%
m) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Japan,
China, Korea und Südamerika für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom
Reisepreis:
bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20%
89.-60ter Tag vor Reisebeginn: 45%
59.-35.ter Tag vor Reisebeginn: 65%
34.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 75%
ab 15.ter Tag vor Reisebeginn: 85%
ab 48 Stunden vor Reisebeginn: 95%
bei Nichterscheinen
98%
Nach Flugticketausstellung beginnt die Stornogebühr mit folgender Höhe. Dies gilt bis
eine höhere Stornostaffel (Prozent vom Reisepreis) erreicht wird.
bei Reisedauer bis 14 Tage
Economy Class
55%
Prem Economy Class
71%
Business Class
75%
bei Reisedauer von 15 bis 28 Tage
Economy Class
44%
Prem Economy Class
60%
Business Class
74%
In Ostasien erfolgt die Ausstellung der Flugtickets wegen der Sperrung des russischen
Luftraumes und deren Folgen (geringere Kapazitäten etc.) immer frühzeitig.
m) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Australien,
Neuseeland, Singapur, Fidschi, Pazifikinseln für jeden angemeldeten Teilnehmer im
Prozent vom Reisepreis:
bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20%
89.-60ter Tag vor Reisebeginn: 55%
59.-35.ter Tag vor Reisebeginn: 75%
34.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 85%
ab 15.ter Tag vor Reisebeginn: 90%
ab 48 Stunden vor Reisebeginn: 95%
n) Die genannten Rücktrittskosten stellen Werte für Standardreisen dar, die von
dem Reiseveranstalter vermindert oder erhöht werden können, wenn die
Rücktrittskosten niedriger oder höher ausgefallen als oben aufgeführt.
Der RV muss höhere Stornokosten nachweisen.
o) Höhere Rücktrittskosten entstehen in der Regel, wenn die Flugtickets mehr
als 4 Wochen vor der Reise ausgestellt werden.
p) Auf die bei einigen Reisearten, Ländern, Terminen und Reisezielen höheren
Rücktrittskosten wird in Reiseausschreibung vor Anmeldung hin- gewiesen.
q) Für nach Kundenwunsch zusammengestellte Individualreisen gelten oft abweichende
Stornobedingungen, die im jeweiligen Angebot aufgeführt werden.
28.Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn
a) Der Reiseveranstalter kann von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl (siehe folgendes
Kapital 28.)
b) Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert. In diesem Fall hat der
Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu
erklären. Tritt der Reiseveranstalter von der Vertrag zurück verliert der den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet geleistete Zahlungen innerhalb 14
Tage.
29. Mindestteilnehmerzahl
a) Wird die für eine Fahrt festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der
Reiseveranstalter die Reise von mehr als 6 Tage Dauer bis 30 Tage vor Reisebeginn
absagen.
Bei 2 bis 6 tägigen Kurzfahrten verkürzt sich die Frist auf 7 Tage, bei
Mini-Reisen mit weniger als 48 Stunden auf 2 Tage.
b) Sollte sich zu einem früheren Zeitpunkt das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
absehen lassen, informiert der Reiseveranstalter unverzüglich die Teilnehmer.
c) Der Ausfall der Fahrt wird den Teilnehmern unverzüglich erklärt. Der
Teilnahmebeitrag wird unverzüglich zurücküberwiesen Ein weitergehender
Anspruch besteht nicht.
d) Sofern in der Reisebeschreibung keine anderen Mindestteilnehmerzahlen festgelegt sind,
gelten folgende Regelungen:
- Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Flugreisen und für deren
Verlängerungsprogramme, Zusatzausflüge und sonstige Veranstaltungen je 16
Teilnehmer.
- Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Busreisen in Europa 30 Teilnehmer.
30) Wenn Sie diesen Punkt vor der Reiseanmeldung gelesen haben, erhalten
Sie
eine Gutschrift von 5 Euro pro Person bei der Reise. Schreiben Sie bitte auf dem
Anmeldeformular im Katalog irgendwo „AGB gelesen“ mit der Hand.
Bei Anmeldung über das Internet schreiben Sie bitte „AGB gelesen“ in das
Kommentarfeld.
31. EDV-Erfassung/Datenschutz
Die Daten unserer Teilnehmer werden mittels EDV gespeichert und verarbeitet. Eine
Weitergabe
erfolgt nur an Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels ..) soweit die zur
Durchführung der Reise nötig ist oder soweit es behördliche/gesetzliche
Regelungen vorschreiben. Eine Übersicht unserer Datenschutzbestimmungen (Dauer
und Absicherung der Speicherung) und ihrer Rechte (Dateneinsicht & Export, Recht auf
Löschung & Vergessen werden) finden Sie im Anhang und auf unseren
Internetseiten .
www.bct-touristik.de/datenschutz
www.ulurus.de/datenschutz
www.bexte-touristik.de/datenschutz
Wir übersenden unseren (ehemaligen) Teilnehmer der Bexte Touristik Group 1 bis 2 pro
Jahr eine Übersicht über unsere Reise der kommenden Jahre. Eine Verwendung ihrer
Daten zu diesem „Werbezweck“ können Sie jeder widersprechen.
Kurze Email oder Anruf genügt. Telefon +49-2241-9424277 oder email:
keinkatalog@bexte-touristik.de
32. Irrtümer / Mündliche Absprachen
a) Alle Vertragsunterlagen werden vom RV nur auf dauerhaften Datenträger den Kunden
mitgeteilt. Mündliche Zusagen/Absprachen alleine sind nach der EU
Pauschalreiserichtlinie nicht zulässig.
b) Sämtliche Angaben im Internet, Programmheften, Flugblättern, Plakaten und
Rundschreiben etc. entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen (Preise,
Leistungen, Termine, Druckfehler, Irrtürmer etc.) sind bis zur Anmeldebestätigung
möglich.
b) Aus Platz- oder anderen Gründen sind die Hinweise bei Kurzprospekten,
Messeprospekten, Infoschriften, Rund- schreiben zu Fahrten, deren Teilnahme- oder
Sonderbedingungen oft nicht vollständig. Die vollständigen Reisebedingungen und
jeweiligen Länder- und Reiseinformationen finden Sie im Länderkatalog. Sie
können sich auf jeder Internetseite die Katalog als PDF herunterladen oder sich
kostenlos der Post zusenden lassen.
c) Kein Reisebüro, Vermittler oder Reiseleiter ist befugt Ihnen von den Prospektaussagen
oder Reisebedingungen abweichende Zusagen zu machen, Versprechungen zu treffen, oder
Garantien zu geben.
e) Sonderwünsche müssen deutlich gekennzeichnet auf dem Anmeldeformular angegeben
werden. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestätigung oder eine Benachrichtigung
über die Bearbeitung. Erfolgt dies nicht, können die mit der Anmeldung
eingereichten Sonderwünsche nicht realisiert werden. Unsere Reisebestätigung
stellt dann ein neues Angebot dar, dass Sie annehmen oder ablehnen können.
g) Mit Herausgabe eines neuen Programmheftes / Prospektes / Kataloges verlieren alle
bisherigen Programmhefte / Prospekte ihre Gültigkeit.
33. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen/ Inhalte unwirksam oder ungültig sein oder
werden, setzt dies nicht die ganzen Teilnahmebedingungen / Reisevertragsinhalte außer
Kraft. Alle übrigen Bedingungen behalten gleichwohl ihre Gültigkeit und
beeinträchtigen die rechtliche Wirksamkeit nicht.
34. Gerichtsstand & Verjährung
a) Gerichtsstand ist bei sämtlichen Klagen gegen den Reiseveranstalter, der Sitz des
Unternehmens in 53721Siegburg, bei Klage vom Reiseveranstalter gegen Reisende /
Teilnehmer
deren Wohnsitz. Bei Vollkaufleuten und Personen, die ihren allgemeinen Gerichtsstand /
Wohnsitz / Aufenthaltsort nicht oder nach Abschluss des Vertrages nicht mehr in
Deutschland
und / oder an einen zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannten Ort haben, gilt bei
Klagen
vom Reiseveranstalter 53721 Siegburg als vereinbart.
b) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung der Reise /
Studienfahrt / Seminar verjährend in 2 Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die
Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
35. Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) bereit.
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der RV nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle
teil.
36. Vertragsbedingungen
a) Es gelten oben anstehende Bedingungen, die § 651 BGB und die EU
Pauschalreiserichtlinie ergänzen, aber nicht ersetzen. Von den Rechten der Kunden nach
§ 651 BGB darf nicht abgewichen werden.
b) Es gilt, soweit nach EU Recht zulässig, nur deutsche Recht.
c) Sofern bei Spezialveranstaltungen weitere oder von obiger Fassung abweichende
Bestimmungen
gelten, wird hierauf in der Ausschreibung und vor der Anmeldung ausdrücklich
hingewiesen.
Stand: 01.09.2024 - Irrtum und Änderung vorbehalten.
Teilnahme- und Reisebedingungen
BCT-Touristik
GmbH
Ulurus GmbH
Gültig für alle Buchungen ab
01.07.2018
Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für die folgenden Reiseveranstalter. Bei
jeder Reise / auf jedem Anmeldeformular ist der Reiseveranstalter klar genannt.
Reiseveranstalter
BCT-Touristik GmbH, Bonner Str. 37, 53721 Siegburg. Sitz: Siegburg, Amtsgericht
Siegburg HRB 13381. Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5783 / 0787.
Telefon 02241-9424211. Fax 02241-9424299, email: info@bct-touristik.de, nachfolgend
Reiseveranstalter genannt.
Reisepreisabsicherung/Sicherungs-schein: Die Reisen der BCT-Touristik
GmbH sind abgesichert bei der Hanse Merkur Versicherungs AG. Kontakt über
Tourvers, Touristik Versicherungs Service GmbH, Borsteler Chausee 51,
22453 Hamburg, Telefon: (040)-244 2880, Fax (040) 24428899,
Internet:
www.tourvers.de.
Datenschutzbeauftragter: Nilay Shah. BCT-Touristik GmbH, Tel 02241-9424211.
datenschutz@bct-touristik.com.
Reiseveranstalter
Ulurus GmbH, Bonnerstr. 37, 53721 Siegburg. Sitz: Siegburg, Amtsgericht Siegburg HRB
13160.
Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5864 / 1032, UST-ID.: DE 29 75 68
332. Telefon 02241-9424243. Fax 02241-9424299, email: ulurus@t-online.de, nachfolgend
Reiseveranstalter genannt.
b) Zu den Australien & Neuseelandreisen der Ulurus GmbH kommen Sie auf ulurus.de und über die
„älteren“ Internetadressen www.australien.bct-touristik.de
bzw. www.neuseeland.bct-touristik.de
c) Zu den Travel4Youth Reisen der Ulurus GmbH gehören Japan4Youth (J4Y), Korea4Youth
(K4Y), Taiwan4Youth, Australia4Youth und die weiteren Länderreisen und
Internetseiten „Land“4Youth.
Reisepreisabsicherung/Sicherungs- schein: Die Reisen der Ulurus GmbH
sind bei der Zurich Insurance abgesichert. Zurich Insurance plc Niederlassung für
Deutschland, Solmsstrasse 27-37, 60252 Frankfurt. VersicherungsvertragNr.
2.008.190.
Kontakt: Kaera Service Center Tel 06172-99761-0, Fax 06172-9976120.
Datenschutzbeauftragter: Nilay Shah. Ulurus GmbH, Tel 02241-9424243.
datenschutz@ulurus.de
Abkürzungen & Definitionen
RV = Reiseveranstalter, BGB Bürgerliches Gesetzbuch, Kunde = Teilnehmer/in =
Reisende/r (unabhängig von Geschlecht).
Dauerhafter Datenträger
(welcher gesichert werden kann und in kurz Zeit lesbar gemacht werden kann): Email
mit/ohne
PDF oder Papier.
Wir haben zu Ihrer Information Links angegeben. Falls ein Link nicht funktionieren, bitte
den
RV kontaktieren und wir senden Ihnen den aktuellen Link.
1. Reiseveranstalter
Diese Reisebedingungen gelten gleichlautend für alle Reiseveranstalter Firmen der Bexte
Touristik Group. Bei jeder Reise und auf jedem Anmeldeformular ist klar aufgeführt,
welches Unternehmen Reiseveranstalter ist und die volle Verantwortung für die
ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise hat.
2. Pauschalreise
Bei allen Reisen bzw. angebotenen Kombination von Reiseleistungen im Katalog oder
Internet handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 bzw.
Pauschalreise nach § 651a BGB. Das vorgeschriebene Formblatt (§250, Anlage 11)
finden Sie im Anhang und im Internet unter
www.bct-touristik.de/eu-richtlinie
www.ulurus.de/eu-richtlinie
3. Sprache der Reise: deutsch a) Wir bieten Reisen für Kunden aus
Europa und der ganzen Welt an. Reisen die wir über Deutschland, Österreich und der
Schweiz verkaufen werden deutschsprachig durchgesführt. Dies betrifft sowohl die
Reiseunterlagen als auch die Reiseleitung vor Ort.
b) Die im deutschsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen werden auf Deutsch
durchgeführt.
c) Die im französischsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen für unsere
Kunden aus Frankreich werden auf Französisch durchgeführt, die Jugendreisen
Travel4Youth auf Französisch oder Englisch.
d) Die im englischsprachigen Katalog / Internetseite angeboten Reisen werden auf Englisch
durchgeführt.
e) Gibt es einzelne Programmpunkte die aufgrund örtlicher Bestimmungen nur mit lokalen
Reiseleiter in Englisch durchgeführt werden können (zB. Parlamentsführungen),
wird dies in der Beschreibung vorher erwähnt und unser BCT Reiseleiter erklärt
Ihnen vorab das Wichtigste auf Deutsch.
2. Anmeldung & Abschluss des Reisevertrages
a) Durch seine Anmeldung bietet der Reiseinteressent dem RV den Abschluss eines
Reisevertrages an (Anmeldung). Dieser ist bis zur schriftlichen Bestätigung durch den
RV zunächst einseitig. Erst mit der Bestätigung durch den RV gilt der Reisevertrag
als abgeschlossen.
b) Online Reiseanmeldung
Wenn Sie sich über das Anmeldeformularen auf unseren Internetseiten anmelden,
füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und klicken Sie anschließend
auf den Button „Anmeldung“.
Ihre Daten werden damit an den RV übermittelt., und Sie erhalten eine
Versandtbestätigung. Diese Antwortseite stellt noch keine Reisebestätigung dar.
Sie erhalten die verbindliche Reisebestätigung per Post..
Vor dem Absenden
können Sie noch alle Ihre Eingaben ändern. Verlassen Sie die Seite ohne auf den
Button Anmeldung gedrückt zu haben, werden Ihre Daten automatisch gelöscht und
nicht gespeichert.
c) Sofern ein Teilnehmer mehrere Teilnehmer zusammen anmeldet, steht er notfalls
selbst
für die Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein und
erkennt zugleich für diese, die hier aufgeführten Reisebedingungen an. Dies
gilt nicht, wenn der/die anderen Teilnehmer durch eine gesonderte schriftliche
Erklärung ausdrücklich selbst die entsprechenden Verpflichtungen
übernimmt.
d) Der Reiseveranstalter kann in jedem Fall verlangen, dass sich jeder Teilnehmer
persönlich anmeldet, sofern dem keine besonderen Umstände entgegenstehen.
e) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei, oder
unverzüglich nach, Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Teilnehmer die
schriftliche Reisebestätigung aushändigen (Papier nach Art.250 § 6 Abs. 1
S.2 EGBGB) oder zusenden (per Post oder Email mit PDF).
f) Die Reisebestätigung wird auf einen dauerhaften Datenträger
übermittelt, welches es den Kunden/Teilnehmer ermöglicht, diese
unverändert aufzubewahren, zu speichern und in kurzer Zeit zugänglich (lesbar)
zu machen. Als dauerhafter Datenträger gelten hierbei: Papier oder Email mit/ohne
PDF.
f) Sollte aus irgendwelchen Gründen eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden
können, bemüht sich der Reiseveranstalter dies umgehend mitzuteilen. Wir
empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da wir oft mehr Interessenten als Plätze
haben.
3. Spezialfall - Widerrufsrecht
a) Online - Kein Widerrufsrecht
Bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages im Fernabsatz ( Internet, Email, Fax,
Telefon, SMS, App, Post …) gibt es kein Widerrufsrecht.
b) Reiseanmeldung außerhalb von Geschäftsräumen –
Widerrufsrecht
Nur bei Reiseanmeldung außerhalb
von Geschäftsräumen bei einem Treffen zwischen Kunden und Reisemittler/RV
besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden nach §312BGB, soweit das Treffen
nicht auf Bitten des Kunden stattgefunden hat.
4. Richtiger Name in Anmeldung bitte wie im Reisepass
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Name in der Anmeldung wie in der maschinenlesbaren
Zeile
des Reisepass geschrieben wird, weil das Flugticket nach dieser Zeile ausgestellt wird.
Mehrkosten für Ticketänderungen bei fehlerhaften Namen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Reisebestätigung/Rechnung mit abweichenden Leistungen / Programm /
Reisepreis
a) Weicht der Reisepreis oder die Leistungsbeschreibung/Programm der Reisebestätigung
von der Anmeldung / Prospektbeschreibung/Katalog ab, so gilt sie als neues Angebot vom
Reiseveranstalter, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist.
Ein Reisevertrag kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist die
Teilnahme an der Reise erklärt oder die Anzahlung tätigt.
6. Bezahlung
a) Mit dem Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in
Höhe von 10% des Reisepreises, jedoch höchstens 250
Euro zu leisten
b) Zahlungen für Versicherungen, Literatur und sonstigem Reisezubehör,
Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort in
voller Höhe fällig.
c) Sofern die Anmeldung später als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt, ist mit der
Anmeldung der gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen. Der Sicherungsschein ist entsprechend
sofort auszuhändigen.
d) Die An- und die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im
Sinne von §651r. Abs. 4 BGB erfolgen. Es muss ein wirksamer
Kundengeldabsicherungsvertrag bestehen. Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers
müssen den Kunden klar, verständlich und in hervorgehobener Form mitgeteilt
werden. Sie finden diese Daten u. a. auf dem Sicherungsschein, hier in den AGB und im
Pauschalreiseformblatt.
e) Der Rest des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu
leisten,
wenn die Reise nicht mehr nach 28) abgesagt werden kann.
f) Wenn bis zum Reiseantritt der Teilnahmebeitrag nicht vollständig bezahlt ist, besteht
für den Reiseveranstalter keine Pflicht zur Durchführung der Reise. Der
Reiseveranstalter hat das Recht auf eine Entschädigung gemäß der
Stornogebühren.
g) Sämtliche Rückzahlungen nach §651 hat der RV innerhalb 14 Tage zu leisten.
7. Reisepreisänderung nach Vertragsabschluss
a) Der Reiseveranstalter behält sich eine nachträgliche Änderung des Reisepreis für
folgende
3 Fälle vor:
I. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für
Treibstoff oder andere Energieträger
II. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie
Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren.
III. Änderung der für die Pauschalreise geltende Wechselkurse.
b) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises (a.I.) ist nach Ticketausstellung
für ausgestellte Flugtickets nicht mehr möglich.
c) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises wegen Wechselkurs Änderungen nach
(a.III.) ist nur bei Reisen möglich, die vom RV nicht Wechselkurs gesichert sind und
die in Fremdwährung eingekauft worden sind.
d) Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreis verlangen wenn sich die Energiepreise,
Abgaben und Wechselkurse nach I. bis III. geändert haben und dies zu niedrigen Kosten
für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach
geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten.
Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich
entstanden Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen
nachzuweisen, in welche Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
e) Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der
Reiseveranstalter den Teilnehmer unverzüglich, spätestens 3 Wochen vor
Reiseantritt, darüber zu informieren. Preiserhöhungen ab 3 Wochen vor
Reiseantritt sind nicht zulässig.
f) Der RV informiert den Kunden in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise
über die Gründe und die Berechnung der Preiserhöhung auf einen
dauerhaften Datenträger.
g) Der Kunde ist berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern die
Preiserhöhung mehr als 8% ausmacht. Der RV informiert den Kunden über sein
Recht in einer gesetzten Frist kostenlos zurückzutreten oder den neuen Reisepreis
anzunehmen. Reagiert der Kunden in der gesetzten Frist nicht, wird der neue
Reisepreis
vereinbart, wenn der Kunde vorher, auf die Folge der Nichtreaktion deutlich
hingewiesen
worden ist.
h) Wenn die Studienfahrten mit Mitteln aus Förderungsprogrammen der EU, des Bundes,
des Landes NRW, anderer öffentlicher Institutionen etc. gefördert und sind die
Teilnehmer vorab über diese Förderung informiert worden, sind die Teilnehmer
verpflichtet, an allen Programmpunkten, die zur Förderung der entsprechenden Fahrt
notwendig sind, teilzunehmen und alle evtl. sonst notwendigen Voraussetzungen zu
erfüllen. Kommen die Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, tragen sie die
durch den Ausfall der Förderungsmittel entstandenen Mehrkosten. Dies gilt nicht nur
für die Studienfahrt selber, sondern auch für Vor- und
Nachbereitungsveranstaltungen.
Der Reiseveranstalter möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass
sowohl bei den Studienfahrten als auch bei Tagungen und Seminaren, die Förderungsmittel
manchmal das Mehrfache des Teilnehmerbeitrages betragen.
i) Spezialpreise, Rabatte & Ermäßigungen müssen bereits bei der
Buchung beantragt werden. Eine spätere Ermäßigung nach Rechnungsstellung
ist nicht möglich.
8. Leistungen
a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich die
Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen und Internetseiten. Der Reiseveranstalter
behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu
erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
wird (siehe 4b).
b) Zusätzliche Vereinbarungen, die den Umfang der beschriebenen Leistungen ändern,
sind nur mit einer Bestätigung vom Reiseveranstalter gültig. Vermittler,
Reisebüros, Leistungsträger und Reiseleiter sind hierzu ausdrücklich nicht
befugt.
c) Die Leistungsbeschreibungen entsprechen den örtlichen Gegebenheiten / Standards /
Kategorien. Die Leistungen werden immer landes- bzw. ortsüblich erbracht. Nähere
Informationen entnehmen Sie bitte den Länder- und Ortsbeschreibungen. Beachten Sie
bitte, dass die meisten Länder außerhalb der EG keine europäischen
Verhältnisse haben. Es werden andere Ansprüche an Sauberkeit, Pünktlichkeit
und Komfort gestellt.
d) Entschließen Sie sich nur zu einer Reise in Länder ohne europäischen
Standard, wenn Sie ggf. mit einem niedrigen Standard an Sauberkeit und Komfort über
längere Zeit klarkommen, ohne den Spaß und die Lust an der Reise zu verlieren.
Wer z.B. absoluten Wert auf Sauberkeit und Pünktlichkeit legt, den können wir von
einer Reise in die sogenannte "Dritte Welt" nur abraten.
g) Leistungsbestandteil dieses Vertrages sind nur die unter den Leistungen aufgeführten
Programmpunkte.
h) Der Reiseveranstalter behält sich – auch kurzfristig – vor, die
Programmpunkte in einer anderen Reihenfolge / an anderen Tagen zu erbringen, sofern in
Reiseausschreibung bzw. Bestätigung hierauf hingewiesen wurde (Programmänderung
und Ablauf bleiben vorbehalten) und dies den Reisenden zumutbar ist.
k) siehe 'Leistungsänderungen'
l) siehe 6 (e) Wechsel des Orts einer Übernachtung
m) siehe 'Nicht in Anspruch genommene Leistungen'
n) siehe 'Nicht erbrachte Leistungen'
9. Hotelübernachtungen, Zimmer und Ortswechsel
a) Einzelzimmer sind keine Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
b) Nach Möglichkeit bringen wir alle Teilnehmer einer Gruppe in der gleichen Unterkunft
unter. Dies kann aber nicht garantiert werden.
c) Die Zimmer können in den Hotels gemäß internationalen Gepflogenheiten ab
ca. 14.00 Uhr bezogen werden und müssen bis 12.00 Uhr geräumt werden. Auch bei
Flugankünften am frühen Morgen oder Abflügen am späten Abend gelten
diese Regelungen.
d) Bei Rundreisen behält sich der Reiseveranstalter im Zielland ausdrücklich vor,
im Notfall auch kurzfristig, den Aufenthalt einmalig an einem Ort um eine Übernachtung
zu verkürzen und an einem anderen Ort verlängern zu dürfen. Über diese
Maßnahme sind die Teilnehmer umgehend unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Ihnen dürfen hierdurch keine Mehrkosten entstehen. Sollten wichtige Programmpunkte an
einem Ort dadurch ausfallen, muss gewährleistet sein, dass ein mindestens
gleichwertiger Ersatz an anderer Stelle angeboten wird. Sollte der neue Programmpunkt /
Hotel im Einkauf preiswerter sein, wird die Differenz an den Kunden erstattet (siehe Nr.
10)
e) Beachten Sie bitte, dass in den Tropen und Subtropen, während und direkt nach dem
Monsun / Regenzeit, kleinere Renovierungen vorgenommen werden müssen und Sie kleinere
Schäden, insbesondere Wasserflecke an Wänden, Tapeten und Teppichen, hinnehmen
müssen.
10. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Entstehen dem RV geringere Kosten
hat er sie zu erstatten.
c) Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen
und -abweichungen unverzüglich vor der Reise in Kenntnis zu setzen.
d) Im Fall erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen hat
der Kunde ein kostenloses Rücktrittsrecht. Er kann zurücktreten oder die
Vertragsänderung annehmen.
e) Innerhalb der von Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist muss der Kunde
seinen
Rücktritt oder die Annahme der Vertragsänderung erklären. Reagiert er nicht,
gilt die Änderung als angenommen. Der RV muss hier auf deutlich hinweisen.
11. Rechte des Reisenden bei Reisemängel & Abhilfe nach BFG §651i und
§651k
a) Der RV hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen.
b) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn Sie vereinbarte Beschaffenheit hat.
Die Leistungen und Beschaffenheit der Reise wird im Katalog des RV beschrieben.
c) Eine Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleitungen nicht oder
mit
unangemessener Verspätung verschafft.
d) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer
Abhilfe verlangen. Verlangt der Reisende Abhilfe, hat der Reisveranstalter den
Reisemangel
zu beseitigen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie
unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und
des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten
verbunden ist.
e) Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen des §651K, Absatz 1 Satz
nicht innerhalb einer von Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der
Reisende
selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der
Bestimmung
einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Reiseveranstalter verweigert wird oder
wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
f) Kann der Reisveranstalter die Beseitigung des Reisemangels nach §651k Absatz 1 Satz 2
verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat
der
Reiseveranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben die
Ersatzleistungen zr Folge, dass die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich
geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, hat der
Reiseveranstalter dem Reisenden eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu
gewähren.
f) Ist die Beförderung des Reisenden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort,
auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst
und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich,
hat der RV die Kosten für eine notwenige Beherbergung des Reisenden für einen
höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in
einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist.
Die Begrenzung auf 3 Nächte entfällt bei Personen mit eingeschränkt
Mobilität, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Personen, die besondere
medizinische Betreuung benötigen.
12. Stellung eines Ersatzteilnehmers
a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein
Dritter an
der Reise teilnimmt, und in seine Rechten und Pflichten eintritt.
Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn
- dieser den besonderen oder vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt
- seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen
- er nicht die Voraussetzung zur öffentlichen Förderung einer Fahrt
erfüllt / erfüllen kann (wenn die Fahrt mit öffentlichen Mittel
gefördert wird)
- wenn die Teilnehmer bestimmte Voraussetzungen zur Fahrtteilnahme erfüllen mussten bzw.
der Teilnehmerkreis des Reiseveranstalters eingeschränkt war (z.B.. Mitgliedschaft,
Altersstruktur etc.).
d) Der Reiseveranstalter die durch Teilnahme des Dritten evtl. entstehenden
Mehrkosten
verlangen, soweit diese angemessen sind, tatsächlich entstanden sind und vom
Reiseveranstalter nachgewiesen werden.
f) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem
Reisveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Ausschluss von der Fahrt
a) Verhält sich ein Teilnehmer grob fahrlässig, gesetzwidrig, stört die
Fahrt trotz mehrmaliger Ermahnungen nachhaltig, befolgt nicht die Anweisungen des
Reiseleiters / Studienfahrtleiters oder erfüllt die Verpflichtungen bei
öffentlich oder sonstwie geförderten Fahrten nicht, kann er nach ein oder
mehrmaliger Abmahnung oder in schweren Fällen sofort von der Reise ohne weitere
Rechtsansprüche ausgeschlossen werden. Die Reiseleiter sind für diesen Fall
ausdrücklich zur Kündigung des Reisevertrages ermächtigt. Der
Reiseveranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Der
Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die der Reiseveranstalter aus einer anderweitigen
Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich des
Reiseveranstalters von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Evtl. hierbei anfallende Kosten für Rückreisen bei Minderjährigen (+
evtl. Kosten für einen Begleiter) tragen die Erziehungsberechtigten.
c) Bei Ausschluss von der Fahrt entfällt die Möglichkeit der Stellung eines
Ersatzteilnehmers.
14. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
a) Sofern Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn noch nicht im Besitz der vollständigen
Reiseunterlagen/Visa sind, informieren Sie bitte umgehend den Reiseveranstalter.
b) Bei Leistungsstörungen während der Fahrt ist sofort die Reiseleitung oder
die Agenturvertretung des Reiseveranstalters zu informieren. Diese sind beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sind beide nicht erreichbar,
ist der Reiseveranstalter zu informieren. Sofern ein Mangel nicht angezeigt wird,
tritt
kein Anspruch auf Minderung auf.
c) Die Reiseleitung des Reiseveranstalters und Agenturvertretungen sind nicht befugt,
Gewährleistungsansprüche der Teilnehmer anzuerkennen.
d) Bei auftretenden Leistungsstörungen sind die Teilnehmer verpflichtet, innerhalb
der gesetzlichen Bestimmungen dazu beizutragen, eventuelle Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten.
e) Falls eine Fahrt aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, ist jeder
Teilnehmer verpflichtet, an allen Veranstaltungen vor, während und nach der Fahrt
teilzunehmen und alle sonstige Verpflichtungen zu erfüllen, die zum Erlangen der
Förderungswürdigkeit notwendig sind.
f) Bei Busreisen, Übernachtungen in Jugendunterkünften, Sporthallen oder
Zeltlagern sind die Teilnehmer angehalten, mit zur Sauberkeit beizutragen und
verpflichtet an der Endreinigung teilzunehmen bzw. an allen sonstigen von der Gruppe
gemeinsam durchgeführten Arbeiten mitzuhelfen.
15. Jugendreisen/Studienfahrten
a) Einige der vom Reiseveranstalter durchgeführten Reisen / Studienfahrten wenden
sich an jugendliche Teilnehmer. Diese Fahrten verlaufen naturgemäß etwas
lebhafter, insbesondere während der An- und Abreise als auch nachts. Aus den sich
hieraus ableitenden Folgen und Nebenerscheinungen können die Teilnehmer kein
Minderungsanspruch ableiten.
b) Die vorherige Regelung behält auch ihre Gültigkeit soweit nicht nur
vereinzelte sondern auch eine größere Anzahl erwachsener bzw. älterer
Personen an der Reise / Studienfahrt teilnehmen.
16. Teilnahme Minderjähriger
a) Eine Anmeldung Minderjähriger muss von diesen und den Eltern bzw.
Erziehungsberechtigen unterzeichnet werden.
b) Sofern in der jeweiligen Ausschreibung keine anderen Altersstufen angegeben sind,
gelten
folgende Mindestteilnahmealter: 1) für allein reisende Jugendliche innerhalb der EU 16
Jahre, außerhalb der EU 18 Jahre. 2) in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen
reisende Kinder oder Jugendliche innerhalb der EU 12 Jahre, außerhalb der EU 14 Jahre.
Ausnahmen hiervon sind nur für Punkt 2 in Abhängigkeit der jeweiligen
Fahrteigenschaften nach Rücksprache mit dem Reiseveranstalter möglich.
c) Mit der Anmeldung zur Fahrt geben die Erziehungsberechtigten die Einwilligung, dass
sich
die minderjährigen Teilnehmer, während der ganzen Reise frei, alleine und auf
eigene Gefahr bewegen dürfen.
d) Dies gilt auch dann, wenn Teilnahmebestätigungen für minderjährige
Teilnehmer in einem Alter gegeben werden, das unter dem ausgeschriebenen Mindestalter
liegt.
e) Die Erziehungsberechtigten erlauben, dass die Minderjährigen abends bis zu den von
den Reiseleitern / Studienfahrtleiter festgesetzten Zeiten aufbleiben dürfen.
f) Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen bei Antritt einer Reise ins Ausland eine
Einverständniserklärung beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten. Diese
ist bei der Ein- und Ausreise den Grenzbeamten auf Wunsch vorzulegen.
17. Einschränkte Mobilität
Alle unsere Pauschalreisen sind für Teilnehmer mit eingeschränkter Mobilität
nicht geeignet.
18. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
a) Nimmt ein Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt,
die Aufwendungen hierzu in keinem Verhältnis stehen oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Anordnungen oder die örtlichen Gegebenheiten
entgegenstehen.
b) Bei denen von dem Reiseveranstalter pauschal gebuchten Unterkünften, Transportmitteln
und Programmen, bei denen auch bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl, die Kosten in
gleicher Höhe erhalten bleiben, kann keine Erstattung wegen nicht in Anspruch
genommener Leistungen erfolgen.
19. Reiseleitung – Hilfestellung, Rechte & Pflichten
a) Wenn Sie während der Reise in Schwierigkeiten geraten, wird Ihnen der Reiseleiter
nach BGB § 651 q unverzüglich in angemessener Weise Beistand leisten (u.a.
Gesundheitsinfos, Behörden/Botschaft, Kommunikationsmittel, andere Reise- oder
Rückreisemöglichkeiten).
20. Vermittlung von Fremdleistungen & Flüge vor Ort
a) Bei Buchung von Fremdleistungen, die nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, haftet
der
RV nur für ordnungsgemäße Vermittlung, nicht aber für die
Leistungserbringung selber.
b) Folgende Aktivitäten sind immer Fremdleistungen: Ballonfahrten, Rundflüge
mit Kleinflugzeugen oder Hubschrauber, Bungee Jumping. (Tandem-)
Fallschirmspringen,
Parasailing.
21. Fluggesellschaften/Anreise Flughafen / EU-Liste
a) Der RV informiert die Kunden über die geplante Fluggesellschaft. Steht bei
Reisebuchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, informiert der RV über
wahrscheinliche/n Fluggesellschaft/en. Sobald die Fluggesellschaft fest steht oder ein
Wechsel erfolgt ist, informiert der RV sofort den Kunden.
b) Bei Flügen sollten
Sie mindestens 3 Stunden vor Abflug am Check In Schalter am Flughafen sein. Planen
Sie
bei RailFly Zugfahrten Verspätungen und verpasste Anschlusszüge mit ein, um 3
Stunden vor Abflug da zu sein.
c) Die von EU erstellte „Black List“
(Fluggesellschaften die nicht in der EU landen dürfen) finden Sie unter: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
.
Gepäck - Flug & Rundreise
a) Bei Flugreisen kann jeder Teilnehmer 20 kg Reisegepäck in
üblichen Reisekoffern für Flug und Rundreise mitnehmen.
b) Ist bei einigen Ziel die Gepäckmenge oder - art abweichend, finden Sie den Hinweis in
der Reisebeschreibung (zB. Papua Neu Guinea nur 15kg in Softgepäck).
c) Die Beförderung von Sportgeräten (Surfbrettern, Tauchausrüstung, Skier,
Fahrräder etc.), Rollstühlen und anderen Sondertransporten ist nicht Bestandteil
des Reisevertrages. Dies gilt sowohl für den Flug, als auch für die Transfers,
Touren und Rundreisen im Zielgebiet.
Jeder Teilnehmer muss sich selbst mit der Fluggesellschaft wegen des Transportes von
Übergewicht oder Sondertransporten in Verbindung setzten bzw. sich um dessen Transport
vor Ort kümmern. Sofern Ihnen unsere Mitarbeiter hierbei behilflich sind, geschieht
dies ohne Gewährleistungsanspruch und Haftung gegenüber des Reiseveranstalters.
d) Schäden oder Verlust vom Gepäck sind sofort nach
der Ankunft der zuständigen Fluggesellschaft im Flughafengebäude
zu melden. Sie brauchen hierfür den Flugschein mit dem
eingetragenen Gepäck, der Gewichtssumme und dem Gepäckabschnitt. Die
Fluggesellschaften haften nur bis zu einer gewissen Höhe pro kg Gepäck laut
Flugschein, wobei Wertgegenstände und das Handgepäck nicht mitversichert sind.
Der Vorfall muss auf dem Schadensfallformular (P.I.R.) aufgenommen werden, dessen
Kopie
Sie benötigen um einen Schadenersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft stellen zu
können.
23. Visum / Behördliche Genehmigungen
a) Sie benötigen für alle unsere Reisen einen Reisepass (EU-Bürger für
Reisen in der EU nur einen gültigen Personalausweis). Der Reisepass muss mindestens bis
6 Monate nach Reiseende gültig sein.
b) Die Gesundheitsvorschriften finden Sie im Katalog ihrer Reise.
c) Die Visum- und Einreisevorschriften für EU-Bürger und Schweizer finden Sie im
Katalog ihrer Reise.
d) Nicht EU-Bürger werden gebeten uns vor der Anmeldung zu kontaktieren. Für die
meisten Länder benötigen Sie ein Visum, welches vor Reise bei der Botschaft
beantragt werden muss. Wir informieren Sie vorher welche Einreisebestimmungen für Sie
gelten.
Email: pass@bct-touristik.com
Email: pass@ulurus.de
e) Sie müssen uns aktiv vor Anmeldung informieren wenn besondere Passumstände
(doppelte Staatsbürgerschaft mit mindestens 1 Nicht EU-Land,
frühere Ausweisung oder Einreiseverweigerung durch Transfer- oder Zielreiseland,
persona non grata, Passeintragungen etc.) vorliegen, damit wir die Botschaft/en der
Zielländer kontaktieren können, ob Sie an der Reise teilnehmen können.
e) Sofern der Reiseveranstalter für die Teilnehmer die Organisation und Beschaffung
von Visa oder anderen Formalitäten übernimmt, haftet er nicht für die
nicht rechtzeitige Erteilung / Bearbeitung durch Botschaften, Konsulate oder
sonstigen
Behörden, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten
hat.
f) Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile insbesondere die
Zahlung von Rücktrittskosten und zusätzliche Kosten für eine sofortige
Rückreise, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften (z.B.:
Nichtantrittsmöglichkeit der Reise, Verweigerung der Einreise, Ausweisung)
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch-
oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
24. Gesundheitshinweise, Impfungen etc.
Die Hinweise zu den vorgeschrieben Impfungen finden Sie bei jeder Reise. Sofern der
Reiseveranstalter bei Auslandsreisen die Teilnehmer über weitere empfohlene
Schutzmaßnahmen etc. unterrichtet, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen,
aber ohne Gewähr. Die Hinweise sind nur eine Anregung für ein Gespräch mit
ihren Arzt, der unter Berücksichtigung ihrer gesamten Krankengeschichte (Allergie,
andere Medikamente etc), die für Sie optimale Auswahl treffen sollte.
25. Reiseversicherungen
a) Wir empfehlen für alle Reisen eine Reiserücktrittskosten- /
Reiseabbruchversicherung, eine Auslandskrankenversicherung mit Rückführung im
Unfall/Krankheitsfall, eine Gepäckversicherung (je nach Reiseziel) und ggf. eine
Reiseunfall- oder –haftpflichtversicherung.
b) Reiseversicherungen werden vom Reiseveranstalter/Reisebüro nur vermittelt im Status
eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß §34d Abs.8 Nr. 1
Gewerbeordnung. Der RV übernimmt nur die Haftung für die ordnungsgemäße
Vermittlung. Es gelt die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung, die Sie vor
Versicherungsabschluss erhalten.
c) Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss je nach Versicherung innerhalb von 7 oder
14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen
Buchungen je nach Versicherung ab 1 bis 2 Monaten vor Reise sofort mit der
Reiseanmeldung.
d) Sie können diese und andere Reiseversicherungen u.a. bei den folgenden Versicherungen
abschließen:
Safety Card, Adler Versicherung AG (Signal Iduna Gruppe), Neue Rabenstraße
15-19,20354 Hamburg,
Hanse Merkur Reiseversicherung AG, Neue Rabenstraße 28, 20352 Hamburg
Travelsecure, Würzburger Versicherungs AG, Bahnhofstr.11, 97070 Würzburg
TAS,(Kravag Logistic Versicherungs AG), Emil-von-Behring Str. 2, 60439 Frankfurt
26. Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung des Reiseveranstalters aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen
Reisepreis
für Schäden beschränkt,
- die nicht Körperschäden sind,
- nicht schuldhaft herbeigeführt werden.
b) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf
solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadenersatz
gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber
den Reisenden hierauf berufen.
c) Hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter gegen den Reiseveranstalter
Schatzersatz
oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Beitrags, so
muss
sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund der desselben
Ereignisses
als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe
internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften erhalten oder nach Maßgaben der EU Verordnungen nach BGB §651 p
(3).
d) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die bei Ausflügen,
Besichtigungen, Führungen und anderen Sonderleistungen entstehen, die von
Reiseleiter zusätzlich kostenlos oder gegen direkte Erstattung der Fahrt- und
Eintrittskosten angeboten werden und Nichtbestandteil der Leistungen des
Reisevertrages
sind.
e) Für die Richtigkeit von Angaben
-auf nicht RV Internetseiten und Orts- und Hotelprospekten, die der Eigenwerbung
von
Leistungsträgern dienen;
- von uns überreichten Prospekten / Broschüren von Fremdenverkehrsämtern /
Tourist Office etc.;
- von uns empfohlenen oder erhalten Reiseführern eines Verlages
können wir nicht haften.
27. Rücktritt durch Teilnehmer
a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter
oder Reisevermittler, soweit die Reise im Reisebüro gebucht wurde.
b) Ein kostenloser Rücktritt vor Reisebeginn ist nur möglich, bei
- einer nachträglichen Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter von
über 8% des Reisepreises (siehe 7.)
- wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise erheblich geändert wurde
(siehe 10d)
- bei Eintritt außergewöhnliche Umstände, welche die Durchführung der
Reise erheblich beeinträchtigen, beispielweise wenn am Bestimmungsort
schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen
c) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an,
verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der
Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bei der Berechnung des Entschädigung sind der Zeitpunkt zwischen
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, zu erwartende Ersparnis von
Aufwendungen des Reiseveranstalter sowie ein zu erwartender Erwerb durch
anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
a) Nichteinhaltung der Zahlung für eine Reise / Studienfahrt stellt keinen
Rücktritt dar.
d) Die beim Rücktritt entstehenden Kosten variieren je nach Zeitpunkt des
Rücktritts. Deshalb sollte ein Rücktritt sofort umgehend angezeigt werden.
e) Die Rücktrittskosten gestalten sich für jede Fahrt individuell verschieden.
Sie bestehen in jedem Fall in den Rücktrittskosten sämtlicher
Leistungsträger, den vollen anteiligen Preis der für die Gruppe gesamt
gebuchten Leistungen (Führungen, Transportmittel (Bus etc.)) sowie der eventuell
entfallenden Vergünstigung bzw. Mehrkosten durch unterschreiten einer
Mindestteilnehmerzahl.
f) Wir können die Rücktrittskosten für jede Reise pauschalisieren, wobei
wir bei unseren Berechnungen die eingesparten Reisevorleistungen bzw. ihre
anderweitige
Verwendung berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, uns nachzuweisen,
dass der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendungen / Einsparungen kein oder
ein
niedriger Kostenaufwand/Schaden entstanden ist. Unterbleibt dies, müssen Sie die
nachfolgende Kostenpauschale bei Rücktritten bezahlen:
g) Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen allgemein mit Ausnahme der
nachfolgenden aufgeführten anderen Bestimmungen oder sofern nicht in der
Teilnahmebestätigung anders angegeben im Prozent vom Reisepreis:
h) bei Busreisen in Europa für Einzelreisende im Prozent vom Reisepreis:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20%
45.-25ter Tag vor Reisebeginn: 60%
24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 70%
15.ten Tag vor Reisebeginn: 75%
ab 48 Stunden vor Busstart: 95%
i)bei Busreisen in Europa für Gruppen ab 5 Personen im % von Reisepreis
bis 61 Tage vor Reisebeginn: 20%
60.-25ter Tag vor Reisebeginn: 75%
24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 85%
15.ten Tag vor Reisebeginn:
97%
j) bei sonstigen Reisen:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20%
45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 30%
30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 50%
24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 60%
ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 65%
ab 8.ten Tag vor Reisebeginn: 70%
ab 2Tage vor Reisebeginn:
75%
des Reisepreises
k) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in
Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina und die arabische Halbinsel
für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20%
45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 30%
30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 35%
25.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 45%
ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 69%
am Abreisetag:
85%
l) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Afrika,
Mittelamerika (Belize, Guatemala, Mexiko, Nicaragua, Costa Rica, Panama) Indien,
Nepal,
Sri Lanka, Tibet, Mongolei für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom
Reisepreis:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20%
45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 45%
30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 55%
24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 75%
ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 85%
ab 48 Stunden vor Reisebeginn: 95%
m) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Japan,
China, Korea und Südamerika für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom
Reisepreis:
bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20%
89.-60ter Tag vor Reisebeginn: 45%
59.-35.ter Tag vor Reisebeginn: 65%
34.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 75%
ab 15.ter Tag vor Reisebeginn: 85%
ab 48 Stunden vor Reisebeginn: 95%
bei Nichterscheinen
98%
m) Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen für Rundreisen in Australien,
Neuseeland, Singapur, Fidschi, Pazifikinseln für jeden angemeldeten Teilnehmer im
Prozent vom Reisepreis:
bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20%
89.-60ter Tag vor Reisebeginn: 55%
59.-35.ter Tag vor Reisebeginn: 75%
34.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 85%
ab 15.ter Tag vor Reisebeginn: 90%
ab 48 Stunden vor Reisebeginn: 95%
n) Die genannten Rücktrittskosten stellen Werte für Standardreisen dar, die von
dem Reiseveranstalter vermindert oder erhöht werden können, wenn die
Rücktrittskosten niedriger oder höher ausgefallen als oben aufgeführt.
Der RV muss höhere Stornokosten nachweisen.
o) Höhere Rücktrittskosten entstehen in der Regel, wenn die Flugtickets mehr
als 4 Wochen vor der Reise ausgestellt werden.
p) Auf die bei einigen Reisearten, Ländern, Terminen und Reisezielen höheren
Rücktrittskosten wird in Reiseausschreibung vor Anmeldung hin- gewiesen.
q) Für nach Kundenwunsch zusammengestellte Individualreisen gelten oft abweichende
Stornobedingungen, die im jeweiligen Angebot aufgeführt werden.
28.Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn
a) Der Reiseveranstalter kann von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl (siehe folgendes
Kapital 28.)
b) Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert. In diesem Fall hat der
Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu
erklären. Tritt der Reiseveranstalter von der Vertrag zurück verliert der den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet geleistete Zahlungen innerhalb 14
Tage.
29. Mindestteilnehmerzahl
a) Wird die für eine Fahrt festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der
Reiseveranstalter die Reise von mehr als 6 Tage Dauer bis 30 Tage vor Reisebeginn
absagen.
Bei 2 bis 6 tägigen Kurzfahrten verkürzt sich die Frist auf 7 Tage, bei
Mini-Reisen mit weniger als 48 Stunden auf 2 Tage.
b) Sollte sich zu einem früheren Zeitpunkt das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
absehen lassen, informiert der Reiseveranstalter unverzüglich die Teilnehmer.
c) Der Ausfall der Fahrt wird den Teilnehmern unverzüglich erklärt. Der
Teilnahmebeitrag wird unverzüglich zurücküberwiesen Ein weitergehender
Anspruch besteht nicht.
d) Sofern in der Reisebeschreibung keine anderen Mindestteilnehmerzahlen festgelegt sind,
gelten folgende Regelungen:
- Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Flugreisen und für deren
Verlängerungsprogramme, Zusatzausflüge und sonstige Veranstaltungen je 16
Teilnehmer.
- Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Busreisen in Europa 30 Teilnehmer.
30) Wenn Sie diesen Punkt vor der Reiseanmeldung gelesen haben, erhalten
Sie
eine Gutschrift von 5 Euro pro Person bei der Reise. Schreiben Sie bitte auf dem
Anmeldeformular im Katalog irgendwo „AGB gelesen“ mit der Hand.
Bei Anmeldung über das Internet schreiben Sie bitte „AGB gelesen“ in das
Kommentarfeld.
31. EDV-Erfassung/Datenschutz
Die Daten unserer Teilnehmer werden mittels EDV gespeichert und verarbeitet. Eine
Weitergabe
erfolgt nur an Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels ..) soweit die zur
Durchführung der Reise nötig ist oder soweit es behördliche/gesetzliche
Regelungen vorschreiben. Eine Übersicht unserer Datenschutzbestimmungen (Dauer
und Absicherung der Speicherung) und ihrer Rechte (Dateneinsicht & Export, Recht auf
Löschung & Vergessen werden) finden Sie im Anhang und auf unseren
Internetseiten .
www.bct-touristik.de/datenschutz
www.ulurus.de/datenschutz
www.bexte-touristik.de/datenschutz
Wir übersenden unseren (ehemaligen) Teilnehmer der Bexte Touristik Group 1 bis 2 pro
Jahr eine Übersicht über unsere Reise der kommenden Jahre. Eine Verwendung ihrer
Daten zu diesem „Werbezweck“ können Sie jeder widersprechen.
Kurze Email oder Anruf genügt. Telefon +49-2241-9424277 oder email:
keinkatalog@bexte-touristik.de
32. Irrtümer / Mündliche Absprachen
a) Alle Vertragsunterlagen werden vom RV nur auf dauerhaften Datenträger den Kunden
mitgeteilt. Mündliche Zusagen/Absprachen alleine sind nach der EU
Pauschalreiserichtlinie nicht zulässig.
b) Sämtliche Angaben im Internet, Programmheften, Flugblättern, Plakaten und
Rundschreiben etc. entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen (Preise,
Leistungen, Termine, Druckfehler, Irrtürmer etc.) sind bis zur Anmeldebestätigung
möglich.
b) Aus Platz- oder anderen Gründen sind die Hinweise bei Kurzprospekten,
Messeprospekten, Infoschriften, Rund- schreiben zu Fahrten, deren Teilnahme- oder
Sonderbedingungen oft nicht vollständig. Die vollständigen Reisebedingungen und
jeweiligen Länder- und Reiseinformationen finden Sie im Länderkatalog. Sie
können sich auf jeder Internetseite die Katalog als PDF herunterladen oder sich
kostenlos der Post zusenden lassen.
c) Kein Reisebüro, Vermittler oder Reiseleiter ist befugt Ihnen von den Prospektaussagen
oder Reisebedingungen abweichende Zusagen zu machen, Versprechungen zu treffen, oder
Garantien zu geben.
e) Sonderwünsche müssen deutlich gekennzeichnet auf dem Anmeldeformular angegeben
werden. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestätigung oder eine Benachrichtigung
über die Bearbeitung. Erfolgt dies nicht, können die mit der Anmeldung
eingereichten Sonderwünsche nicht realisiert werden. Unsere Reisebestätigung
stellt dann ein neues Angebot dar, dass Sie annehmen oder ablehnen können.
g) Mit Herausgabe eines neuen Programmheftes / Prospektes / Kataloges verlieren alle
bisherigen Programmhefte / Prospekte ihre Gültigkeit.
33. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen/ Inhalte unwirksam oder ungültig sein oder
werden, setzt dies nicht die ganzen Teilnahmebedingungen / Reisevertragsinhalte außer
Kraft. Alle übrigen Bedingungen behalten gleichwohl ihre Gültigkeit und
beeinträchtigen die rechtliche Wirksamkeit nicht.
34. Gerichtsstand & Verjährung
a) Gerichtsstand ist bei sämtlichen Klagen gegen den Reiseveranstalter, der Sitz des
Unternehmens in 53721Siegburg, bei Klage vom Reiseveranstalter gegen Reisende /
Teilnehmer
deren Wohnsitz. Bei Vollkaufleuten und Personen, die ihren allgemeinen Gerichtsstand /
Wohnsitz / Aufenthaltsort nicht oder nach Abschluss des Vertrages nicht mehr in
Deutschland
und / oder an einen zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannten Ort haben, gilt bei
Klagen
vom Reiseveranstalter 53721 Siegburg als vereinbart.
b) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung der Reise /
Studienfahrt / Seminar verjährend in 2 Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die
Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
35. Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) bereit.
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der RV nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle
teil.
36. Vertragsbedingungen
a) Es gelten oben anstehende Bedingungen, die § 651 BGB und die EU
Pauschalreiserichtlinie ergänzen, aber nicht ersetzen. Von den Rechten der Kunden nach
§ 651 BGB darf nicht abgewichen werden.
b) Es gilt, soweit nach EU Recht zulässig, nur deutsche Recht.
c) Sofern bei Spezialveranstaltungen weitere oder von obiger Fassung abweichende
Bestimmungen
gelten, wird hierauf in der Ausschreibung und vor der Anmeldung ausdrücklich
hingewiesen.
37. EDV-Erfassung/Datenschutz
Die Daten unserer Teilnehmer werden mittels EDV gespeichert und verarbeitet. Eine
Weitergabe
erfolgt nur an Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels ..) soweit die zur
Durchführung der Reise nötig ist oder soweit es behördliche/gesetzliche
Regelungen vorschreiben. Eine Übersicht unserer Datenschutzbestimmungen (Dauer
und Absicherung der Speicherung) und ihrer Rechte (Dateneinsicht & Export, Recht auf
Löschung & Vergessen werden) finden Sie im Anhang und auf unseren
Internetseiten .
www.bct-touristik.de/datenschutz
www.ulurus.de/datenschutz
www.bexte-touristik.de/datenschutz
Wir übersenden unseren (ehemaligen) Teilnehmer der Bexte Touristik Group 1 bis 2 pro
Jahr eine Übersicht über unsere Reise der kommenden Jahre. Eine Verwendung ihrer
Daten zu diesem „Werbezweck“ können Sie jeder widersprechen.
Kurze Email oder Anruf genügt. Telefon +49-2241-9424277 oder email:
keinkatalog@bexte-touristik.de
Stand: 01.07.2018 - Irrtum und Änderung vorbehalten.